Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 218

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 218 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 218); 218 Gesetzblatt Teil I Nr. 25 Ausgabetag: 1. Juni 1973 §4 (1) Die Leiter haben' die ihnen anvertrauten Kollektive so zu leiten, daß die Prinzipien der sozialistischen Demokratie voll verwirklicht werden. Sie sind für die'Lösung der Aufgaben in den von ihnen geleiteten Bereichen persönlich verantwortlich. (2) Die Leiter haben unter Führung der Partei der Arbeiterklasse gemeinsam mit den Gewerkschaften und allen anderen gesellschaftlichen Organisationen die schöpferische Aktivität der Eisenbahner, ihren Ideenreichtum und ihre Einsatzbereitschaft zu fördern und die Bedingungen für eine breite Entfaltung der Masseninitiative zu schaffen. Sie haben die Vorschläge, Hinweise und Eingaben der Eisenbahner zur Verbesserung der Leitungstätigkeit und der Organisation der Arbeit gründlich auszuwerten, die erforderlichen Schlußfolgerungen zu ziehen und die Eisenbahner über die getroffenen Maßnahmen sowie deren Realisierung zu informieren. (3) Die Leiter haben a) in ihrer Leitungstätigkeit die sozialistischen Beziehungen der Eisenbahner in den Arbeitskollektiven, die sozialistische Einstellung zur Arbeit, ihre Erziehung im Geiste des sozialistischen Internationalismus sowie ihre Entwicklung zu sozialistischen Persönlichkeiten aktiv zu fördern, b) die Erkenntnisse der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation durchzusetzen und die Arbeits- und Lebensbedingungen sowie die sozialistische Arbeitskultur planmäßig zu entwickeln, c) bei der Lösung der Aufgaben ständig mit den Gewerkschaften zusammenzuarbeiten, vor den gewerkschaftlichen Leitungen über die Erfüllung der Aufgaben und die Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen zu berichten und durch die Vorgabe exakter Ziele die Organisierung des sozialistischen Wettbewerbs aktiv zu unterstützen, d) ihre Rechenschaftspflicht entsprechend den Rechtsvorschriften gewissenhaft wahrzunehmen, e) im Rahmen ihrer Zuständigkeit, insbesondere zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen, eng mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Räten zusammenzuarbeiten. Auszeichnungen §5 Zu Ehren der Eisenbahner wird in jedem Jahr der zweite Sonntag im Juni als „Tag des Eisenbahners“ festlich begangen. §6 (1) Für hervorragende Leistungen und vorbildliche Einsatzbereitschaft bei der Lösung der Aufgaben der Deutschen Reichsbahn werden der Ehrentitel „Verdienter Eisenbahner der Deutschen Demokratischen Republik“ sowie die „Verdienstmedaille der Deutschen Reichsbahn“ verliehen. (2) Einzelheiten enthalten die Ordnungen über die Verleihung des Ehrentitels „Verdienter Eisenbahner der Deutschen Demokratischen Republik“ (Anlage 1), der „Verdienstmedaille der Deutschen Reichsbahn“ (Anlage 2). §7 Für gute Leistungen im sozialistischen Wettbewerb zur allseitigen Planerfüllung, I für besondere Umsicht bei der Durchführung der betrieb-j liehen Aufgaben, für Wachsamkeit und selbstlosen Einsatz bei der Beseitigung von Gefährdungen I können unabhängig von der Verleihung staatlicher Auszeichnungen nachstehende betriebliche Auszeichnungen durch den Leiter vorgenommen werden: a) Gewährung einer Geld- oder Sachprämie, b) schriftliche Belobigung, c) Aushändigung einer Ehrenurkuftde, die mit einer Geldoder Sachprämie verbunden werden kann, d) bevorzugte Delegierung zu Qualifizierungslehrgängen bzw. Spezial-, Fach- oder Hochschulen, e) außerplanmäßige Beförderung. Anerkennung treuer Dienste §8 (1) Für treue Dienste bei der Deutschen Reichsbahn wird für 10-, 20-, 30- und 35jährige (Frauen) bzw. 40jährige (Männer) ununterbrochene Dienstzeit die „Medaille für treue Dienste bei der Deutschen Reichsbahn“ verliehen. Sie ist mit einer Treueprämie verbunden. (2) Einzelheiten enthält die Ordnung über die Verleihung der „Medaille für treue Dienste bei der Deutschen Reichsbahn“ (Anlage 3). N §9 (1) Die Eisenbahner erhalten für ihre Berufstreue und Pflichterfüllung einmal jährlich eine zusätzliche Belohnung. (2) Die zusätzliche Belohnung beträgt nach einer ununterbrochenen Dienstzeit von 1 Jahr 2% 2 Jahren 4 % 3 Jahren 8% des Bruttoeinkommens der letzten 12 Monate. Die zusätzliche Belohnung ist mit 5 % zu versteuern. Sie unterliegt nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung und gehört nicht zum Durchschnittsverdienst. §10 Zusatz- und Mindesturlaub (1) Die Eisenbahner erhalten bei ununterbrochener Dienstzeit für die von ihnen bewiesene Berufstreue einen Zusatzurlaub zum Grundurlaub. Der Zusatzurlaub beträgt nach einer ununterbrochenen Dienstzeit von 3 Jahren 1 Werktag 5 Jahren 2 Werktage 10 Jahren 3 Werktage. (2) Beträgt der jährliche Urlaubsanspruch (Grundurlaub zuzüglich arbeitsbedingter Zusatzurlaub und Zusatzurlaub für Berufstreue) für Eisenbahner weniger als 21 Werktage, wird ein Mindesturlaub von 21 Werktagen gewährt. Rentenversorgung §11 (1) Eisenbahner mit ständigem Wohnsitz in der Deutschen Demokratischen Republik haben Anspruch auf Alters-, Invaliden- und Unfallversorgung nach den Rechtsvorschriften dieser Verordnung, wenn der Anspruch frühestens ab 1. Januar 1974 besteht. Die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen haben dementsprechend Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. (2) Für die Gewährung und Berechnung der Alters-, Invaliden-, Unfall- und Hinterbliebenenversorgung der Eisenbahner einschließlich der Ehegatten- und Kinderzuschläge gelten;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Oustiz-organen. Die strikte Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch deshalb von besonderer Bedeutung weil die Feststellung wahrer Untersuchungsergebnisse zur Straftat zu ihren Ursachen und Bedingungen sowie in der Persönlichkeit liegenden Bedingungen beim Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen und. ihres Umschlagens in lieh-ne Handlungen. Für die Vorbeugung und Bekämpfung von feindlich-negativen Handlungen ist die Klärung der Frage Wer ist wer? voraus, auf welche Personenkreise und Personen wir uns in der politisch-operativen Arbeit zu konzentrieren haben, weil sie im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader voraus. Die Leiter und mittleren leitenden Kader müssen - ausgehend vom konkret erreichten Stand in der Arbeit der Diensteinheit - ihre Anstrengungen vor allem auf die zuverlässige Klärung politisch-operativ und gegebenenfalls rechtlich relevanter Sachverhalte sowie politisch-operativ interessierender Personen gerichtet; dazu ist der Einsatz aller operativen und kriminalistischen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit ist nach der Einleituna des Ermittlunqsverfahrens auch lutch die Unter-suchungsabteilung umfassend zu gewährleisten. Das Herauslösen der im Operativen Vorgang eingeys irrten ist fortzuführen.

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