Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 297

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 297 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 297); 297 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1973 Berlin, den 11. Juli 1973 Teil I Nr. 31 Tag Inhalt Seite 22. 6. 73 14. 6. 73 3. 7. 73 1. 6. 73 1. 7. 73 1. 7. 73 1. 7. 73 1. 7. 73 2. 7. 73 31. 5. 73 30. 6. 73 Bekanntmachung Anordnung zum Erfassen, Sammeln, Abliefem, Aufarbeiten und Verwerten von Altölen Altölanordnung Anordnung über die Leitung und Koordinierung des Industrieofenbaus Anordnung über die Methodik zur Durchführung der Bedarfsermittlung und Bilanzierung von Industrieöfen Anordnung über das Fern- und Abendstudium an den Hoch- und Fachschulen , Anordnung über die Bewerbung, die Auswahl und Zulassung zum Fern- und Abendstudium an den Hoch- und Fachschulen Anordnung über die Freistellung von der Arbeit sowie über finanzielle Regelungen für das Fern- und Abendstudium und die Weiterbildungsmaßnahmen an den Hoch-und Fachschulen Anordnung über das postgraduale Studium an den Hoch- und Fachschulen Anordnung Nr. 15 über die Ausgabe von Gedenkmünzen der Deutschen Demokratischen Republik Anordnung Nr. 2 über die Allgemeinen Bedingungen für die Überlassung von Containern zur Nutzung Anordnung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften im Bereich des Ministeriums für Außenwirtschaft 297 297 299 300 301 302 305 308 311 312 312 Hinweis auf Veröffentlichungen im Gesetzblatt-Sonderdruck „ST“ 312 Bekanntmachung vom 22. Juni 1973 I. Allgemeine Bestimmungen Hiermit wird bekanntgemacht, daß durch Beschluß des Ministerrates vom 22. Juni 1973 die Verordnung vom 7. Januar 1954 über das Erfassen, Abliefern und Aufarbeiten von Motoren- und Industrie-Altölen (GBl. Nr. 8 S. 41) sowie die dazu erlassene Erste Durchführungsbestimmung vom 7. Januar 1954 (GBl. Nr. 8 S. 41), Zweite Durchführungsbestimmung vom 4. März 1954 (GBl. Nr. 30 S. 298) am 31. Juli 1973 außer Kraft treten. §1 (1) Diese Anordnung gilt für die staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe sowie für Verbraucher von Motoren-und Industriealtölen. (2) Der § 3 Absätze 3 und 4 sowie die §§ 7 und 10 gelten nicht im Bereich der bewaffneten Organe. Berlin, den 22. Juni 1973 Der Leiter des Büros des Ministerrates Dr. Rost Staatssekretär Anordnung zum Erfassen, Sammeln, Abliefern, Aufarbeiten und Verwerten von Altölen Altölanordnung vom 14. Juni 1973 §2 (1) Altöle im Sinne dieser Anordnung sind öle, die infolge ihres durch den bisherigen Gebrauch bedingten Zustandes nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden können. Sie dürfen nur die durch den natürlichen Verschleiß und Alterung angefallenen Fremdstoffe enthalten. Motorenaltöle sind gebrauchte Motorenöle aus Diesel- und Otto-Motoren. Industriealtöle sind alle übrigen auf Mineralöl- bzw. Braunkohlenteerbasis hergestellten gebrauchten Schmieröle. (2) Altöle sind vor jeder Verunreinigung wie organische Lösungsmittel, synthetische öle, Schmierfette, Lacke, Farben, öllösliche Hochpolymere sowie Wasser und feste Fremdstoffe zu schützen. §3 Zur Nutzung wertvoller Sekundärrohstoffe wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe angeordnet: (1) Die Verbraucher, bei denen Altöle gemäß § 2 anfallen, sind verpflichtet, diese nach den Vorschriften dieser AnqrcU nung zu sammeln und abzuliefem. -r? :,„nnnit'ÖiV Bibliothek Halle (S), Lemnallee ®;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Medizinische und sanitäre Betreuung. Zur medizinischen und sanitären Betreuung von Inhaftierten und Strafgefangenen in den Untersuchungshaftanstalten ist ständiges mittleres medizinisches Personal einzusetzen. Das mittlere medizinische Personal untersteht dem Leiter der Abteilung. Die Hauptaufgaben des mittleren medizinischen Personals bestehen in - medizinische und sanitäre Betreuung der Inhaftierten und Strafgefangenen in der Untersuchungshaftanstalt, bei Gefangenentransporten und bei der Durchführung von Konsularbesuchen und bei der Durchsetzuno der mit dem abgestimmten prinzipiellen Standpunkte zu sichern, alle speziellen rechtlichen Regelungen, Weisungen und Befehle für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren dieser Aktivitäten, einschließlich des Netzes der kriminellen Menschenhändlerbanden, aufzuklären und ihre Anwendung wirkungsvoll zu verhindern.

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