Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 322

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 322 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 322); 322 Gesetzblatt Teil I Nr. 32 Ausgabetag: 18. Juli 1973 reicher Familien und junger Eheleute. Im Rahmen der geplanten Entwicklung des Wohnungsbaues ist der genossenschaftliche und individuelle Wohnungsbau zu fördern. (5) Der Bezirkstag und der Rat des Bezirkes tragen die Verantwortung für die einheitliche komplexe Leitung und Planung des Neubaues, der Modernisierung, des Um- und Ausbaues von Wohngebäuden und Gebäuden und baulichen Anlagen für gesellschaftliche Zwecke sowie der Baureparaturen an diesen Gebäuden und baulichen Anlagen. Mit dem Wohnungsbau ist gleichzeitig der Bau von Schulen, Kindergärten und -krippen, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, der Kultur und des Sports sowie von Versorgungseinrichtungen zu gewährleisten. Der Rat des Bezirkes hat die Vorbereitung und Durchführung der im Plan festgelegten Investitionen des komplexen Wohnungsbaues zu leiten und zu kontrollieren. (6) Der Rat des Bezirkes entscheidet über die Bildung von Betrieben und Einrichtungen des Bauwesens und der Wohnungswirtschaft des Bezirkes, der Kreise und Städte. Der Rat des Bezirkes kann das Recht der Entscheidung den Räten der Kreise übertragen. §27 Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (1) Der Bezirkstag und der Rat des Bezirkes sind in Verwirklichung der Agrarpolitik des sozialistischen Staates für die staatliche Leitung und Planung der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft im Bezirk verantwortlich mit dem Ziel, die Bevölkerung mit Nahrungsgütern und die Industrie mit Rohstoffen bedarfsgerecht zu versorgen. Sie gewährleisten dazu auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplanes die komplexe Entwicklung der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft. (2) Der Rat des Bezirkes leitet und plant mit seiner Produktionsleitung für Landwirtschaft und Nahrungsgüter Wirtschaft die sozialistische Intensivierung und den schrittweisen Übergang zu industriemäßigen Produktionsmethoden auf dem Wege der Kooperation. Er sichert dazu das koordinierte Zusammenwirken mit den Räten der Kreise sowie den zuständigen Organen und Einrichtungen auf dem Gebiet des Handels, des Aufkaufs, der Verarbeitung und Lagerung im Bezirk. Er gewährleistet entsprechend den vorhandenen natürlichen und ökonomischen Bedingungen sowie unter Ausnutzung aller Reserven die Steigerung der Produktion und Arbeitsproduktivität in den ihm unterstellten Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft. Er gewährleistet die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen auf dem Lande in Übereinstimmung mit der Produktionsentwicklung. (3) Der Bezirkstag und der Rat des Bezirkes entscheiden im Rahmen der Rechtsvorschriften über die Nutzung des Bodenfonds und die fischereiwirtschaftliche Nutzung der Wasserflächen. Sie gewährleisten den Schutz des land- und forstwirtschaftlichen Bodenfonds und sorgen für seine effektive Nutzung. Sie sind verantwortlich für die Durchführung der Aufgaben des Jagdwesens und des Schutzes der Natur sowie der Landschaftsgestaltung. (4) Der Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft des Bezirkes ist ein kollektives Beratungsorgan des Rates des Bezirkes. Er unterstützt den Rat des Bezirkes bei der Vorbereitung und Durchführung seiner Entscheidungen zur Verwirklichung der sozialistischen Agrarpolitik im Bezirk. Er fördert die aktive Teilnahme der Klasse der Genossenschaftsbauern und der anderen Werktätigen an der staatlichen Leitung und Planung des Reproduktionsprozesses der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft. §28 Verkehr, Energie, Geologie, Umweltschutz und Wasserwirtschaft I (1) Der Bezirkstag und der Rat des Bezirkes legen die Aufgaben und die Entwicklung des örtlichgeleiteten Verkehrswesens fest und beschließen den Generalverkehrsplan für den Bezirk. Sie koordinieren und kontrollieren die Aufgaben des zentral- und örtlichgeleiteten Verkehrswesens in ihrem Territorium. (2) Der Rat des Bezirkes gewährleistet die Einbeziehung aller Transport-, Umschlags- und Beförderungskapazitäten zur Erfüllung der Verkehrsaufgaben und wirkt auf deren effektivste Nutzung im Territorium ein. Er trifft gemeinsam mit den Räten der Kreise, Städte und Gemeinden Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeiterberufs-, Schüler-, Linien-und Erholungsverkehrs und genehmigt den Linienverkehr mit öffentlichen und betrieblichen Verkehrsmitteln. (3) Der Rat des Bezirkes ist für den Ausbau und die Erhaltung der von ihm verwalteten Straßen verantwortlich. Ihm sind Betriebe und Kombinate des Kraftverkehrs, der Kraftfahrzeuginstandsetzung, des Straßenwesens und andere Betriebe des Verkehrswesens unterstellt. (4) Der Rat des Bezirkes kontrolliert die planmäßige Bereitstellung der Wärme für zentralbeheizte Wohngebäude im Bezirk sowie Maßnahmen zur rationellen Energieanwendung und zum sparsamen Umgang mit Energieträgern im Verantwortungsbereich. Er nimmt im Bezirk die ihm übertragenen Aufgaben auf energiewirtschaftlichem Gebiet wahr, insbesondere zur Deckung des Bedarfs an festen Brennstoffen. (5) Der Bezirkstag und der Rat des Bezirkes sind für die Leitung und Planung der sozialistischen Landeskultur zur komplexen Entwicklung und Verbesserung der Umweltbedingungen im Bezirk, insbesondere in den Zentren der Arbeiterklasse, verantwortlich. Der Rat des Bezirkes koordiniert und kontrolliert die Maßnahmen zur Durchsetzung der staatlichen Aufgaben der Geologie und der mineralischen Rohstoff- und Lagerstättenwirtschaft, der Wasserwirtschaft, insbesondere der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung, der wirtschaftlichen Wassernutzung in den Betrieben, Kombinaten, Betriebsteilen, Genossenschaften und Einrichtungen und der Abwasserbehandlung im Bezirk. Er legt Maßnahmen zum Schutz der Trinkwassergewinnung sowie für den Hochwasserschutz fest. §29 Bildungswesen (1) Der Bezirkstag und der Rat des Bezirkes sind für die Verwirklichung der staatlichen Bildungspolitik im Bezirk verantwortlich. Sie haben die sozialistische Bildung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen in der zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule und in den anderen Einrichtungen des Bildungswesens zu sichern. Sie gewährleisten die Berufsbildung und Berufsberatung, einschließlich der Weiterbildung der Werktätigen, in Übereinstimmung mit den politischen, ökonomischen und sozialen Erfordernissen. Der Rat des Bezirkes ist für die Leitung und Planung der ihm unterstellten Bildungs- und Erziehungseinrichtungen verantwortlich. (2) Der Bezirkstag und der Rat des Bezirkes treffen Entscheidungen zur planmäßigen Entwicklung der personellen, materiellen und finanziellen Bedingungen zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben für die Bildung und Erziehung im Bezirk. Sie haben zu sichern, daß die erforderlichen Räume und ihre entsprechende Ausstattung für die unterstellten Bildungsund Erziehungseinrichtungen geschaffen und instand gehalten werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Effektivierung der Untersuchungsarbeit. Sie enthält zugleich zahlreiche, jede Schablone vermeidende Hinweise, Schlußfolgerungen und Vorschläge für die praktische Durchführung der Untersuchungsarbeit. Die Grundaussagen der Forschungsarbeit gelten gleichermaßen für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Gegners aufzuklären und verbrechensbegünstigende Bedingungen zu erkennen, auszuräumen einzuschränken. Die dient vor allem auch dem Erkennen von lagebedingten Veränderungen Situationen, die eine Gefährdung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Staatssicherheit Berlin,. Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung. Die Notwendigkeit und die Bedeutung der Zusammenarbeit der Abteilungen und bei der Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens. Die weitere Stärkung und Vervollkommnung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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