Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 292

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 292 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 292); 292 Gesetzblatt Teil I Nr. 29 Ausgabetag: 22. Juni 1973 der bewaffneten Organe, wenn die Aufgaben und Ergebnisse für die Landesverteidigung bedeutsam sein können, einzubeziehen sind.' Soweit es für die Entscheidungsfindung und Einschätzung der wissenschaftlich-technischen Aufgabe und ihrer Zielstellung bzw. “des’ wissenschaftlich-technischen. Ergebnisses erforderlich ist, sind weitere Organe (z. B. Amt für Preise, Industrie- und Handelsbank der Deutschen Demokratischen Republik, Außenwirtschaftsorgane, Technische Überwachung) sowie in Abstimmung mit dem Minister für Wissenschaft und Technik und dem Vorsitzenden des Forschungsrates Mitglieder des Forschungsrates und seiner Gremien hinzuzuziehen. Bei wissenschaftlich-technischen Aufgaben, für die Preislimite zu verteidigen sind, ist der Kreis der Teilnehmer unter Berücksichtigung der Rechtsvorschriften festzulegen. (2) In das Verteidigungsgremium sind durch den Leiter entsprechend dem zukünftigen Anwendungsbereich des wissenschaftlich-technischen Ergebnisses in Übereinstimmung mit der zuständigen Gewerkschaftsleitung Werktätige einzubeziehen, die die Ergebnisse der wissenschaftlich-technischen Arbeit im Arbeitsprozeß anwenden werden. (3) Allen Mitgliedern des Verteidigungsgremiums sind die erforderlichen Unterlagen in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen, um eine gründliche Einschätzung der wissenschaftlich-technischen Aufgabe und ihrer Zielstellung sowie der wissenschaftlich-technischen Ergebnisse zu ermöglichen. (4) Das Verteidigungsgremium berät den Leiter bei seiner Entscheidung. Werden in der Verteidigung vorgetragene Forderungen und Einwände der Mitglieder des Verteidigungsgremiums sowie der Vertreter der Forschungs- bzw. Rationalisierungseinrichtung durch den Leiter nicht berücksichtigt bzw. von den zuständigen Mitgliedern des Verteidigungsgremiums nicht die erforderlichen Entscheidungen getroffen, so haben der Leiter, die Mitglieder des Verteidigungsgremiums sowie die Vertreter der Forschungs- bzw. Rationalisierungseinrichtung das Recht, dagegen bei dem jeweils übergeordneten Leiter innerhalb von 14 Tagen Einspruch einzulegen. Dieser Einspruch besitzt keine aufschiebende Wirkung. Der übergeordnete Leiter hat über die vorgebrachten Forderungen und Einwände endgültig zu entscheiden. Betreffen die Einsprüche Fragen des Preislimits, so ist entsprechend den dafür geltenden Rechtsvorschriften zu verfahren. § 8 Sonstige Bestimmungen (1) Im Ergebnis einer Verteidigung dürfen keine Festlegungen getroffen werden, die die in den Plänen festgelegte Gesamtzielstellung mindern oder Verpflichtungen im Rahmen von Regierungsabkommen mit der UdSSR und den anderen Mitgliedsländern des RGW beeinträchtigen. (2) Die Verteidigung von wissenschaftlich-technischen Aufgaben und Ergebnissen ist Grundlage für die Einschätzung der Leistungen und die moralische und materielle Stimulierung der Werktätigen. (3) Bei der Vorbereitung und Durchführung von Verteidigungen sind die Bestimmungen über den Geheimnisschutz sowie die Bestimmungen zur Sicherung von Staatsgeheimnissen einzuhalten und Festlegungen über Geheimnisschutz und Veröffentlichungsrechte zu treffen. §9 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt am 1. August 1973 in Kraft. Berlin, den 23. Mai 1973 Der Minister für Wissenschaft und Technik Prey Anordnung über die Rechtsfähigkeit des Forschungsinstituts für Hygiene und Mikrobiologie vom 24. Mai 1973 § 1 Das Forschungsinstitut für Hygiene und Mikrobiologie ist juristische Person und Haushaltsorganisation. § 2 Die Aufgaben sowie Art und Umfang der Tätigkeit ergeben sich aus dem Statut*, das vom Minister für Gesundheitswesen erlassen wird. § 3 Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1973 in Kraft. Berlin, den 24. Mai 1973 Der Minister für Gesundheitswesen OMR Prof. Dr. sc. med. Mecklinger * veröffentlicht in Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Gesundheitswesen Anordnung zur Aufhebung finanzrechtlicher Bestimmungen vom 28. Mai 1973 § 1 Die nachfolgenden Rechtsvorschriften werden aufgehoben: 1. Dreizehnte Durchführungsbestimmung vom 23. Juni 1965 zum Gesetz über Devisenverkehr und Devisenkontrolle (Finanzielle Erleichterungen im Reiseverkehr) (GBl. II Nr. 68 S. 513), 2. Anordnung vom 15. Dezember 1966 zur Finanzierung der Auswirkungen der Industriepreisreform in den staatlichen Organen und Einrichtungen Haushaltsorganisationen (GBl. II Nr. 156 S. 1204), 3. Anordnung vom 14. September 1967 über die Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen für die bewaffneten Organe Militärtechnische Vertragsforschung (GBl. II Nr. 91 S. 677), 4. Anordnung vom 19. April 1968 über die Grundmittelrech-nung der staatlichen Organe und Einrichtungen (GBl. II Nr. 36 S. 209). § 2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 28. Mai 1973 Der Minister der Finanzen Böhm Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin. Klosterstraßc 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 Verlag: (610/62) Staatsvcrlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 209 45 01 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 2,50 M, Teil II 3, M Einzelabgabc bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr , Einzelbestellungen beim Zentral-Vcrsand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 108 Berlin, Neustädtische Kirchstraße 15, Telefon: 229 22 23 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsctdruck) Index 31817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung tragen in konsequenter Wahrnehmung ihrer Aufgaben als politisch-operative Diensteinheiten Staatssicherheit und als staatliche Untersuchungsorgane eine hohe Vorantwortung bei der Realisierung der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit beachten. Die bisherigen Darlegungen verdeutlichen, daß weitere sichtbare Erfolge und Ergebnisse bei der zielgerichteten Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichtet ist. Mit besonderer Sorgfalt sind alle objektiven und subjektiven Umstände sowie auch die Ursachen und edingunren dei Tat aufzuklären und zu prüfen, die zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung.

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