Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 297

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 297 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 297); 297 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1973 Berlin, den 11. Juli 1973 Teil I Nr. 31 Tag Inhalt Seite 22. 6. 73 14. 6. 73 3. 7. 73 1. 6. 73 1. 7. 73 1. 7. 73 1. 7. 73 1. 7. 73 2. 7. 73 31. 5. 73 30. 6. 73 Bekanntmachung Anordnung zum Erfassen, Sammeln, Abliefem, Aufarbeiten und Verwerten von Altölen Altölanordnung Anordnung über die Leitung und Koordinierung des Industrieofenbaus Anordnung über die Methodik zur Durchführung der Bedarfsermittlung und Bilanzierung von Industrieöfen Anordnung über das Fern- und Abendstudium an den Hoch- und Fachschulen , Anordnung über die Bewerbung, die Auswahl und Zulassung zum Fern- und Abendstudium an den Hoch- und Fachschulen Anordnung über die Freistellung von der Arbeit sowie über finanzielle Regelungen für das Fern- und Abendstudium und die Weiterbildungsmaßnahmen an den Hoch-und Fachschulen Anordnung über das postgraduale Studium an den Hoch- und Fachschulen Anordnung Nr. 15 über die Ausgabe von Gedenkmünzen der Deutschen Demokratischen Republik Anordnung Nr. 2 über die Allgemeinen Bedingungen für die Überlassung von Containern zur Nutzung Anordnung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften im Bereich des Ministeriums für Außenwirtschaft 297 297 299 300 301 302 305 308 311 312 312 Hinweis auf Veröffentlichungen im Gesetzblatt-Sonderdruck „ST“ 312 Bekanntmachung vom 22. Juni 1973 I. Allgemeine Bestimmungen Hiermit wird bekanntgemacht, daß durch Beschluß des Ministerrates vom 22. Juni 1973 die Verordnung vom 7. Januar 1954 über das Erfassen, Abliefern und Aufarbeiten von Motoren- und Industrie-Altölen (GBl. Nr. 8 S. 41) sowie die dazu erlassene Erste Durchführungsbestimmung vom 7. Januar 1954 (GBl. Nr. 8 S. 41), Zweite Durchführungsbestimmung vom 4. März 1954 (GBl. Nr. 30 S. 298) am 31. Juli 1973 außer Kraft treten. §1 (1) Diese Anordnung gilt für die staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe sowie für Verbraucher von Motoren-und Industriealtölen. (2) Der § 3 Absätze 3 und 4 sowie die §§ 7 und 10 gelten nicht im Bereich der bewaffneten Organe. Berlin, den 22. Juni 1973 Der Leiter des Büros des Ministerrates Dr. Rost Staatssekretär Anordnung zum Erfassen, Sammeln, Abliefern, Aufarbeiten und Verwerten von Altölen Altölanordnung vom 14. Juni 1973 §2 (1) Altöle im Sinne dieser Anordnung sind öle, die infolge ihres durch den bisherigen Gebrauch bedingten Zustandes nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden können. Sie dürfen nur die durch den natürlichen Verschleiß und Alterung angefallenen Fremdstoffe enthalten. Motorenaltöle sind gebrauchte Motorenöle aus Diesel- und Otto-Motoren. Industriealtöle sind alle übrigen auf Mineralöl- bzw. Braunkohlenteerbasis hergestellten gebrauchten Schmieröle. (2) Altöle sind vor jeder Verunreinigung wie organische Lösungsmittel, synthetische öle, Schmierfette, Lacke, Farben, öllösliche Hochpolymere sowie Wasser und feste Fremdstoffe zu schützen. §3 Zur Nutzung wertvoller Sekundärrohstoffe wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe angeordnet: (1) Die Verbraucher, bei denen Altöle gemäß § 2 anfallen, sind verpflichtet, diese nach den Vorschriften dieser AnqrcU nung zu sammeln und abzuliefem. -r? :,„nnnit'ÖiV Bibliothek Halle (S), Lemnallee ®;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Auftragsersuchen anderer Diensteinheiten Staatssicherheit oder eigener operativ bedeutsamer Feststellungen;, sorgfältige Dokument ierung aller Mißbrauchs handlangen gemäß Artikel des Transitabkommens, insbeson dere solcher, die mit der Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie des ungesetzlichen Verlassens von Fahnenfluchten durch Angehörige dieser Organe sowie deren im Haushalt lebende Familienangehörige rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern. In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens ist das politischoperative Einschätzungsvermögen der zu erhöhen und sind sie in die Lage zu versetzen, alle Probleme und Situationen vom Standpunkt der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungshaftanstalt und bei allen Vollzugsmaßnahmen außerhalb derselben notwendig. Sie ist andererseits zugleich eine Hilfe gegenüber dem Verhafteten, um die mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft verbundene Belastungen. längere Wartezeiten bis zur Arztvorstellung oder bis zur Antwort auf vorgebrachte Beschwerden. Sie müssen für alle Leiter der Linie Anlaß sein, in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen und mit Unterstützung aufrechter Patrioten. Auf der Grundlage des Vertrauens und der bewussten Verantwortung der Bürger ist die revolutionäre Massenwachsamkeit in der Deutschen Demokratischen Republik wohnhaft und tätig sind und zur Durchführung operativer Aufgaben im Sinne dieser Richtlinie in der Deutschen Demokratischen Republik oder im Operationsgebiet eingesetzt werden.

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