Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 379

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 379 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 379); Gesetzblatt Teil I Nr. 36 Ausgabetag: 13. August 1973 379 gemäß §2 festzulegen. Die Beauflagung mit einer Sanktion kann auch durch die Leiter der Staatlichen Finanzrevision bzw. Abteilungen Finanzen der Räte der Kreise in Übereinstimmung mit dem zuständigen Leiter gemäß §2 vorgenommen werden. Dieser Betrag ist zugunsten des zentralen Haushalts an die Abteilung Finanzen des für den Zahlungspflichtigen zuständigen Rates des Kreises abzuführen. §11 Die staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe kontrollieren die Einhaltung dieser Anordnung im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches; die Staatliche Finanzrevision, die Abteilungen Finanzen der Räte der Kreise und die Industrie-und Handelsbank der Deutschen Demokratischen Republik sind zu dieser Kontrolle berechtigt. Uber Verstöße sind die Leiter gemäß § 2 zu informieren. §12 Die staatliche Berichterstattung hat gemäß den Rechtsvorschriften der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik zu erfolgen. §13 Betriebe, die bautechnische Projektierungsleistungen erbringen, haben die Projektierungsgenehmigung bis zum 30. November 1973 bei den staatlichen Organen gemäß § 2 zu beantragen, die bis zum 28. Februar 1974 über die Erteilung der Projektierungsgenehmigung zu entscheiden haben. Bereits erteilte Projektierungsgenehmigungen behalten bis zum 28. Februar 1974 ihre Gültigkeit. Für Betriebe, die nach dem 30. November 1973 erstmalig bautechnische Projektierungsleistungen erbringen, ist die Projektierungsgenehmigung vorher zu beantragen. §14 (1) Genehmigungen bzw. Zulassungen zur Ausführung von bautechnischen Projektierungsleistungen gemäß Anordnung vom 29. Dezember 1972 bedürfen der Registrierung. (2) Für die Registrierung von Genehmigungen bzw. Zulassungen, die Genossenschaften und privaten Handwerksbetrieben sowie privaten Ingenieuren und Architekten erteilt wurden, ist das Bezirksbauamt zuständig. Für die Registrierung von Genehmigungen, die Bürgern gemäß § 2 Abs. 2 der Anordnung vom 29. Dezember 1972 erteilt wurden, ist das Kreisbauamt zuständig. Die Registrierung ist von den Inhabern der Genehmigungen bzw. Zulassungen bis zum 30. November 1973 zu beantragen. Die Registriernummer ist gemäß Anlage 2 zusammenzusetzen und den Antragstellern bis zum 28. Februar 1974 schriftlich mitzuteilen. Genehmigungen und Zulassungen, für die keine Registriemummem erteilt sind, verlieren am 1. März 1974 ihre Gültigkeit. Nach Inkrafttreten dieser Anordnung dürfen Genehmigungen gemäß Anordnung vom 29. Dezember 1972 erst nach Registrierung erteilt werden. (3) Über die gemäß Anordnung vom 29. Dezember 1972 erteilten Genehmigungen bzw. Zulassungen haben die Bezirksbauämter und Kreisbauämter ein Register gemäß Anlage 3 dieser Anordnung zu führen. §15 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1973 in Kraft. Sie gilt für alle bautechnischen Projektierungsleistungen, die nach dem 28. Februar 1974 auszuführen sind. (2) Gleichzeitig tritt die Richtlinie vom 15. Februar 1965 zur Durchführung der Registrierung der Projektierungseinrichtungen im Bereich des Ministeriums für Bauwesen* außer Kraft. Berlin, den 19. Juli 1973 Der Minister für Bauwesen Anlage 1 zu vorstehender Anordnung Muster Name des die Projektierungs- T den genehmigung gemäß § 2 erteilenden staatlichen Organs Genehmigung zur Ausführung bautechnischer Projektierungsleistungcn Dem (Name und Anschrift des Betriebes) wird gemäß Genehmigungsanordnung vom 19. Juli 1973 (GBl. I Nr. 36 S. 377) die Genehmigung zur Ausführung folgender bautechnischer Projektierungsleistungen erteilt: 1. typische Aufgabengebiete: 2. sonstige Aufgabengebiete: 3. Generalauftragnehmer-, Hauptauftragnehmer- und Spe- zialprojektantentäti&keit: 4. eventuelle zeitliche Befristung und Höchstgrenze des Wertumfanges : Bilanzierendes Organ: Bilanzbereich: Die Projektierungsgenehmigung gilt ab Die Registrierung als ständige/zeitweilige bautechnische Projektierungseinrichtung erfolgte beim Ministerium für Bauwesen / Ministerium für Nationale Verteidigung / Bezirksbauamt am unter der Nr (Unterschrift) Verteiler: Antragsteller genehmigendes staatliches Organ registrierendes staatliches Organ übergeordnetes Organ des Betriebes Bezirksbauamt (sofern nicht zugleich registrierendes Organ) Anlage 2 zu vorstehender Anordnung Zusammensetzung der Registriernummer für erteilte Projektierungsgenehmigungen 1. Registrierung durch das Ministerium für Bauwesen bzw. das Ministerium für Nationale Verteidigung 1. und 2. Ziffer = 00 = Ministerium für Bauwesen bzw. 77 = Ministerium für Nationale Verteidigung 3. Ziffer = 1 = Betrieb im Bereich Bauwesen oder 2 = Betrieb außerhalb des Bereiches Bauwesen 4. Ziffer = 1 = Betrieb, der ständig oder I. V.: Martini Staatssekretär wurde den Beteiligten direkt zugestellt 2 = zeitweilig bautechnische Projektierungsleistungen erbringt;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der konkreten Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Die ständige Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren Erfordernisse und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit auf diesem Gebiet enthaltenen Festlegungen haben durchgeführte Überprüfungen ergeben, daß insbesondere die in den Befehlen und angewiesenen Ziel- und Aufgabenstellungen nicht in allen operativen Diensteinheiten in den Mittelpunkt gestellt werden müssen, einige Bemerkungen zur weiteren Auswertung der in meinem Auftrag durchgeführten zentralen Überprüfung dieser Probleme.

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