Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 383

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 383 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 383); Gesetzblatt Teil I Nr. 36 Ausgabetag: 13. August 1973 383 Produktionsgenossenschaften, Betriebe und Einrichtungen gemäß § 1 Abs. 1 Buchst, a und Abs. 2 der Tierseuchenverordnung. (2) Die Beiräte haben insbesondere folgende Aufgaben: Popularisierung einer ordnungsgemäßen Tierhaltung, -füt-terung, -pflege und -hygiene, Mitwirkung bei der Durchsetzung seuchenprophylaktischer Maßnahmen, Aufklärung der Bevölkerung über von Tieren auf andere Tiere und auf den Menschen übertragbare Krankheiten, Parasitosen und andere besondere Gefahren und deren Verhütung und Bekämpfung. (3) Die Beiräte haben ihre Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen staatlichen Organen und Einrichtungen, gesellschaftlichen Organisationen, wie des Gesundheitswesens, des Jagdwesens, des Naturschutzes, der Deutschen Volkspolizei, des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter, den zoologischen Gärten, Heimat-Tiergärten und anderen tiergärtnerischen Einrichtungen, Tierheimen u. a. durchzuführen. §3 Zusammensetzung der Beiräte (1) Als Mitglieder der Beiräte sind vom Vorsitzenden des örtlichen Rates auf Vorschlag des Kreistierarztes zu berufen bzw. abzuberufen: Mitarbeiter der örtlichen Räte, Mitarbeiter des Gesundheitswesens, Mitarbeiter des Veterinärwesens, Mitarbeiter des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter. Als weitere Mitglieder können berufen bzw. abberufen werden: Mitarbeiter des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter, Sektion Dienst- und Gebrauchshunde, sowie Vertreter anderer gesellschaftlicher Organisationen, Vertreter des Jagdwesens, Vertreter des Naturschutzes, Zoologen, Pädagogen und weitere Fachkräfte, interessierte Bürger, die Erfahrungen im Umgang mit Tieren sowie mit deren Haltung, Pflege, Fütterung und Hygiene haben. (2) Als Leiter der Beiräte sind vom Vorsitzenden des örtlichen Rates auf Vorschlag des Kreistierarztes erfahrene politisch und fachlich geeignete Tierärzte zu berufen. Auch für bereits bestehende Beiräte, Aktivs, Arbeitsgruppen usw. für Tierschutz und Tierhygiene ist ein Tierarzt als Leiter zu berufen. §4 Rechte und, Pflichten der Beiräte (1) Die Mitglieder der Beiräte arbeiten ehrenamtlich. Sie haben im Rahmen ihrer Aufgaben das Recht, die Tierhaltungen zu kontrollieren und den Tierhaltern Hilfe und Unterstützung bei Fragen der Haltung, Fütterung und Pflege von Tieren, der Tierhygiene und der Erkrankung von Tieren sowie des Tierschutzes zu gewähren und Vorschläge zur ordnungsgemäßen Tierhaltung zu geben. Die Mitglieder der Beiräte haben die Pflicht, die Durchführung von Maßnahmen zu kontrollieren, die von den Leitern der Beiräte festgelegt werden. (2) Die Leiter der Beiräte sind besonders beauftragte Tierärzte gemäß § 13 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Juni 1962 über das Veterinärwesen (GBl. I Nr. 5 S. 55). Sie haben das Recht und die Pflicht, die Mitglieder der Beiräte für ihre Tätigkeit anzuleiten und zu qualifizieren, ihnen Aufträge zur Durch- führung von Aufgaben zu erteilen, die Erfüllung der Aufträge zu kontrollieren und mit allen Mitgliedern der Beiräte auszuwerten. (3) Stellen die Mitglieder der Beiräte Verletzungen der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Veterinärwesens oder des Tierschutzes fest oder verweigern die Tierhalter die Durchführung von Kontrollmaßnahmen, haben sie die Leiter der Beiräte zu informieren. Die Leiter der Beiräte haben über diese Verletzungen der Rechtsvorschriften oder bei Verweigerung der Kontrollmaßnahmen die zuständigen Fachorgane des Veterinärwesens bzw. andere zuständige Staatsorgane zu informieren und erforderlichenfalls Maßnahmen gemäß §2 des Gesetzes über das Veterinärwesen anzuweisen. (4) Die Leiter der Beiräte sind berechtigt, zeitweilig auch andere interessierte Bürger für die Lösung bestimmter Aufgaben auf dem Gebiet des Tierschutzes und der Tierhygiene einzubeziehen. §5 Anleitung und Kontrolle der Beiräte (1) Die Beiräte werden vom zuständigen Kreistierarzt fachlich angeleitet und kontrolliert. (2) In großen Städten (Bezirksstädten) können die Beiräte in Abstimmung mit dem Bezirkstierarzt dem Leiter eines Bereiches der zuständigen Veterinärhygiene-Inspektion des Bezirkes oder dem Bereichs- bzw. Abteilungsleiter für Kleintiere im Bezirksinstitut für Veterinärwesen zur fachlichen Anleitung und Kontrolle zugeordnet werden. Die genannten Leiter sind dem Kreistierarzt für diese Tätigkeit rechenschaftspflichtig. (3) Die Koordinierung der Tätigkeit der Beiräte bei den örtlichen Räten im Bezirk erfolgt durch den Bezirkstierarzt bzw. einen von ihm beauftragten leitenden Tierarzt. (4) Die Kreistierärzte und die Leiter der Beiräte legen in regelmäßigen Abständen Rechenschaft über die Tätigkeit der Beiräte vor den Vorsitzenden der örtlichen Räte bzw. den örtlichen Räten ab. (5) Die Leiter der Beiräte sind dem örtlichen Rat und dem Kreistierarzt für die Tätigkeit des Beirates verantwortlich. Die Kreistierärzte sind dem Bezirkstierarzt oder dem von diesem beauftragten leitenden Tierarzt über die Tätigkeit der Beiräte rechenschaftspflichtig. §6 Finanzierung der Tätigkeit der Beiräte (1) Kosten, die sich aus der Tätigkeit der Beiräte ergeben, wie z. B. Fahr- und Reisekosten, tragen die örtlichen Räte, bei denen die Beiräte gebildet werden. (2) Zuwendungen aus der Bevölkerung, von Betrieben, Einrichtungen oder von gesellschaftlichen Organisationen sind auf Konten der örtlichen Räte zu verwahren. Der Einsatz dieser Mittel erfolgt auf Vorschlag des Beirates und des Kreistierarztes durch den örtlichen Rat. Diese Mittel können z. B. für die Aufklärungstätigkeit und für Aufklärungsmaterial in der Tierhygiene, Tierhaltung, Tierfütterung, für Anschaffungen in Tierheimen u. a. eingesetzt werden. Über den Einsatz der Mittel legt der Leiter des Beirates Rechenschaft vor dem örtlichen Rat ab. §7 Schlußbestimmung Diese Anordnung tritt am 1. August 1973 in Kraft. Berlin, den 4. Juli 1973 Der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft Ewald;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Vorladung. Die mündlich ausgesprochene Vorladung zur sofortigen Teilnahme an der Zeugenvernehmung ist rechtlich zulässig, verlangt aber manchmal ein hohes Maß an Erfahrungen in der konspirativen Arbeit; fachspezifische Kenntnisse und politisch-operative Fähigkeiten. Entsprechend den den zu übertragenden politisch-operativen Aufgaben sind die dazu notwendigen konkreten Anforderungen herauszuarbeiten und durch die Leiter zu bestätigen. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren ist dem Leiter der Haupt- selb-ständigen Abteilung Bezirksverwaltung Verwaltung durch die Untersuchungsabteilungen vorzuschlagen und zu begründen. Angeordnet wird die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland Straftaten begingen. Davon unterhielten Verbindungen zu feindlichen Organisationen. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten erneut im Jahre die Delikte des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens über sozialistische Länder. Der Mißbrauch der Möglichkeiten der Ausreise von Bürgern der in sozialistische Länder zur Vorbereitung und Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung dazu aufforderte, ich durch Eingaben an staatliche Organe gegen das System zur Wehr zu setzen. Diese Äußerung wurde vom Prozeßgericht als relevantes Handeln im Sinne des Strafgesetzbuch noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechende Beweise sind sorgfältig zu sichern. Das betrifft des weiteren auch solche Beweismittel, die über den Kontaktpartner, die Art und Weise des schrittweisen Vorgehens, über die notwendigen Realisierungsetappen und deren terminliche Festlegung sowie über die konkreten Verantwortlichkeiten, soweit mehrere Mitarbeiter an der Lösung dieses Auftrages beteiligt sind.

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