Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 221

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 221 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 221); Gesetzblatt Teil I Nr. 25 Ausgabetag: 1. Juni 1973 221 §5 Die' Verleihung des Ehrentitels erfolgt durch den Minister für Verkehrswesen in der Regel anläßlich des „Tages des Eisenbahners“. §6 Es können jährlich bis zu 30 Ehrentitel verliehen werden. §7 Zum Ehrentitel gehören eine Medaille, eine Urkunde und eine Prämie bis zu 5 000 M. §8 (1) Die Medaille ist rund, vergoldet und hat einen Durch-nesser von 30 mm. Die Vorderseite zeigt in der oberen Hälfte ein stilisiertes Flügelrad. Darunter stehen die Worte „Verdienter Eisenbahner“. Sie werden von Lorbeerranken, seitlich und nach unten abgeschlossen, umrahmt. Die Rückseite zeigt das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Die Medaille wird an einer rechteckigen, mit blauem Band bezogenen Spange getragen. In das Band sind 2 schwarzrotgoldene Streifen eingewebt. (3) Die Interimsspange entspricht der Medaillenspange und trägt ein stilisiertes Flügelrad. §9 Die Medaille bzw. Interimsspange wird über der linken Brusttasche der Uniform bzw. an der Zivilkleidung auf der linken oberen Brustseite getragen. § 10 Im übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 2. Oktober 1958 über staatliche Auszeichnungen (GBl. I Nr. 63 S. 771) in der Fassung der Achten Verordnung vom 25. Mai 1963 (GBl. II Nr. 47 S. 325) und der Anpassungsverordnung vom 13. Juni 1968 (GBl. II Nr. 62 S. 363). Anlage 2 zu vorstehender Verordnung Ordnung über die Verleihung der „Verdienstmedaille der Deutschen Reichsbahn“ §1 (1) Die „Verdienstmedaille der Deutschen Reichsbahn“ (nachstehend Medaille genannt) ist eine staatliche Auszeichnung. (2) Der Ausgezeichnete führt die Bezeichnung „Träger der Verdienstmedaille der Deutschen Reichsbahn“. # §2 Die Medaille kann verliehen werden für aktiven und selbstlosen Einsatz, beispielhafte Arbeit, mutiges und umsichtiges Verhalten und andere hohe Leistungen bei der Erfüllung der Aufgaben der Deutschen Reichsbahn. §3 Die Medaille wird an Einzelpersonen verliehen. §4 Die Medaille wird in den Stufen I, II und III verliehen. §5 (1) Vorschlagsberechtigt sind: der Minister für Verkehrswesen, die Leiter der Leitungsorgane und der dem Ministerium für Verkehrswesen unmittelbar nachgeordneten Dienststellen der Deutschen Reichsbahn, die zentralen Leitungen der Parteien und Massenorganisationen. (2) Die Vorschläge zur Auszeichnung sind in Gewerkschafts-bzw. Belegschafts- oder Abteilungsversammlungen zu beraten. (3) Die Bestätigung der Vorschläge erfolgt durch den Minister für Verkehrswesen. (4) Der Minister für Verkehrswesen regelt den Verfahrensweg zur Verleihung der Medaille. §6 Die Verleihung der Medaille erfolgt durch den Minister für Verkehrswesen in der Regel anläßlich des „Tages des Eisenbahners“ . §7 Zur Medaille gehört eine Urkunde. §8 (1) Die Medaille ist rund, bronzefarben und hat einen Durchmesser von 30 mm. Die Vorderseite zeigt in der Mitte ein stilisiertes Flügelrad, das von zwei durchlaufenden Lorbeerranken umrahmt wird. Die Rüdeseite zeigt das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik. Darunter stehen die Worte „Verdienstmedaille der Deutschen Reichsbahn“. (2) Die Medaille wird an einer rechteckigen, mit hellblauem Band bezogenen Spange getragen. Die Stufe der Medaille wird durch einen, zwei bzw. drei dunkelblaue Streifen in der Mitte des Bandes kenntlich gemacht. (3) Die Interimsspange entspricht der Medaillenspange und trägt ein stilisiertes Flügelrad. §9 Die Medaille bzw. Interimsspange wird über der linken Brusttasche der Uniform bzw. an der Zivilkleidung auf der linken oberen Brustseite getragen. § 10 Im übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung vom 2. Oktober 1958 über staatliche Auszeichnungen (GBl. I Nr. 63 S. 771) in der Fassung der Achten Verordnung vom 25. Mai 1963 (GBl. II Nr. 47 S. 325) und der Anpassungsverordnung vom 13. Juni 1968 (GBl. II Nr. 62 S. 363). Anlage 3 zu vorstehender Verordnung Ordnung über die Verleihung der „Medaille für treue Dienste bei der Deutschen Reichsbahn“ §1 (1) Die „Medaille für treue Dienste bei der Deutschen Reichsbahn“ (nachstehend Medaille genannt) ist eine staatliche Auszeichnung.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Kandidaten ableiten: Frstens müssen wir uns bei der Auswahl von Kandidaten vorrangig auf solche Personen orientieren, die sich aufgrund ihrer bisherigen inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Lösung der Aufgaben und der Geheimhaltung, die nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muß. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit ist auf die Erfüllung von Sicherungs- und Informationsaufgaben Staatssicherheit gerichtet. Sie ist Ausdruck und dient der Förderung einer entfalteten Massenwachsamkeit. Die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sichei heit erfordert besondere Methoden, die nicht den Umfang der Zusammenarbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern annehmen dürfen. Sie ist nach folgenden Gesichtspunkten zu organisieren: Auf der Grundlage der sozialistischen, Strafgesetze der können deshalb auch alle Straftaten von Ausländem aus decji nichtsozialistischen Ausland verfolgt und grundsätzlich geahndet werden. Im - des Ausländergesetzes heißt es: Ausländer, die sich in der konspirativen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit bev ährt sowie Ehrlichkeit und Zuverläs: konkrete Perspektive besitzen. sigkeit bev iesen haben und ine. Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen am Strafverfahren beteiligten Staatsorganen, die Gerichte und der Staatsanwalt, im Gesetz über die Staatsanwaltschaft. sowie im Gerichtsverfassungsgesetz. detailliert geregelt.

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