Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 314

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 314 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 314); 314 Gesetzblatt Teil I Nr. 32 Ausgabetag: 18. Juli 1973 In der Deutschen Demokratischen Republik übt die Arbeiterklasse im festen Bündnis mit den Genossenschaftsbauern, der sozialistischen Intelligenz und allen anderen Werktätigen die politische Macht aus. Das Hauptinstrument der Arbeiterklasse bei der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ist der sozialistische Staat. Die weitere Festigung der sozialistischen Staatsmacht und der Ausbau der sozialistischen Demokratie erfordern, in konsequenter Verwirklichung des demokratischen Zentralismus die Verantwortung der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe zu erhöhen und die Rolle und Autorität der Abgeordneten zu stärken. Als die gewählten staatlichen Machtorgane in den Territorien haben die örtlichen Volksvertretungen das Zusammenwirken aller politischen und gesellschaftlichen Kräfte bei der Erfüllung der vom VIII. Parteitag der SED beschlossenen Hauptaufgabe zu organisieren, die Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen den Bürgern und den Staatsorganen zu gewährleisten und die Entwicklung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung allseitig zu fördern. Zur Gestaltung der Aufgaben, Rechte und Pflichten der örtlichen Volksvertretungen, ihrer Abgeordneten, Kommissionen und ihrer Räte in den Bezirken, Kreisen, Städten, Stadtbezirken und Gemeinden beschließt die Volkskammer folgendes Gesetz: Kapitel I Grundsätze §2 (1) Die örtlichen Volksvertretungen tragen mit ihrer Tätigkeit zur ständigen Festigung des Bündnisses zwischen der Arbeiterklasse, der Klasse der Genossenschaftsbauern, der sozialistischen Intelligenz und den anderen Schichten des Volkes bei und fördern' die demokratische Mitarbeit der Bürger. Sie leiten und planen die staatliche, ökonomische, kulturelle und soziale Entwicklung in ihrem Territorium mit dem Ziel, einen maximalen Beitrag zur weiteren Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität zu leisten. (2) Die örtlichen Volksvertretungen vervollkommnen ständig die staatliche Leitung und Planung in ihrem Verantwortungsbereich. Sie gewährleisten, daß bei der Ausarbeitung der Pläne von den Bedürfnissen der Bevölkerung, der Wirtschaft und den Erfordernissen des sozialistischen Staates aüsgegan-gen wird, und organisieren und kontrollieren ihre Durchführung. Unter Nutzung der Vorzüge der sozialistischen Gesellschaftsordnung sorgen sie für eine ständige Erhöhung der Ökonomie der ihnen übertragenen Grundfonds, setzen ihre materiellen und finanziellen Mittel rationell und effektiv ein und sichern den ökonomischen Einsatz des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens. (1) Die örtlichen Volksvertretungen sind die Organe der sozialistischen Staatsmacht der Arbeiter und Bauern in den Bezirken, Kreisen, Städten, Stadtbezirken und Gemeinden der Deutschen Demokratischen Republik. Die örtlichen Volksvertretungen werden von den wahlberechtigten Bürgern gewählt. Sie verwirklichen unter Führung der Partei der Arbeiterklasse auf der Grundlage der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften in ihrem Territorium in enger Verbindung mit den Werktätigen und den gesellschaftlichen Organisationen die Staatspolitik der Arbeiter-und-Bauern-Macht der Deutschen Demokratischen Republik. (2) örtliche Volksvertretungen sind in der Hauptstadt der DDR, Berlin im Bezirk im Stadtkreis im Stadtbezirk im Landkreis in der kreisangehörigen Stadt in der Gemeinde die Stadtverordnetenversammlung der Bezirkstag die Stadtverordnetenversammlung die Stadtbezirksversammlung der Kreistag die Stadtverordnetenversammlung die Gemeindevertretung. (3) Die örtlichen Volksvertretungen gewährleisten eine stabile und kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern und Leistungen auf der Grundlage des Planes. Sie sind verantwortlich für die Werterhaltung, Rekonstruktion und Modernisierung des Wohnraumes, den Neu-und Ausbau sowie eine den Grundsätzen des sozialistischen Staates entsprechende Verteilung von Wohnungen. Sie gestalten auf der Grundlage der Pläne und durch die Nutzung der vielfältigen örtlichen Bedingungen die sozialistische Landeskultur, einschließlich des Umweltschutzes, erschließen weitere Erholungsmöglichkeiten und fördern die soziale Betreuung und Unterstützung. Sie treffen notwendige Entscheidungen zur Entwicklung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes und der Arbeitskultur, des geistig-kulturellen Lebens der Bürger und zur Förderung der Jugend, der Körperkultur und des Sports. (4) Die örtlichen Volksvertretungen sichern entsprechend ihrer Verantwortung die kadermäßigen, organisatorischen und materiellen Voraussetzungen und Bedingungen für die Entwicklung eines hohen Bildungs- und Kulturniveaus der Bürger. Sie gewährleisten die kontinuierliche Entwicklung des Bildungswesens, sichern die Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Bürger und fördern eine hohe sozialistische Arbeitsmoral und -disziplin. Ihre Tätigkeit ist auf die Entwicklung der sozialistischen Verhaltens- und Lebensweise in allen Klassen und Schichten der Bevölkerung sowie auf die Förderung der Familie gerichtet. (3) Die örtlichen Volksvertretungen entscheiden entsprechend den Prinzipien des demokratischen Zentralismus ausgehend von den gesamtstaatlichen Interessen und den zu ihrer Wahrung erlassenen Gesetzen und Verordnungen in eigener Verantwortung über alle grundlegenden Angelegenheiten, die ihr Territorium und seine Bürger betreffen. Die Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen sind für die nachgeordneten Volksvertretungen verbindlich. In Übereinstimmung mit den erlassenen Gesetzen und Verordnungen fassen die örtlichen Volksvertretungen Beschlüsse, die für alle im Territorium gelegenen Betriebe, Kombinate, Genossenschaften und Einrichtungen sowie für die Bürger verbindlich sind. (4) Die örtlichen Volksvertretungen wählen als ihre Organe den Rat und die Kommissionen. (5) Die örtlichen Volksvertretungen vertiefen die unverbrüchliche Freundschaft und Zusammenarbeit mit der Sowjetunion und den anderen sozialistischen Staaten und organisieren zielstrebig die Erfüllung der sich aus der sozialistischen Integration für sie ergebenden Aufgaben und Verpflichtungen. Sie fördern die Solidarität mit der Arbeiterklasse in den kapitalistischen Ländern und mit allen anderen antiimperialistischen Kräften. (6) Die örtlichen Volksvertretungen tragen eine hohe Verantwortung für den Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, des sozialistischen Eigentums sowie der Rechte der Bürger. Sie sorgen für die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit, für die Festigung der Sicherheit und Ordnung im Territorium und üben hierzu die Kon-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die im Einzelfall erforderliche differenzierte! Anwendung des sozialistischen Rechts dar. Das trifft vor allem zu, wenn die Verdächtigen bekannt sind und. die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Ermitt-lungsverf ahren besitzt die Beschuldigtenvernehmung und das Beweismittel Beschuldigtenaussage einen hohen Stellenwert. Es werden Anforderungen und Wage der Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit mit verwendet werden. Schmidt, Pyka, Blumenstein, Andratschke. Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Haupt Verhandlung und der Mobilisierung der Bürger zur Mitwirkung an der Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität sowie der demokratischen Kontrolle der Rechtsprechung durch die Öffentlichkeit und der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit sowie der Rechte und der Würde der Bürger bei der Anwendung des sozialistischen Rechts nicht entsprechen, muß davon ausgegangen werden, daß bei vorliegendem operativen Material die Beweis läge bezüglieh der vorliegenden Straftat eindeutiger ist als bei Verdachtshinweisprüf ungen ohne operativ erarbeiteten Erkenntnisstand.

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