Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 239

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 239 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 239); 239 Gesetzblatt Teil I Nr. 26 Ausgabetag: 5. Juni 1973 (3) Der Leiter und die Mitglieder des Berufsverkehrsaktivs/ der Operativgruppe werden nach Beratung im Zentralen Transportausschuß vom Vorsitzenden des Zentralen Transportausschusses bestimmt. (4) Die vom Leiter des Berufsverkehrsaktivs/der Operativ-gruppe getroffenen Festlegungen sind gemäß § 4 Abs. 2 verbindlich. (5) Zwischen den Sitzungen des Berufsverkehrsaktivs/der Operativgruppe werden die operativen Aufgaben im Berufsund Güterverkehr durch das Büro des Zentralen Transportausschusses wahrgenommen. §6 (1) Für die kollektive Tätigkeit, die Vorbereitung von Entscheidungen und Festlegungen sowie für deren Durchführung in seinem Bereich ist jedes Mitglied des Zentralen Transport -ausschusses/des Berufsverkehrsaktivs/der Operativgruppe verantwortlich. (2) Die Mitglieder des Zentralen Transportausschusses haben dem Vorsitzenden des Zentralen Transportausschusses und die Mitglieder des Berufsverkehrsaktivs/der Operativgruppe des Zentralen Transportausschusses haben dem Leiter des Berufsverkehrsaktivs/der Operativgruppe über die Verwirklichung der Entscheidungen und Festlegungen zu berichten. §7 (1) Der Zentrale Transportausschuß tritt zu ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen zusammen. Ordentliche Sitzungen finden in der Regel einmal im Monat statt (2) Das Berufsverkehrsaktiv des Zentralen Transportausschusses tagt nach Bedarf, jedoch mindestens in Vorbereitung jedes Fahrplanwechsels. (3) Die Operativgruppe des Zentralen Transportausschusses tagt nach Bedarf, jedoch mindestens einmal monatlich. ~§8 (1) Zur Kontrolle der Durchsetzung getroffener Entscheidungen und Festlegungen und zur Sicherung der Arbeit des Zentralen Transportausschusses besteht das Büro des Zentralen Transportausschusses. Es ist dem Ministerium für Verkehrswesen angegliedert. (2) Das Büro des Zentralen Transportausschusses wird von einem Abteilungsleiter geleitet, der vom Minister für Verkehrswesen berufen wird. (3) Die Aufgaben, die Arbeitsweise und die Struktur des Büros des Zentralen Transportausschusses werden in einer Ordnung geregelt. Diese Ordnung erläßt der Vorsitzende des Zentralen Transportausschusses. §9 (1) Zur allseitigen Untersuchung bestimmter Komplexe und zur Vorbereitung von Entscheidungsfindungen können ständige oder zeitweilige Arbeitsgruppen gebildet werden. (2) Der Leiter einer Arbeitsgruppe wird vom Vorsitzenden des Zentralen Transportausschusses bzw. vom Leiter des Berufsverkehrsaktivs/der Operativgruppe des Zentralen Transportausschusses bestimmt. (3) Die Bildung der Arbeitsgruppe obliegt ihrem Leiter, der auch die Mitglieder der Arbeitsgruppe bestätigt. (4) Der Leiter einer Arbeitsgruppe ist gegenüber dem Vorsitzenden des Zentralen Transportausschusses bzw. gegenüber dem Leiter des Berufsverkehrsaktivs/der Operativgruppe des Zentralen Transportausschusses für die Tätigkeit der Arbeitsgruppe verantwortlich und rechenschaftspflichtig. §10 (1) Vorlagen für den Zentralen Transportausschuß werden vom Vorsitzenden des Zentralen Transportausschusses und von den Mitgliedern des Zentralen Transportausschusses eingereicht. (2) Vorlagen für das Berufsverkehrsaktiv/die Operativgruppe des Zentralen Transportausschusses werden vom Leiter dieser Gremien und von den Mitgliedern des Berufsverkehrsaktivs/der Operativgruppe eingereicht. (3) Die Einreicher sind für die rechtzeitige Vorbereitung der Vorlagen, deren Inhalt und Begründung sowie Abstimmung mit den beteiligten Bereichen persönlich verantwortlich. (4) Die Vorlagen für den Zentralen Transportausschuß sind in der Regel 14 Tage und die Vorlagen für das Berufsverkehrs-aktiv/die Operativgruppe des Zentralen Transportausschusses 7 Tage vor der Sitzung beim Leiter des Büros des Zentralen Transportausschusses einzureichen. (5) Die Vorlagen für den Zentralen Transportausschuß müssen in der Regel 7 Tage und die Vorlagen für das Berufsver-kehrsaktiv/die Operativgruppe des Zentralen Transportausschusses 2 Tage vor der Sitzung den Mitgliedern zugeleitet sein. Erste Durchführungsbestimmung , zur Transportverordnung Bestimmungen für den Bereich Eisenbahn und Allgemeine Leistungsbedingungen für Transportverträge mit der Deutschen Reichsbahn vom 28. März 1973 Auf Grund des § 25 der Transportverordnung (TVO vom 28. März 1973 (GBL I Nr. 26 S. 233) und des § 33 des Vertragsgesetzes vom 25. Februar 1965 (GBl. I Nr. 7 S. 107) wird folgendes bestimmt: Erster Teil Bestimmungen für den Bereich Eisenbahn Zu § 7 der Transportverordnung: §1 Die Eisenbahn und die Transportkunden sind verpflichtet, bei Be- und Entladearbeiten während der Dunkelheit unter Beachtung der Arbeitsschutzbestimmungen für ausreichende Beleuchtung zu sorgen. Es sind verantwortlich: a) die Eisenbahn für die allgemeine Beleuchtung und für die Einrichtung von Anschlüssen für die Arbeitsplatzbeleuchtung auf öffentlichen Ladestraßen, b) die Transportkunden für die Arbeitsplatzbeleuchtung auf öffentlichen Ladestraßen und für die gesamte Beleuchtung in allen übrigen Fällen (z. B. Anschlußbahnen, Lagerplätze). §2 Die aus dem Containerverkehr entstehenden Kooperationsbeziehungen sind auf der Grundlage des Deutschen Eisenbahn-Gütertarifs (DEGT)* zwischen den Transportkunden und den Transportträgem vertraglich zu regeln. Zu § XI der Transportverordnung: §3 (1) Über Schäden an Güterwagen, Containern und Paletten der Eisenbahn ist unverzüglich nach Feststellung der Tatbe- * Gegenwärtig gilt der Deutsche Eisenbahn-Gütertarif. Heft 10, „Transcontainertarif, Großbehältertarif, Tarif für die Benutzung von Kleinbehältern und Paletten in Wagenladungen“. L fei MJ.m Hslle/S., lenL.ai;se22;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung ist die Vermittlung eines realen und aufgabenbezogenen Peind-bildes an die. Das muß, wie ich das wiederholt auf zentralen Dienstkonfefenzen forderte, innerhalb der Erziehung und Befähigung von Untersuchungsführern und der Kontrolle von Ermittlungsverfahren. Auf der Grundlage einer umfassenden Analyse der konkreten Arbsitsaufgaben, der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers verbundenen An forderungen zu bewältigen. Die politisch-ideologische Erziehung ist dabei das Kernstück der Entwicklung der Persönlichkeitdes neueingestellten Angehörigen. Stabile, wissenschaftlich fundierte Einstellungen und Überzeugungen sind die entscheidende Grundlage für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die unter Ausnutzung einer Dienstreise oder einer Reise in dringenden Familienangeleaenheiten nach nichtsozialistischen Staaten oder nach Westberlin die ungesetzlich verlassen haben.

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