Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 386

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 386 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 386); 386 Gesetzblatt Teil I Nr. 37 Ausgabetag: 21. August 1973 führung zu beraten. Er hat zu gewährleisten, daß die fortgeschrittensten Erfahrungen verallgemeinert und die Vorschläge der Werktätigen ausgewertet werden. (2) Der Minister hat zu sichern, daß die leitenden Mitarbeiter des Ministeriums, der WB, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen des Industriebereiches das Vertrauensverhältnis zu den Werktätigen vertiefen, sie über die zu lösenden Aufgaben informieren, mit ihnen deren Durchführung beraten und ihre Teilnahme an der Leitung und Planung fördern. Dazu hat er eine enge Zusammenarbeit mit der Industriegewerkschaft Chemie/Glas und Keramik sowie anderen gesellschaftlichen Organisationen zu gewährleisten. (3) Der Minister ist verpflichtet, die Eigenverantworturig der unterstellten volkseigenen Betriebe, Kombinate, WB und Einrichtungen im Verantwortungsbereich (nachstehend Organe und Betriebe genannt) bei der Durchführung, der staatlichen Pläne zu festigen und eine hohe Staats-, Plan- und Vertragsdisziplin zu gewährleisten. Er hat die Vorbereitung und Durchsetzung wichtiger Entscheidungen zur Verwirklichung der staatlichen Wirtschaftspolitik im Verantwortungsbereich, insbesondere bei der Ausarbeitung und Änderung der Pläne, mit den Werktätigen der Organe und Betriebe zu beraten. / (4) Der Minister ist berechtigt, unter Sicherung gesamtstaatlicher Interessen Teilaufgaben, z. B. zur Koordinierung von Forschungs- und Entwicklungskomplexen, die mehrere Industriezweige betreffen, auf nachgeordnete Organe und Betriebe zu übertragen. §4 (1) Das beratende Organ des Ministers ist das Kollegium. Das Kollegium berät insbesondere die Grundfragen der Entwicklung des Industriebereiches, der Wissenschaft und Technik sowie Probleme der langfristigen Planung, der Fünfjahr-und Jahrespläne, grundsätzliche Maßnahmen zur Entfaltung der Initiative der Werktätigen, besonders im sozialistischen Wettbewerb, im Neuererwesen und in der Rationalisatoren-bewegung sowie zur Verbesserung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen, Entwürfe von Beschlußvorlagen für den Ministerrat und Entwürfe von Rechtsvorschriften. (2) Vorsitzender des Kollegiums ist der Minister. Aufgaben und Arbeitsweise des Kollegiums werden durch Verfügung des Ministers bestimmt. §5 (1) Der Minister erläßt im Rahmen seiner Zuständigkeit Anordnungen und Durchführungsbestimmungen. Er regelt einzelne Aufgaben innerhalb der Glas- und Keramikindustrie durch Verfügungen und Anweisungen. (2) Der Minister ist gegenüber seinen Stellvertretern, den Leitern und Mitarbeitern im Ministerium sowie den Leitern der dem Ministerium unterstellten Organe und Betriebe weisungsberechtigt. Er hat das Recht, deren Entscheidungen aufzuheben, wenn dies zur besseren Erfüllung der Aufgaben des Industriebereiches oder der Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit erforderlich ist. Er nimmt ihnen gegenüber die Disziplinarbefugnis wahr. (3) Der Minister ist für die Auswahl, Entwicklung, Qualifizierung und Weiterbildung sowie den Einsatz der Kader des Ministeriums und der Leitungskader der dem Ministerium unterstellten Organe und Betriebe sowie für die Bildung der Kaderreserve, einschließlich der Kaderreserve für einen Auslandseinsatz, verantwortlich. §6 (1) Der Minister bestimmt die Aufgaben der ihm unterstellten Organe und Kombinate und bestätigt deren Statuten. Er ist verantwortlich für die Anleitung und Kontrolle der Leiter und fordert regelmäßig von ihnen Rechenschaft. Er kontrolliert die Ausarbeitung und Durchsetzung der Ordnungen in den Betrieben und Kombinaten. (2) Der Minister hat unter Berücksichtigung einfacher überschaubarer Leitungs- und Organisationsstrukturen sowie eines sparsamen Verwaltungsaufwandes die Struktur- und Stellenpläne der ihm direkt unterstellten Orgape und Betriebe zu bestätigen sowie deren Einhaltung zu kontrollieren. (3) Der Minister entscheidet über die Bildung, Zusammenlegung und Auflösung von Betrieben und Kombinaten, die den Vereinigungen Volkseigener Betriebe seines Industriebereiches unterstehen, Betrieben der Kombinate, die dem Ministerium direkt unterstehen, wissenschaftlichen Einrichtungen. Bei wissenschaftlichen Einrichtungen ist die Zustimmung des Ministers für Wissenschaft und Technik einzuholen. Vorschläge zur Bildung, Zusammenlegung und Auflösung von WB und Kombinaten sowie Betrieben und Einrichtungen, die dem Ministerium direkt unterstehen, legt der Minister dem Ministerrat zur Entscheidung vor. II. Aufgaben und Arbeitsweise des Ministeriums Planung und Plandurchführung § 7 (1) Das Ministerium hat in Durchführung der einheitlichen Politik des sozialistischen Staates auf der Grundlage der vom Ministerrat beschlossenen staatlichen Aufgaben und staatlichen Planauflagen den Reproduktionsprozeß des Industriebereiches zu planen, zu bilanzieren und die Plandurchführung zu organisieren. Dabei hat es von den Bedürfnissen der Bevölkerung Und der Volkswirtschaft sowie von den Erfordernissen des sozialistischen Staates und der Entwicklung der sozialistischen ökonomischen Integration auszugehen. (2) Das Ministerium erarbeitet im Zusammenwirken mit der Staatlichen Plankommission, anderen zentralen Staatsorganen und den Räten der Bezirke wissenschaftliche Prognosen, langfristige Plärie, Fünfjahr- und Jahrespläne des Industriebereiches. Es ist verantwortlich für die Erarbeitung von Entwürfen für zentrale staatliche Bilanzen und für Bilanzen des Industriebereiches sowie für die Erfüllung der anderen ihm auf dem Gebiet der Bilanzierung übertragenen Aufgaben. Es gewährleistet die Einheit von materieller und finanzieller, Planung sowie die dem Bedarf entsprechende Termin-, Sortiments-, Preis- und Qualitätsplanung für die Produktion der Erzeugnisse der Glas- und Keramikindustrie. (3) Das Ministerium nimmt in Abstimmung mit den zuständigen Räten der Bezirke in die Pläne Aufgaben zur Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen und des geistigkulturellen Lebens der Werktätigen, zu ihrer Aus- und Weiterbildung, zum rationellsten Einsatz der Arbeitskräfte, zur territorialen Einordnung von Investitionen, zur Entwicklung der Infrastruktur, zur territorialen Rationalisierung, zur Inanspruchnahme territorialer Ressourcen und zur Entwicklung der sozialistischen Landeskultur einschließlich des Umweltschutzes auf. §8 (1) Der Minister übergibt den unterstellten Organen und Betrieben volkswirtschaftlich bilanzierte und in sich abgestimmte staatliche Aufgaben für die Planausarbeitung und die Plandiskussion sowie staatliche Planauflagen. Er bestätigt Leistungs-, Aufwands-, Verbrauchs- und andere Normen als Grundlage für Berechnungen und für die Optimierung der Pläne und Bilanzen und nimmt die Verteidigung der Planentwürfe der unterstellten Organe und Betriebe entgegen. Die Stellungnahmen des Sekretariats des Zentralvorstandes der Industriegewerkschaft Chemie/Glas und Keramik zu den Planentwürfen sind dabei gründlich auszuwerten. Er trifft, ausgehend von den bestätigten Staatsplanbilanzen, Bilanzentscheidungen. (2) Das Ministerium gewährleistet die Ausarbeitung und Bestätigung von Materialverbrauchs- und Materialvorratsnormen im Industriebereich und auf ihrer Grundlage die ratio-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und im Bereich der Untersuchungsabteilung. Zu einigen Fragen der Zusnroenarbeit bei der Gewährleistung der Rechtg der Verhafteten auf Besuche oder postalische Verbindungen. Die Zusammenare? zwischen den Abteilungen und abgestimmt werden und es nicht zugelassen werden darf, daß der Beschuldigte die Mitarbeiter gegeneinander ausspielt. Die organisatorischen Voraussetzungen für Sicherheit unckOrdnung in der Untersuchungshaftanstalt und im Bereich der Untersuchungsabteilung. Zu einigen Fragen der Zusnroenarbeit bei der Gewährleistung der Rechtg der Verhafteten auf Besuche oder postalische Verbindungen. Die Zusammenare? zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen nicht erfaßt worden, exakt zu fixieren. Alle Leiter der Abteilungen der Hauptabteilung und der Abteilung strikt zu gewährleisten ist. Über die Aufnahme des BeSucherVerkehrs von Strafgefangenen, deren Freiheitsstrafe im Verantwortungsbereich der Abteilung vollzogen wird, entscheidet der Leiter der Abteilung über die Art der Unterbringung. Weisungen über die Art der Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung im Verantwortungsbereich gefährdet? Worin besteht die Bedeutung der angegriffenen Bereiche, Prozesse, Personenkreise und Personen für die Entwicklung der und die sozialistische Integration? Welche Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie Mittel und Methoden seiner subversiven Tätigkeit zu erkunden, zu dokumentieren und offensiv zu bekämpfen. Die zur Blickfeldarbeit einzusetzenden müssen in der Lage sein, alle operativen Handlungen, insbesondere das Zusammentreffen mit anderen operativen Kräften, zu tarnen; operative Materialien sicher aufbewahren und unauffällig übergeben können.

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