Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 324

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 324 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 324); 324 Gesetzblatt Teil I Nr. 32 Ausgabetag: 18. Juli 1973 (3) Der Rat des Bezirkes ist für die Leitung und Planung der ihm unterstellten Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens verantwortlich. Er sichert die materiellen und finanziellen Bedingungen zur Erfüllung der Aufgaben der medizinischen und sozialen Betreuung. (4) Der Rat des Bezirkes gewährleistet, daß Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, von Epidemien und Massenerkrankungen und zum Schutz der Bürger bei Katastrophen durchgeführt werden. Er leitet die staatlichen Inspektionen auf dem Gebiet der Hygiene. §34 Sicherheit und Ordnung, Zivilverteidigung (1) Der Bezirkstag und der Rat des Bezirkes organisieren in Zusammenarbeit mit den Organen der Staatsanwaltschaft, den Gerichten, den Sicherheitsorganen sowie den Organen der staatlichen und gesellschaftlichen Kontrolle des Bezirkes zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit sowie zur Festigung von Sicherheit und Ordnung den Schutz des sozialistischen Eigentums, des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums der Bürger, die Verhütung und Bekämpfung von Bränden, Havarien und anderen Schadensfällen, Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, Maßnahmen zur Verhütung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen, vor allem zur Beseitigung ihrer Ursachen und Bedingungen. (2) Der Rat des Bezirkes ist für den Liegenschaftsdienst und für die Durchführung von Aufgaben auf dem Gebiet des Personenstandswesens, der Staatsbürgerschaft, der Ordnungsund Genehmigungsangelegenheiten verantwortlich: (3) Die vom Bezirkstag und dem Rat des Bezirkes getroffenen Entscheidungen über Sicherheit und Ordnung sind für alle wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate, Betriebsteile, Genossenschaften und Einrichtungen und die Bürger im Bezirk verbindlich. Sie kontrollieren die Durchführung der von ihnen getroffenen Entscheidungen. (4) Der Bezirkstag nimmt von den gewählten Richtern des Bezirksgerichts Berichte über die Erfüllung ihrer Pflichten zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur gesellschaftlichen Wirksamkeit der Rechtsprechung entgegen. Der Bezirkstag und der Rat des Bezirkes gewährleisten, daß die ihnen übermittelten Erfahrungen und Schlußfolgerungen aus der Tätigkeit der Organe der Staatsanwaltschaft, der Sicherheitsorgane sowie der Organe der staatlichen und gesellschaftlichen Kontrolle des Bezirkes für die Tätigkeit der , Volksvertretungen und ihrer Organe ausgewertet werden. (5) Der Bezirkstag und der Rat des Bezirkes sind berechtigt, zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung von den Organen der Staatsanwaltschaft, den Gerichten, den Sicherheitsorganen sowie den Organen der staatlichen und gesellschaftlichen Kontrolle im Bezirk Auskünfte und Informationen zu verlangen. (6) Der Bezirkstag und der Rat des Bezirkes verwirklichen die ihnen übertragenen Aufgaben der Zivilverteidigung zum Schutz der Bevölkerung, der Volkswirtsdiaft, der lebensnotwendigen Einrichtungen und der kulturellen Werte vor Katastrophen und den Folgen von militärischen Aggressionshandlungen sowie zur Aufrechterhaltung des staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens. Sie koordinieren die Tätigkeit der Staatsorgane und wirtschaftsleitenden Organe im Bezirk in allen Fragen der Zivilverteidigung, die die Organisierung des Schutzes der Bürger und des Territoriums betreffen. Kapitel IV Aufgaben, Rechte und Pflichten der Volksvertretungen und ihrer Organe in den Stadt- und Landkreisen §35 Leitung und Planung (1) Die Stadtverordnetenversammlung des Stadtkreises und der Kreistag sowie der Rat der Stadt und der Rat des Kreises (im folgenden Volksvertretung und Rat des Kreises genannt) haben in Durchführung der Politik des sozialistischen Staates die Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens im Kreis zu leiten und zu planen. Ein Hauptanliegen des Kreistages und des Rates des Kreises besteht darin, die Tätigkeit der Volksvertretungen und Räte der Städte und Gemeinden anzuleiten und zu unterstützen. (2) Die Volksvertretung beschließt auf Vorschlag des Rates des Kreises den Fünf jahrplan, den Jahresplan und den Haushaltsplan des Kreises. Die von der Volksvertretung beschlossenen Pläne sind die verbindliche Grundlage für die Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung im Territorium in Übereinstimmung mit der festgelegten Entwicklung der zentralgeleiteten und bezirksgeleiteten Betriebe, Kombinate und Einrichtungen. Die vorhandenen territorialen Ressourcen sind rationell zu nutzen. In den Plänen werden die Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen und zur effektiven Entwicklung der unterstellten Bereiche festgelegt. (3) Der Rat des Kreises ist auf der Grundlage der staatlichen Plankennziffern und der Beschlüsse des Rates des Bezirkes für die Ausarbeitung, Durchführung und Kontrolle des Fünfjahrplanes, des Jahresplanes und des Haushaltsplanes des Kreises verantwortlich. Er sichert gemeinsam mit den Gewerkschaften in den ihm unterstellten Betrieben die Plandiskussion und die Führung des sozialistischen Wettbewerbs. (4) Der Rat des Kreises erfüllt die ihm übertragenen Auf- gaben auf dem Gebiet der Baubilanzierung und der Erteilung von Standortbestätigungen und -genehmigungen und sichert dabei die Berücksichtigung der natürlichen geologischen Bedingungen. Er fördert die Durchführung gemeinsamer Investitionen der örtlichen Räte, Betriebe und Einrichtungen und organisiert die gemeinsame Erschließung von Baugelände. Er hat das Recht, die Vorbereitung und Durchführung von Investitionen, von Baureparaturen an Gebäuden und Anlagen der Betriebe, Kombinate, Genossenschaften und Einrichtungen zu koordinieren und für die zeitliche Einordnung in die Pläne in Abstimmung mit den zuständigen wirtschaftsleitenden Organen verbindliche Festlegungen zu treffen. ■*" (5) Die Volksvertretung und der Rat des Kreises sichern durch ihre Planungstätigkeit in Zusammenarbeit mit den Volksvertretungen und den Räten der Städte und Gemeinden, daß die wichtigsten Aufgaben der Entwicklung der Städte und Gemeinden in den Fünf jahrplan des Kreises aufgenommen und beschlossen werden. §36 Arbeitskräfteplanung und -lenkung (1) Der Rat des Kreises plant und lenkt auf der Grundlage der staatlichen Plankennziffern des Bezirkes den Einsatz des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens im Kreis. Er trägt Verantwortung dafür, daß allen Werktätigen in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Möglichkeiten ein ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechender Arbeitsplatz gesichert wird und die Arbeitskräfte entsprechend den Erfordernissen eingesetzt werden.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 324 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 324) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 324 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 324)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, sich den Zielobjekten unverdächtig zu nähern und unter Umständen für einen bestimmten Zeitraum persönlichen Kontakt herzustellen. Sie müssen bereit und fähig sein, auf der Grundlage und in Durchführung der Beschlüsse der Parteiund Staatsführung, der Verfassung, der Gesetze und der anderen Rechtsvorschriften der und der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister und einer zielgerichteten Analyse der politisch-operativen Lage in den einzelnen Einrichtungen des fvollzuges Referat des Leiters der auf der Arbeitsberatung der НА mit den für die Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der den.

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