Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 225

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 225 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 225); Gesetzblatt Teil I Nr. 25 Ausgabetag: 1. Juni 1973 225 von Renten der Sozialversicherung, soweit nachfolgend nichts anderes festgelegt ist. (3) Für Mitarbeiter mit einer ununterbrochenen Dienstzeit bei der Deutschen Post von 10 und mehr Jahren beträgt der Steigerungsbetrag zur Berechnung der Alters- oder Invalidenversorgung für jedes Jahr der Dienstzeit bei der Deutschen Post 1,5 % des beitragspflichtigen monatlichen Durchschnittsverdienstes der letzten 20 Kalenderjahre vor Beendigung der letzten versicherungspflichtigen Tätigkeit. Der Steigerungsbetrag von 1,5% gilt auch für* die Berechnung der Invalidenversorgung von Mitarbeitern mit einer ununterbrochenen Dienstzeit bei der Deutschen Post von mindestens 5 Jahren, wenn die Invalidität während der ununterbrochenen Dienstzeit eintritt. (4) Der Berechnung der Unfallversorgung für Mitarbeiter der Deutschen Post mit einem monatlichen Durchschnittsverdienst von mehr als 600 M in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Unfall ist der durchschnittliche monatliche Gesamtverdienst mit den gleichen Lohnbestandteilen zugrunde zu legen, wie bei einem Verdienst bis 600 M monatlich. Das gilt auch für die Berechnung der Unfallhinterbliebenenversorgung. §17 (1) Für die Gewährung und Berechnung der Zusatzaltersund Zusatzinvalidenrente sowie der Zusatzhinterbliebenenrente gelten die Rechtsvorschriften über die freiwillige Zu-satzrentenversicherung bei der Sozialversicherung, soweit nachfolgend oder im Rahmenkollektivvertrag der Deutschen Post nichts anderes festgelegt ist. (2) Mitarbeiter, die am 1. Januar 1974 bei der Deutschen Post tätig sind, erhalten bei der Berechnung ihrer Zusatzalters- oder Zusatzinvalidenrente eine zusätzliche Versicherungszeit angerechnet, wenn sie a) am 1. März 1971 als Frau älter als 45 Jahre bzw. als Mann älter als 50 Jahre waren und b) der freiwilligen Zusatzrentenversicherung beigetreten sind bzw. bis zum 30. Juni 1974 mit Wirkung vom 1. Januar 1974 beitreten. §18 Haben Mitarbeiter, die bereits vor dem 1. Januar 1974 bei der Deutschen Post tätig waren, nach der bis zum 31. Dezember 1973 geltenden Versorgungsordnung der Deutschen Post einen höheren Versorgungsanspruch als nach den §§ 16 und 17 dieser Verordnung, sind die bisherigen Versorgungsbestimmungen weiter anzuwenden. Voraussetzung dafür ist, daß diese Mitarbeiter der freiwilligen Zusatzrentenversicherung bis zum 30. Juni 1974 mit Wirkung vom 1. Januar 1974 beitreten. §19 Alters- und Invalidenrenten der Sozialversicherung, die als die höhgre Leistung anstelle der Alters- bzw. Invalidenversorgung der Deutschen Post gezahlt werden und auf die bereits vor dem 1. Januar 1974 Anspruch bestand, werden in Abhängigkeit von der Anzahl der nachgewiesenen Dienstjahre bei der Deutschen Post wie folgt erhöht: bei 10 Dienstjahren um 15 M monatlich, für jedes weitere vollendete Dienstjahr um zusätzlich 1,50 M monatlich. Das gilt auch für ruhende Alters- bzw. Invalidenrenten, wenn diese mit der Erhöhung die Alters- bzw. Invalidenversorgung der Deutschen Post übersteigen. 9 §20 Einzelheiten der Anwendung der §§ 16 bis 19 regelt der Minister für Post- und Fernmeldewesen im Einvernehmen mit dem Staatssekretär für Arbeit und Löhne und in Über- einstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes sowie dem Zentralvorstand der Industriegewerkschaft Transport- und Nachrichtenwesen. Abschnitt II Auszeichnungen §21 Grundsätze Die kameradschaftliche Zusammenarbeit, die gegenseitige Hilfe und Achtung, die Erziehung und Selbsterziehung der Mitarbeiter im Kollektiv sind entscheidende Grundlagen sozialistischer Arbeitsmoral und -disziplin. Die sozialistische Arbeitsmoral und -disziplin als Grundregel für die gemeinsame Arbeit der Mitarbeiter ist durch sozialistische Erziehung und durch. Auszeichnungen zu fördern. Mitarbeiter, die hervorragende Leistungen vollbracht haben, sind durch Einzel- oder Kollektivauszeichnungen zu ehren. Die Auszeichnungen sind unmittelbar nach vollbrachter Leistung öffentlich und in würdiger Form vorzunehmen. Sie werden in die Personalakte eingetragen. §22 Betriebliche Auszeichnungen (1) Unabhängig von staatlichen Auszeichnungen können nachstehende betriebliche Auszeichnungen ausgesprochen werden: schriftliche Belobigung, Gewährung einer Geld- oder Sachprämie, Überreichung einer Ehrenurkunde, die mit einer Geldoder Sachprämie verbunden werden kann, Verleihung eines höheren Dienstranges. (2) Die Auszeichnungen sind vom Disziplinarvorgesetzten im Einvernehmen mit der zuständigen Gewerkschaftsleitung vorzunehmen. Die Verleihung eines höheren Dienstranges wird durch den zuständigen Attestierungsvorgesetzten vorgenommen. (3) Die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen sowie die betrieblichen Leitungen der anderen gesellschaftlichen Organisationen haben das Recht, dem Disziplinarvorgesetzten oder Attestierungsvorgesetzten Vorschläge für die Auszeichnung von Mitarbeitern zu unterbreiten. §23 Verdienstmedaille der Deutschen Post (1) Für hervorragende Leistungen bei der Entwicklung des sozialistischen Post- und Fernmeldewesens und bei der Gewährleistung seiner ständigen Einsatzbereitschaft wird die „Verdienstmedaille der Deutschen Post“ verliehen. (2) Für die Verleihung gilt die Ordnung über die Verleihung der „Verdienstmedaille der Deutschen Post“ (Anlage 1).\ § 24 Treuedienstmedaille der Deutschen Post (1) Für treue Dienste bei der Deutschen Post wird für 10-, 20-, 30- und 35jährige (Frauen) bzw. 40jährige (Männer) ununterbrochene Dienstzeit die „Treuedienstmedaille der Deutschen Post“ verliehen. Sie ist mit einer Treueprämie verbunden. (2) Für die Verleihung gilt die Ordnung über die Verlei- hung der „Treuedienstmedaille der Deutschen Post“ (Anlage 2). \;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei , Berichterstattert Genosse Erich Honecker, Bietz-Verlag Berlin, - Hede des Genossen Erich Hielke zur Eröffnung des Partei lehrJahres und des vom Bericht des Politbüros an das der Tagung des der Partei , Dietz Verlag Berlin Über die Aufgaben der Partei bei der Vorbereitung des Parteitages, Referat auf der Beratung das der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von fester Bestandteil der Organisierung der gesamten politischoperativen Arbeit bleibt in einer Reihe von Diensteinhei ten wieder ird. Das heißt - wie ich bereits an anderer Stelle beschriebenen negativen Erscheinungen mit dem sozialen Erbe, Entwickiungsproblemon, der Entstellung, Bewegung und Lösung von Widersprüchen und dem Auftreten von Mißständen innerhalb der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR. Eine Trennung in seine Begriffsteile öffentliche Ordnung und öffentliche Sicherheit, wie sie im bürgerlichen Recht erfolgt, ist nicht zulässig.

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