Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 372

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 372 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 372); 372 Gesetzblatt Teil I Nr. 35 Ausgabetag: 2. August 1973 Anordnung über das Statut des Zentralinstituts für Jugendforschung vom 4. Juli 1973 In Übereinstimmung mit dem Zentralrat der FDJ wird angeordnet : I. Stellung und Verantwortung §1 (1) Das Zentralinstitut für Jugendforschung beim Amt für Jugendfragen (ZIJ) ist eine staatliche wissenschaftliche Einrichtung zur Entwicklung der marxistisch-leninistischen Jugendforschung in der DDR und zur Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen für die sozialistische Jugendpolitik. Es ist dem Leiter des Amtes für Jugendfragen beim Ministerrat der DDR unterstellt. (2) Das ZIJ erfüllt seine Aufgaben auf der Grundlage der Beschlüsse der SED, der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften, der Beschlüsse des Zentralrates der FDJ und der Weisungen des Leiters des Amtes für Jugendfragen. schung der Bedingungen und Gesetzmäßigkeiten der Persönlichkeitsentwicklung und der sozialistischen Erziehung im Jugendalter. (3) Das ZIJ erarbeitet die Forschungspläne der Jugendforschung auf der Grundlage der Forschungsplanung der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften unter Berücksichtigung inhaltlicher Vorgaben des Zentralrates der FDJ und des Amtes für Jugendfragen in Zusammenarbeit mit staatlichen Organen und wissenschaftlichen Einrichtungen, an denen Jugendforschung betrieben wird. Das ZIJ arbeitet bei der Planung, Vorbereitung und Auswertung der Forschungen mit den Leitungen der FDJ, mit staatlichen Organen, mit wissenschaftlichen Einrichtungen, Betrieben, Bildungsstätten und Jugendeinrichtungen zusammen. (4) Das ZIJ koordiniert auf der Grundlage des Forschungsplanes der Jugendforschung die Tätigkeit anderer auf dem Gebiet der Jugendforschung wirkender wissenschaftlicher Einrichtungen. Es nimmt Einfluß auf Inhalt, Methodik und Organisation der Untersuchungen der Jugendforschung (mit Ausnahme von Untersuchungen im Bereich der bewaffneten Organe, der Volksbildung und der gesellschaftlichen Organisationen). Es entwickelt die Zusammenarbeit mit Einrichtungen anderer Wissenschaftsdisziplinen, deren Forschungsergebnisse für die Jugendforschung bedeutsam sind. §2 (1) Das ZIJ ist das Leitinstitut für die Jugendforschung. Es ist verantwortlich für die Erforschung der Bedingungen und Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung und sozialistischen Erziehung der Jugend in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft mit dem Ziel, die Verwirklichung der sozialistischen Jugendpolitik auf allen Leitungsebenen zu fördern und die Tätigkeit der FDJ zu unterstützen. Die Lösung der Aufgaben der Jugendforschung erfolgt in sozialistischer Gemeinschaftsarbeit mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen, den Leitungen der FDJ sowie mit staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen. (2) Der Zentralrat der FDJ hat das Recht, auf die Entwicklung und die inhaltlichen Schwerpunkte der Jugendforschung Einfluß zu nehmen. Der Forschungsplan der Jugendforschung und die Jahrespläne des ZIJ werden vom Leiter des Amtes für Jugendfragen nach Beratung und Bestätigung im Sekretariat des Zentralrates der FDJ in Kraft gesetzt. II. II. Aufgaben §3 ¥ (1) Das ZIJ erforscht Bedingungen und Gesetzmäßigkeiten der Persönlichkeitsentwicklung, vor allem der sozialistischen Erziehung im Jugendalter. Im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Arbeit des ZIJ stehen theoretische und empirische Forschungen zur sozialistischen Persönlichkeitsentwicklung der Jugend im Alter von 14 bis 25 Jahren, insbesondere der Arbeiterjugend, der Studenten und der jungen Intelligenz. Die Forschungen sind darauf gerichtet, in diesem Bereich bei der Erarbeitung der marxistisch-leninistischen Theorie der Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten mitzuwirken und damit die wissenschaftlichen Grundlagen der sozialistischen Jugendpolitik zu vervollkommnen. Sie müssen vor allem den Erfordernissen der FDJ entsprechen. Das ZIJ wirkt bei der Erarbeitung und Erprobung konkreter Lösungswege und bei der Vorbereitung von Leitungsentscheidungen zu herangereiften Aufgaben der sozialistischen Jugendpolitik mit. Zugleich hat das ZIJ die Aufgabe, sich mit imperialistischen und anderen, dem Marxismus-Leninismus feindlichen Auffassungen zu Jugendfragen auseinanderzusetzen, indem ihre klassenmäßigen Grundlagen aufgedeckt und ihr jugendfeindliches Wesen entlarvt werden. (2) Das ZIJ vervollkommnet ausgehend von den Erfordernissen der sozialistischen Jugendpolitik die theoretischen, methodologischen und methodischen Grundlagen für die Erfor- (5) Das ZIJ bildet Forschungsgemeinschaften mit Jugendforschung betreibenden Forschungsgruppen anderer wissenschaftlicher Einrichtungen, koordiniert die Zusammenarbeit der Forschungsgruppen bei der Forschungstätigkeit im Rahmen der Projekte der Jugendforschung und bestätigt spezielle Forschungsvorhaben der Forschungsgruppen. Das ZIJ bezieht Wissenschaftler, Mitglieder von Leitungen der FDJ und Mitarbeiter von Betrieben, Bildungsstätten und Jugendeinrichtungen als ehrenamtliche Mitarbeiter auf der Grundlage von verträglichen Vereinbarungen in die Forschungen ein. (6) Das ZIJ führt in Abstimmung mit dem Zentralrat der FDJ, mit Zustimmung der zuständigen staatlichen Leiter und mit Genehmigung der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik Untersuchungen in Betrieben, Bildungsstätten, Jugendeinrichtungen und FDJ-Grundorganisationen durch. Es erforscht mit Methoden der marxistisch-leninistischen Sözial-forschung die Prozesse der sozialistischen Persönlichkeitsentwicklung der Jugend, ihrer sozialen Schichten und Altersgruppen sowie deren objektive Entwicklungsbedingungen, insbesondere die Arbeits- und Lebensbedingungen und die Wirksamkeit der Maßnahmen der sozialistischen Jugendpolitik. Es führt im Aufträge des Zentralrates der FDJ Untersuchungen zu aktuellen Problemen der sozialistischen Jugendpolitik und zur Tätigkeit der FDJ durch und unterstützt die Erarbeitung und Erprobung von Methoden zur Lösung jugendpolitischer Aufgaben. Empirische Forschungsergebnisse der Jugendforschung unterliegen den Rechtsvorschriften über den Geheimnisschutz. (7) Das ZIJ wertet Erkenntnisse und Erfahrungen der Jugendforschung der Sowjetunion und anderer sozialistischer Staaten für die Jugendforschung in der DDR aus. Es entwik-kelt die Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Jugendforschung in den Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft in Übereinstimmung mit dem Zentralrat der FDJ. (8) Das ZIJ entwickelt die Information und Dokumentation auf dem Gebiet der Jugendforschung und faßt die Forschungsergebnisse über die Entwicklung und sozialistische Erziehung der Jugend zusammen. Forschungsergebnisse werden auf der Grundlage der Ordnung für den Umgang mit Forschungsergebnissen und Forschungsmaterialien der Jugendforschung zentralen staatlichen Organen und Leitungen gesellschaftlicher Organisationen zur Verfügung gestellt. (9) Das ZIJ gibt Publikationen zur Theorie, Methodologie und Methodik der Jugendforschung heraus und unterstützt die Publikationstätigkeit der FDJ zu Problemen der Verwirklichung der sozialistischen Jugendpolitik.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 372 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 372) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 372 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 372)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht bestätigte oder die noch bestehende Gefahr nicht von solcher Qualität ist, daß zu deren Abwehr die Einschränkung der Rechte von Personen erforderlich ist. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik Staatssekretariat für Staatssicherheit - Stellvertreter des Staatssekretärs - Dienstanweisung für den Geheime Verschlußsache . StU, Dienst und die Ordnung in den Untersuchungs-Haftanstalten, des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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