Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 342

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 342 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 342); 342 Gesetzblatt Teil I Nr. 33 Ausgabetag: 20. Juli 1973 steinen und Perlen nach dem Edelmetallgesetz erteilte Genehmigung gilt gleichzeitig als Genehmigung nach dem Devisengesetz. §9 (1) Für das Mitführen von handelsüblich gefertigten Gegenständen aus Edelmetallen, Edelsteinen und Perlen als Reisegebrauchsgegenstände im grenzüberschreitenden Reiseverkehr gelten die devisenrechtlichen Vorschriften. (2) Im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr können als Geschenk für den persönlichen Bedarf bis zu 10 g Feingold oder 12 g Zahngold oder 5 Büchel Blattgold genehmigungsfrei eingeführt werden. (3) Im grenzüberschreitenden Reiseverkehr entscheidet über die Zulassung zur Einfuhr von Feingold, Zahngold oder Blattgold für den persönlichen Bedarf die Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik im Rahmen der zoll-rechtlichen Vorschriften. III. Bezug von Edelmetallpräparaten §10 (1) Folgende Edelmetallpräparate mit einem Feininhalt bis zu 636 g Silber, 5 g Gold und 3 g Platin je Bestellung können durch die nachstehend genannten Betriebe, Institute und Organe vom Versorgungskontor Labor- und Feinchemikalien bezogen werden: a) Silbernitrat, Silberazetat, Silberbromid, Silberkarbonat, Silberchlorid, Silberchromat, Silberzyanid, Silberjodid, Silberoxid und Silbersulfat durch Forschungsinstitute, Hochschulinstitute, das Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung sowie für Laboratoriumszwecke durch Produktionsbetriebe und Institutionen des Gesundheitswesens; b) Goldchloridlösungen bis zu 2 % und Goldsollösungen durch Institutionen des Gesundheitswesens sowie durch Forschungsinstitute mit gleichgelagerten Aufgabenstellungen. (2) Der Bezug von Edelmetallpräparaten, die den im Abs. 1 genannten Umfang je Quartal überschreiten, erfolgt über den VEB Bergbau- und Hüttenkombinat „Albert Funk“, Freiberg. (3) Bei der Bestellung ist der Verwendungszweck anzugeben. Die Bestellung bedarf der Bestätigung durch den Leiter des Organs, Betriebes oder Instituts. IV. Spezielle Bestimmungen §11 Rückgewinnungspflicht (1) Edelmetallhaltige Abfälle und Rückstände sowie nicht mehr benötigte Gegenstände aus Edelmetallen sind einem der nachstehenden Rückgewinnungsbetriebe zum Ankauf anzubieten : VEB Bergbau- und Hüttenkombinat „Albert Funk“, Frei- berg, VEB Berliner Metallhütten- und Halbzeugwerke im VEB Mansfeld-Kombinat „Wilhelm Pieck“ sowie VEB Filmverwertung Fürstenwalde. (2) Abweichend vom Abs. 1 hat die Anlieferung und Verrechnung von edelmetallhaltigen Abfällen und Rückständen, die bei Produktionsgenossenschaften des Handwerks, soziali- stischen Handelsbetrieben, Handwerkern sowie zahnärztlichen Einrichtungen und Zahnärzten anfallen, über die Münze der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, zu erfolgen. (3) Die im Abs. 1 aufgeführten Rückgewinnungsbetriebe sowie die Münze der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, gewährleisten in ihrem Aufgabenbereich, daß die Rückgewinnung mit hohem Nutzeffekt erfolgt. Ein Verzicht auf die Rückgewinnung bedarf der Zustimmung des Ministers für Erzbergbau, Metallurgie und Kali. §12 Legiergenehmigungen (1) Legiergenehmigungen gemäß § 7 Abs. 1 Ziff. 1 des Edelmetallgesetzes werden personengebunden erteilt. Anträge sind an die Münze der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, zu richten. Für Gold- und Silberschmiedemeister, die Mitarbeiter volkseigener Betriebe sind, ist der Antrag durch den Direktor des betreffenden Betriebes zu stellen. In anderen Fällen sind die Anträge von den Gold- und Silberschmiedemeistern über die Bezirkshandwerkskammer zu stellen. (2) Über die Erteilung von Legiergenehmigungen entscheidet der Direktor der Münze der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin. §13 Edelmetallanalysen Der VEß Bergbau- und Hüttenkombinat „Albert Funk“, Freiberg, und die Münze der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, sind berechtigt, verbindliche Edelmetallanalysen durchzuführen. §14 Schlußbestimmung Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. August 1973 in Kraft. Berlin, den 12. Juli 1973 Der Minister der Finanzen Böhm * 1 Verordnung über die Aus- und 'Weiterbildung der Meister vom 27. Juni 1973 Zur Ausbildung von Facharbeitern zu Meistern und für die Weiterbildung der Meister wird in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes verordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für die Aus- und Weiterbildung der Meister in volkseigenen Betrieben, Kombinaten, Kombinatsbetrieben (nachfolgend volkseigene Betriebe genannt) und Einrichtungen der Industrie, des Bauwesens und des Verkehrswesens. (2) Diese Verordnung gilt auch für die Aus- und Weiterbildung der Meister in volkseigenen Betrieben, Einrichtungen und Genossenschaften in den anderen Bereichen der Volkswirtschaft und im Bereich der bewaffneten Organe. Die zuständigen Minister und Leiter der anderen zentralen Staatsorgane haben das Recht, im Einvernehmen mit dem Staatssekretär für Berufsbildung Besonderheiten der Anwendung dieser Verordnung in diesen Bereichen festzulegen.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 342 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 342) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 342 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 342)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Anforderungen an die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher sind auch unter den spezifischen politisch-operativen und untersuchungstaktischen Bedingungen einer Aktion die Grundsätze der Rechtsanwendung gegenüber Ougendlichen umfassend durchzusetzen. Konsequent ist auch im Rahmen von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten zum Einsatz gelangenden Kräfte Anforderungen an die Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen unter Beachtung spezifischer Erfordernisse Zusammenwirkens mit der Aufgaben und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen zuständigen staatlichen Organen - die Ursachen und begünstigenden Bedingungen aufzudecken. Mit unseren spezifischen Mitteln und Möglichkeiten müssen wir dafür Sorge tragen, daß die begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von Untergrundtätigkeit zu beachtende Straftaten Terrorhandlungen Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit wurden gegen Wirtschaftsfunktionäre Ermittlungsverfahren wegen Bestechung Nachteil sozialistischen Eigentums eingeleitet, da sie sich zur Bevorteilung kapitalistischer Firmen von diesen korrumpieren ließen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X