Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 334

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 334 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 334); 334 Gesetzblatt Teil I Nr. 32 Ausgabetag: 18. Juli 1973 §71 (1) Der Gemeindeverband arbeitet auf der Grundlage eines von den Volksvertretungen der beteiligten Städte und Gemeinden beschlossenen Statuts. (2) Die Volksvertretungen der beteiligten Städte und Gemeinden entscheiden eigenverantwortlich über die Bildung gemeinsamer Organe des Gemeindeverbandes, über die schrittweise Übertragung von Aufgaben und Befugnissen sowie von materiellen und finanziellen Fonds auf die Organe des Gemeindeverbandes. Sie beschließen mit zunehmender Konzentration von Aufgaben, Befugnissen und Fonds bei den Organen des Gemeindeverbandes über die Unterstellung von Betrieben und Einrichtungen sowie die Planung im Gemeindeverband. (3) Das Verfahren der Bildung der Organe des Gemeindeverbandes und der Übertragung von Aufgaben, Befugnissen und Fonds auf die Organe des Gemeindeverbandes wird in den zur Durchführung dieses Gesetzes zu erlassenden Rechtsvorschriften geregelt. K a p i t e 1 VI Veränderungen der territorialen Gliederung §72 (1) Uber die Bildung und Auflösung von Kreisen beschließt der Bezirkstag. Über die Bildung und Auflösung von Stadtbezirken in Stadtkreisen beschließt die Stadtverordnetenversammlung. Die Beschlüsse bedürfen der Bestätigung durch den Ministerrat. (2) Über die Bildung und den Zusammenschluß von Städten und Gemeinden beschließt der Kreistag auf Vorschlag der Volksvertretungen der beteiligten Städte und Gemeinden und nach vorheriger Beratung in Einwohnerversammlungen, in Belegschaftsversammlungen der Betriebe und Mitgliederversammlungen der Genossenschaften. Die Beschlüsse bedürfen der Bestätigung durch den Rat des Bezirkes. (3) Über Änderungen von Kreisgrenzen beschließt der Bezirkstag auf Vorschlag der Volksvertretungen der beteiligten Kreise, Städte und Gemeinden. Über Änderungen von Stadt-und Gemeindegrenzen beschließt der Kreistag auf Vorschlag der Volksvertretungen der beteiligten Städte und Gemeinden. (4) Über beabsichtigte Änderungen von Kreisgrenzen bzw. die beabsichtigte Bildung oder den Zusammenschluß von Städten und Gemeinden ist der Ministerrat durch den Rat der für die Beschlußfassung zuständigen Volksvertretung unter Angabe der Auswirkungen mindestens 4 Wochen vorher zu informieren. Kapitel VII Schlußbestimmungen §73 Der Ministerrat kann zur Durchführung dieses Gesetzes Rechtsvorschriften erlassen. §74 (1) Dieses Gesetz tritt am 1. August 1973 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. Verordnung vom 28. August 1952 über die Kooptierung von Mitgliedern des Kreistages und seiner ständigen Kommissionen (GBl. Nr. 120 S. 791); 2. Verordnung vom 8. Januar 1953 über die Kooptierung von Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen, ihren Ständigen Kommissionen und die Bildung von vorläufigen Stadtbezirksversammlungen (GBl. Nr. 4 S. 66); 3. Gesetz vom 17. Januar 1957 über die örtlichen Organe der Staatsmacht (GBl. I Nr. 8 S. 65; Ber. S. 120); 4. Gesetz vom 17. Januar 1957 über die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen (GBl. I Nr. 8 S. 72; Ber. S. 120); 5. Zweite Durchführungsbestimmung vom 1. April 1957 zum Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht (GBl. I Nr. 41 S, 321); 6. Richtlinie vom 28. August 1957 für die Geschäftsordnungen der Tagungen der örtlichen Volksvertretungen (GBl. I Nr. 57 S. 473); 7. Richtlinie vom 28. August 1957 für die Ordnung der Arbeit der ständigen Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen (GBl. I Nr. 57 S. 477); 8. Dritte Durchführungsbestimmung vom 30. November 1957 zum Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht (GBl. I Nr. 79 S. 655); 9. Beschluß vom 27. März 1958 über die Organisations-In-strukteür-Abteilungen bei den Räten der Bezirke und Kreise (GBl. I Nr. 23 S. 305); 10. Richtlinie vom 27. Mai 1959 für die Ordnung der Tätigkeit der Abgeordneten der örtlichen Volksvertretungen (GBl. I Nr. 48 S. 649); 11. Fünfte Durchführungsbestimmung vom 27. Mai 1959 zum Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht Abberufungsverfahren (GBl. I Nr. 48 S. 652); 12. Beschluß vom 18. Februar 1960 über die Struktur des Rates und des Wirtschaftsrates des Bezirkes Neubrandenburg (GBl. I Nr. 13 S. 127); 13. Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 30. Januar 1961 über die weitere Entwicklung der Rechtspflege (GBl. I Nr. 2 S. 3); 14. Erlaß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 28. Juni 1961 zu den Ordnungen über die Aufgaben und die Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe (GBl. I Nr. 6 S. 51) und die auf seiner Grundlage erlassenen Ordnungen: Ordnung vom 28. Juni 1961 über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Bezirkstages und seiner Organe (GBl. I Nr. 6 S. 52; Ber. S. 180); Ordnung vom 28. Juni 1961 über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Kreistages und seiner Organe (GBl. I Nr. 7 S. 75; Ber. S. 180); Ordnung vom 28. Juni 1961 über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Organe in den Stadtkreisen (GBl. I Nr. 8 S. 99; Ber. S. 180); Ordnung vom 28. Juni 1961 über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Organe in den kreisangehörigen Städten (GBl. I Nr. 9 S. 123; Ber. S. 180); Ordnung vom 28. Juni 1961 über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Gemeindevertretung und ihrer Organe (GBl. I Nr. 10 S. 139; Ber. S. 180); 15. Erlaß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. September 1961 zu den Ordnungen über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Stadtverordnetenversammlungen und der Stadtbezirksversammlungen und ihrer Organe in der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, und den Stadtkreisen mit Stadtbezirken (GBl. I Nr. 16 S. 169 und Sonderdrucke Nr. 341 bis 347 des Gesetzblattes);;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

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