Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 399

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 399 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 399); Gesetzblatt Teil I Nr. 37 Ausgabetag: 21. August 1973 399 (4) Bei der Prüfung der Beständigkeit ist je nach Kulturpflanzenart und Vermehrung der Grad der unterschiedlichen Beständigkeit einzelner Merkmale zu berücksichtigen. Uber den Grad der unterschiedlichen Beständigkeit entscheidet die Zentralstelle. §3 Registerführung (1) Bei der Zentralstelle sind "das Register zur Prüfung der Schutzvoraussetzungen und das Sortenschutzregister zu führen. (2) Nach Prüfung der Anforderungen an die Anmeldung erfolgt die Eintragung in das Register zur Prüfung der Schutzvoraussetzungen. (3) Mit der Erteilung des Sortenschutzes durch die Zentralstelle erfolgt die Eintragung in das Sortenschutzregister. Mit gleichem Datum erfolgt die Löschung im Prüfungsregister. (4) In das Sortenschutzregister sind insbesondere folgende Angaben aufzunehmen: Sortenbezeichnung, Züchter, Anmelder, Sortenschutzinhaber, Art des Sortenschutzes, Prüfungsergebnis, Datum der Erteilung des Sortenschutzes, Umschreibung des Sortenschutzes, ' Übertragung von Rechten und Lizenzen, besondere Auflage an den Sortenschutzinhaber. §4 Erteilungsverfahren (1) Wird im Ergebnis der Prüfung festgestellt, daß die Schutzvoraussetzungen als gegeben anzusehen sind, kann von der Zentralstelle der Sortenschutz erteilt werden. (2) In die dem Sortenschutzinhaber zu übergebenden Urkunde sind folgende Angaben aufzunehmen: Sortenbezeichnung, Züchter, Sortenschutzinhaber, Art des Sortenschutzes, Prüfungsergebnisse, Datum der Erteilung des Sortenschutzes. §5 Saat- oder Pflanzgut für die Prüfungen (1) Die Zentralstelle bestimmt, wann, wohin und in welcher Menge und Beschaffenheit Saat- oder Pflanzgut für die Prüfungen zii liefern ist. (2) Jeder Saat- oder Pflanzgutlieferung sind folgende Angaben beizufügen: bei Saatgut Kulturpflanzenart, Sortenbezeichnung oder vorläufige Bezeichnung, Keimfähigkeit, Erntejahr und Erntestufe; bei Pflanzgut Kulturpflanzenart, Sortenbezeichnung oder vorläufige Bezeichnung, Erntestufe, Alter der Jungpflanzen, Unterlage bei Veredelungen; bei Edelreisern Kulturpflanzenart, Sortenbezeichnung oder vorläufige Bezeichnung, Herkunft von Ertragsbäumen, Alter der Reisermutterbäume. (3) Das Saat- oder Pflanzgut muß den Standards (TGL) der Deutschen Demokratischen Republik der Erntestufe Elite entsprechen, anderenfalls kann die Prüfung abgelehnt werden. (4) Werden ohne ausreichende Begründung geforderte Proben nicht eingesandt, kann die Prüfung beendet oder abgebrochen werden. §6 V eröf f entlichung Die Veröffentlichung von Sorten, für die der Sortenschutz erteilt wurde, erfolgt in den Sortenlisten, die für die Zulassung der Sorte zur Vermehrung und zum Vertrieb in der Deutschen Demokratischen Republik herausgegeben werden. §7 Übergangsregelung Für Sorten, die vor dem 1. August 1973 als Hochzuchtsorten im Sortenregister der Zentralstelle eingetragen wurden, wird der Sortenschutz auf Antrag des Sorteninhabers erteilt. §8 Schlußbestimmung Diese Anordnung tritt am 1. August 1973 in Kraft. Berlin, den 24. Juli 1973 Der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft Ewald Anordnung Nr. 2* über die Zulassungspflicht auf dem Gebiet der staatlichen Qualitätskontrolle vom 20. Juli 1973 v Auf Grund des § 20 der Verordnung vom 18. Dezember 1969 über die staatliche Qualitätskontrolle (GBl. II 1970 Nr. 15 S. 110) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Schwermaschinen- und Anlagenbau angeordnet: §1 (1) Betriebe, die nutzungsfähige oder funktionsfähige Ausrüstungseinheiten für Energieanlagen herstellen, unterliegen der Zulassungspflicht beim Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ASMW). (2) Durch die Festlegung im Abs. 1 wird die Anlage 2 zur Anordnung (Nr. 1) vom 15. Oktober 1971 über die Zulassungspflicht auf dem Gebiet der staatlichen Qualitätskontrolle (GBl. II Nr. 74 S. 634) durch die laufende Nummer 5 wie folgt ergänzt: Lfd. Nr. Erzeugnis Zuständige Struktureinheit 5 Nutzungsfähige oder FG Kraftwerksanlagenbau funktionsfähige Aus- 801 Dresden, Hohe Str. 11 rüstungseinheiten für Energieanlagen §2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 20. Juli 1973 Der Präsident des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung Prof. Dr. habil. Lilie Anordnung (Nr. 1) vom 15. Oktober 1971 (GBl. II Nr. 74 S. BSD;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Untersuchungsorgan aufgabenbezogen an-zuivenden Komplizierter ist jedoch die Identitätsfeststeilung bei Ausländern, über die kein Vergleichsmaterial vorliegt Hier sind vor allem durch exakte erkennungsdienstliche Maßnahmen seitens der Linie Voraussetzungen zu schaffen, um die sich entwickelnden Sicherheitserfordernisse des Untersuchungshaftvollzuges und ihren Einfluß auf die Veränderung der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von einer Stunde zu empfangen. Die Sicherung dieser Besuche hat durch Angehörige der Abteilungen zu erfolgen. Die für den Besuch verantwortlichen Angehörigen der Diensteinheiten der Linie zu er folgen; Verhafteten ist die Hausordnung außerhalb der Nachtruhe jederzeit zugänglich zu machen. Unterbringung und Verwahrung. Für die Verhafteten ist die zur Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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