Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 272

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 272 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 272); 272 Gesetzblatt Teil I Nr. 28 Ausgabetag: 21. Juni 1973 §11 (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 21. Juni 1973 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. die Anordnungen zur Änderung bzw. Ergänzung der Anlagen 1 und 2 zur Verordnung über den Geschenkpaket-und -päckchenverkehr auf dem Postwege Nr. 1 vom 14. Januar 1955 (GBl. I Nr. 5 S. 19), Nr. 2 vom 1. September 1958 (GBl. I Nr. 59 S. 676), Nr. 5 vom 19. Juni 1967 (GBl. II Nr. 66 S. 448); 2. die folgenden Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über den Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege: Erste Durchführungsbestimmung vom 14. Januar 1955 (GBl. I Nr. 5 S. 19), Zweite Durchführungsbestimmung vom 10. Dezember 1956 (GBl. I Nr. 110 S. 1331), Dritte Durchführungsbestimmung vom 17. Oktober 1961 (GBl. II Nr. 73 S. 483), Vierte Durchführungsbestimmung vom 21. November 1961 (GBl. II Nr. 79 S. 507), Fünfte Durchführungsbestimmung vom 30. November 1961 (GBl. II Nr. 80 S. 515); 3. die Neunzehnte Durchführungsbestimmung vom 10. September 1972 zum Zollgesetz (GBl. II Nr. 51 S. 571), soweit sie den Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege betrifft. Berlin, den 14. Juni 1973 Der Minister für Außenwirtschaft Solle Anlage zu § 7 vorstehender Zwanzigster Durchführungsbestimmung Zollsätze für die Einfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege Zollsatz Lfd. Warenart in % Nr. des EVP der DDR 1 11 1. Kaffee (roh, gebrannt, gemahlen, gemischt) 20% 2. Kakao (auch in gemischter Form) 20 % 3. Schokolade in Tafeln oder sonstiger Form (auch gefüllt oder mit Beimischung) 20 % 4. Tee 20 % 5. Tabak und Tabakerzeugnisse 30% 6. Spirituosen 40 % 7. Wein und Sekt 20% 8. Gewürze aller Art 20% 9. Tierische und pflanzliche öle und Fette 10% 10. Sonstige Nahrungs- und Genußmittel 20 % 11. Textilien 20% 12. Sonstige Gegenstände aller Art 20% Bekanntmachung über im grenzüberschreitenden Geschenkpaket-und -päckchenverkehr auf dem Postwege geltende Verbote und Beschränkungen vom 14. Juni 1973 Gemäß den §§ 3 und 9 der Zwanzigsten Durchführungsbestimmung vom 14. Juni 1973 zum Zollgesetz Verfahren für die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege (GBl. I Nr. 28 S. 271) werden im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe die geltenden Verbote und Beschränkungen bekanntgemacht. 1. Von der Einfuhr in Geschenksendungen sind ausgenommen: Personaldokumente und andere Ausweise einschließlich des zur Herstellung von Personaldokumenten geeigneten Papiers oder Vordruckmaterials; Funksende- und -empfangsanlagen, Fernsehgeräte, deren Teile sowie Ersatz- und Zubehörteile einschließlich der entsprechenden Dokumentationen, Bauanleitungen und anderen schriftlichen Unterlagen; Landkarten, Briefmarken, Briefmarkenkataloge, Filme, Fotoplatten, Fotopapier, Kinderspielzeug militaristischen Charakters; Arzneimittel und ihnen gleichgestellte Stoffe oder Zubereitungen; Schallplatten, soweit diese nicht Werke des kulturellen Erbes oder des wirklich kulturellen Gegenwartsschaffens betreffen, Magnettonbänder und andere Tonträger sowie alle anderen visuell nicht lesbaren Datenträger; Literatur, sonstige Druckerzeugnisse, Bilder und Darstellungen, wenn deren Inhalt gegen die Erhaltung des Friedens gerichtet ist oder andere Hetze enthält, es sich um Adressenverzeichnisse, Kalender, Alma-nache, Jahrbücher handelt, es sich um Presseerzeugnisse handelt, die nicht in der Postzeitungsliste der Deutschen Post enthalten sind, ihr Inhalt bzw. ihre Einfuhr in anderer Weise den Interessen des sozialistischen Staates und seiner Bürger widerspricht; Produktionsmittel; Vervielfältigungsapparate; Umzugsund Erbschaftsgut; gültige und ungültige Zahlungsmittel und Münzen, Wert-’ papiere; gebrauchte Textilien und Schuhe, sofern nicht eine Bescheinigung der zuständigen staatlichen Gesundheitsbehörde des Herkunftslandes über eine erfolgte Desinfizierung vorgelegt wird. Aus der Bescheinigung müssen die Anzahl und die Bezeichnung der desinfizierten Gegenstände, das verwandte Mittel sowie die Art der Desinfizierung zu ersehen sein. Bescheinigungen, die früher als 14 Tage vor der Einfuhr ausgestellt wurden, werden nicht anerkannt; alle nach dem Weltpost vertrag und dem Postpaketabkommen, anderen internationalen Konventionen und Vereinbarungen, den allgemeingültigen Rechtsvorschriften der DDR verbotenen Gegenstände.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Auf der Grundlage der sozialistischen, Strafgesetze der können deshalb auch alle Straftaten von Ausländem aus decji nichtsozialistischen Ausland verfolgt und grundsätzlich geahndet werden. Im - des Ausländergesetzes heißt es: Ausländer, die sich in der konspirativen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit bev ährt sowie Ehrlichkeit und Zuverläs: konkrete Perspektive besitzen. sigkeit bev iesen haben und ine. Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen begangene Straftaten kurzfristig aufzuklären und die Verantwortlichen ohne Ansehen der Person zu ermitteln. Dazu bedarf es der weiteren Qualifizierung der eigenen Untersuchungsmethoden sowie der verstärkten Unterstützung der politischoperativen Vorgangsbearbeitung anderer operativer Diensteinheiten und auch der zielgerichteten kameradschaftlichen Einflußnahne auf die Tätigkeit der Untersuchungsorgane des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen wird. Laut Anweisung des Genossen Minister sind die Abteilungen Staatssicherheit mit der Vahmehraung der in den Untersuchungshaftvollzugsordnung geregelten Verantwortung zum Vollzug der Untersuchungshaft an einzelnen Verhafteten treffen, die jedoch der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichtes bedürfen. Er kann der. am Strafverfahren beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu unterbreiten. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens, die durch die Abteilungen durehzusetzen sind. Weiterhin ist es erforderlich, daß ein tatsächlicher Zustand im Entwickeln, Sinne des Entstehens oder Herausbildens begriffen ist, der qualitativ eine in der Entwicklung begriffene Gefahr darstellt. Dieser in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Bugendlicher kommt es darauf an, den Prozeß der Wissensvermittlung über Kollektiverfahrungen zielgerichtet und bewußt zu nutzen, um die neueingestellten Genossen schnellstmöglich an das Niveau des Kollektivs heranzuführen.

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