Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 371

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 371 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 371); Gesetzblatt Teil I Nr. 35 Ausgabetag: 2. August 1973 371 §12 (1) Das Staatssekretariat erarbeitet Grundsätze zur staatlichen Leitung und Planung des Arbeitsschutzes und unterstützt ihre Durchsetzung durch die Ministerien und anderen zentralen Staatsorgane in der Volkswirtschaft. (2) Das Staatssekretariat koordiniert die Arbeiten zur Standardisierung der Arbeitsschutzanforderungen und die Ausarbeitung der Arbeitsschutzanordnungen durch die zuständigen Minister und Leiter anderer zentraler Staatsorgane. (3) Das Staatssekretariat wirkt bei der Planung der Arbeitsschutztechnik, -kleidung und -mittel mit. Es kontrolliert die bedarfsgerechte Bereitstellung und Entwicklung von universell einsetzbarer Arbeitsschutztechnik, von Arbeitsschutzkleidung und -mittein, erteilt für diese Erzeugnisse die staatliche Anerkennung und sichert die Herausgabe der Kataloge. §13 (1) Das Staatssekretariat sichert im Aufträge des Ministerrates die ständige Weiterentwicklung des sozialistischen Arbeitsrechts. Es koordiniert die Ausarbeitung und Vervollkommnung arbeitsrechtlicher Vorschriften, die für die gesamte Volkswirtschaft oder mehrere Bereiche Bedeutung haben. Es ist verantwortlich für die Rechtsanpassung und -be-reinigung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und nimmt Einfluß auf die einheitliche Rechtsanwendung. (2) Das Staatssekretariat bereitet im Aufträge des Ministerrates gemeinsam mit dem Bundesvorstand des FDGB die Grundsätze für den Inhalt und den Abschluß der Rahmen-kollektiv- und Tarifverträge sowie Betriebskollektivverträge und Betriebsvereinbarungen vor. Es koordiniert die Ausarbeitung der Rahmenkollektiv- und Tarifverträge einschließlich der Nachträge und nimmt deren Registrierung vor. §14 (1) Das Staatssekretariat führt auf der Grundlage langfristiger bilateraler Vereinbarungen den Erfahrungsaustausch mit den zentralen staatlichen Organen für Arbeit der UdSSR und der anderen RGW-Mitgliedsländer durch und organisiert die Nutzung der dabei gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen. (2) Das Staatssekretariat arbeitet in den Beratungen der Leiter der staatlichen Organe für Arbeit der RGW-Mitgliedsländer und deren Arbeitsgruppen mit und nimmt Einfluß auf Inhalt und Wirksamkeit der wissenschaftlichen Forschungsarbeit im Rahmen des RGW. (3) Das Staatssekretariat bereitet Regierungsabkommen in seinem Zuständigkeitsbereich vor und schließt Ressortabkommen ab. (4) Das Staatssekretariat ist im Aufträge des Ministerrates verantwortlich für die Leitung der Mitarbeit der DDR in der Internationalen Arbeitsorganisation. §15 (1) Das Staatssekretariat sichert den wissenschaftlichen Vorlauf auf seinem Aufgabengebiet und ist für die Leitung und Koordinierung der Forschung auf dem Gebiet der sozialistischen Arbeitswissenschaften, des Arbeitsrechts sowie des Arbeitsschutzes verantwortlich. (2) Das Staatssekretariat nimmt Einfluß auf eine dem volkswirtschaftlichen Bedarf entsprechende Aus- und Weiterbildung der arbeitswissenschaftlichen Hoch- und Fachschulkader. Es sichert in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien und anderen zentralen Staatsorganen, daß ausreichende arbeitswissenschaftliche und arbeitsrechtliche Kenntnisse, einschließlich des Arbeitsschutzes, entsprechend den spezifischen Belangen der verschiedenen Fachrichtungen bei der Aus- und Weiterbildung von Ökonomen, Ingenieuren, Meistern und Facharbeitern vermittelt werden. Es unterstützt die Kammer der Technik bei der Weiterbildung von technischen und ökonomischen Kadern auf arbeitswissenschaftlichem Gebiet. §16 (1) Das Staatssekretariat entwickelt eine zielgerichtete Analysen- und Kontrolltätigkeit auf seinem Aufgabengebiet sowie eine entscheidungsbezogene und aktuelle Information insbesondere über gesamtvolkswirtschaftliche Entwicklungstendenzen und Probleme sowie über die Durchführung der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften. (2) Das Staatssekretariat arbeitet bei seiner Analysen- und Kontrolltätigkeit vor allem mit den zuständigen Gewerkschaftsorganen, der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, der Staatlichen Finanzrevision, den Banken, der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik und anderen zentralen Staatsorganen eng zusammen. III. Struktur und Vertretung im Rechtsverkehr §17 (1) Dem Staatssekretär stehen zur Wahrnehmung seiner Verantwortung Stellvertreter zur Seite. (2) Der Staatssekretär regelt die Vertretung im Falle seiner Abwesenheit sowie die Verantwortung, Rechte und Pflichten seiner Stellvertreter. Er überträgt ihnen ständige und zeitweilige Aufgaben. §18 (1) Das Staatssekretariat ist zur Lösung seiner Aufgaben in Abteilungen gegliedert. Die Grobstruktur und der Stellenplan des Staatssekretariats werden vom Ministerrat bestätigt. (2) Der Staatssekretär legt die Aufgaben der Abteilungen, die Art und Weise ihres Zusammenwirkens und die Verantwortung ihrer Leiter fest. Die Abteilungsleiter sind dem Staatssekretär für ihre Tätigkeit verantwortlich und rechenschaftspflichtig. §19 Das Staatssekretariat ist rechtsfähig. Es ist Haushaltsorganisation und hat seinen Sitz in der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin. §20 (1) Das Staatssekretariat wird im Rechtsverkehr durch den Staatssekretär vertreten. Bei Verhinderung des Staatssekretärs übernimmt der beauftragte Stellvertreter die Vertretung des Staatssekretariats. (2) Die Stellvertreter des Staatssekretärs und die Leiter der Abteilungen sind berechtigt, das Staatssekretariat im Rahmen ihres Aufgabenbereiches zu vertreten. (3) Mitarbeiter des Staatssekretariats oder andere Personen können zur Vertretung des Staatssekretariats durch den Staatssekretär und im Rahmen ihrer Vertretungsbefugnis durch die Stellvertreter des Staatssekretärs bzw. die Leiter der Abteilungen bevollmächtigt werden. IV. Schlußbestimmung §21 Das Statut tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 13. Juni 1973 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung abzustimmen. iqm Staatssicherheit. Bei Strafgefangenen, die nicht in der Abteilung Berlin erfaßt sind, hat die Erfassung in dgÄbtTlung Staatssicherheit Berlin durch den Leiter der Unter-euchungshaftanstalt unverzüglich durchzusetzen. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann den beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Unter-. Die beteiligten Organe sind durch den Leiter der Bezirksverwaltung zu bestätigen. Der zahlenmäßigen Stärke der Arbeitsgruppen Mobilmachungsplanung ist der unterschiedliche Umfang der zu lösenden Mobilmachungsarbeiten zugrunde zu legen,und sie ist von den Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen können konkrete Aktionen und Handlungen oes Gegners voiausgesehen oder runzeitig erkannt und vorbeugend unwirksam gemacht in ihren Wirkungen eingeschränkt werden.

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