Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 216

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 216 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 216); 216 Gesetzblatt Teil I Nr. 24 Ausgabetag: 25. Mai 1973 planmäßigen Sicherung leistungsfördernder und gefährdungsfreier Arbeitsbedingungen nach den Grundsätzen sozialistischer Arbeitsicultur, insbesondere durch Erleichterung der Arbeit, Erhöhung der Arbeitssicherheit, Verbesserung der arbeitshygienischen Bedingungen sowie der Sanitären Einrichtungen, Sicherung einer durchgängigen Schutzgütearbeit bei der Gestaltung von Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren, Durchführung regelmäßiger Betriebsbegehungen zur Ermittlung und systematischen Beseitigung bzw. Verringerung von Unfallgefahren sowie gesundheitsgefährdender Einflüsse, Erhöhung der Verkehrs- und Transportsicherheit im Betrieb und der Sicherheit der Werktätigen auf dem Wege von und zur Arbeit, Qualifizierung und Belehrung auf dem Gebiet des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes und der Sicherheit im Straßen- und innerbetrieblichen Verkehr, Sicherung der Versorgung der Werktätigen mit Arbeitsschutzkleidung und -mittein sowie deren ordnungsgemäßer Wartung und Pflege, Schaffung günstiger Arbeitsbedingungen für ältere Werktätige, Schwerbeschädigte und Rehabilitanden. 2.3. Die Verbesserung der gesundheitlichen und sozialen Betreuung der Werktätigen Dazu gehören Verpflichtungen zur Zusammenarbeit mit den örtlichen Staatsorganen und anderen Betrieben zur Verbesserung der Lebenslage der Werktätigen, insbesondere rechtzeitigen Abstimmung und Koordinierung der geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen, Festlegung gemeinsamer Maßnahmen und effektiven Nutzung vorhandener sozialer und kultureller Einrichtungen, Förderung der gesundheitlichen, insbesondere der prophylaktischen Betreuung, vorrangigen Versorgung der Arbeiter mit Kuren, insbesondere der Schichtarbeiter, werktätigen Frauen mit Kindern und Werktätigen, die unter schweren Bedingungen arbeiten, Verbesserung der gesamten Arbeiterversorgung, insbesondere des Werkküchenessens und der Pausenversorgung, vor allem für Schichtarbeiter, Verbesserung der Wohnbedingungen der Werktätigen, vor allem der Arbeiterfamilien, kinderreichen Familien, Schichtarbeiter sowie der jungen Eheleute durch Unterstützung der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften und des Eigenheimbaues auf der Grundlage einer engen Zusammenarbeit mit den örtlichen Staatsorganen, Verbesserung der Dienstleistungen und der Einkaufsmöglichkeiten, vor allem für Schichtarbeiter, kinderreiche Familien und berufstätige Frauen, Unterbringung und Betreuung der Kinder von Betriebsangehörigen, Gewinnung von weiteren Werktätigen für die freiwillige Zusatzrentenversicherung, Verbesserung des Erholungswesens, insbesondere in den Betriebserholungsheimen, zum Ausbau und zur effektiven Auslastung der Erholungseinrichtungen durch Kooperation mit dem Feriendienst des FDGB sowie zur bevorzugten Versorgung der Arbeiter und anderer verdienstvoller Werktätiger, Schichtarbeiter und kinderreicher Familien mit Ferienplätzen, Verbesserung des Arbeiterberufsverkehrs, Sicherung einer ständigen Verbindung zu den Werktätigen, die ihren Ehrendienst bei der Nationalen Volksarmee leisten, und deren Angehörigen, Betreuung von Rentnern, die aus dem Arbeitsprozeß ausgeschieden sind, Gewährung von Zuwendungen bei Arbeitsjubiläen, sozialistischen Eheschließungen, Namensgebungen und anderen Anlässen, Gewährung eines Hausarbeitstages an vollbeschäftigte verheiratete werktätige Frauen mit eigenem Haushalt ohne Kinder. 3. Die Entwicklung eines hohen Kultur- und Bildungsniveaus der Werktätigen Dazu gehören Verpflichtungen zur Schaffung von Bedingungen und Voraussetzungen zur Lösung der Aufgaben der Aus- und Weiterbildung der Werktätigen, besonders der Produktionsarbeiter, Förderung und Unterstützung der Werktätigen, insbesondere der Schichtarbeiter, während der Aus- und Weiterbildung und Entwicklung des Lernens im Prozeß der Arbeit, Unterstützung der Kollektive bei der Ausarbeitung und Verwirklichung der Kultur- und Bildungspläne, Entwicklung und Unterstützung der marxistisch-leninistischen Bildung, insbesondere durch Schulen der sozialistischen Arbeit, einschließlich der Schaffung der personellen und materiellen Voraussetzungen, weiteren Erhöhung des Einflusses der Arbeiterklasse auf die politisch-ideologische, berufliche und kulturell-ästhetische Bildung und Erziehung der werktätigen Jugend und der Lehrlinge in der Berufsausbildung und der außerschulischen Arbeit, Erhöhung des klassenmäßigen Einflusses der Arbeiterklasse auf die Bildung und Erziehung der Schuljugend, die klassenmäßige Erziehung im polytechnischen Unterricht und bei der produktiven Arbeit der Schüler in den Betrieben, zur weiteren Verbesserung der kulturell-ästhetischen Erziehung der Schuljugend und für die Unterstützung der Jugendweihe, weiteren Entwicklung der Feriengestaltung der Schüler sowie der Urlaubsgestaltung der Lehrlinge und jungen Arbeiter, Organisierung inhaltsreicher, vielfältiger Kulturveranstaltungen zur Befriedigung der differenzierten kulturellen Bedürfnisse und Interessen, Förderung des künstlerischen Volksschaffens, Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen Arbeiterklasse und Künstlern, Durchführung von ökonomisch-kulturellen Leistungsvergleichen und Organisierung von Betriebsfestspielen, Entfaltung eines regen geistig-kulturellen Lebens in den Klub- und Kulturhäusern sowie Verbesserung der Ausstattung und Erweiterung der Klub- und Kulturhäuser, Bibliotheken und Sportstätten, Förderung der Lebensfreude und Gesundheit der Werktätigen durch Körperkultur, Sport, Touristik und eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Anlagen zum Betriebskollektivvertrag sind der Frauenförderungsplan, der Jugendförderungsplan, die betriebliche Ordnung über die weitere Entwicklung der Bewegung „Sozialistisch arbeiten, lernen und leben“ im sozialistischen Wettbewerb, die Festlegungen über die Verwendung des Prämienfonds, des Kultur- und Sozialfonds und des Leistungsfonds des Betriebes sowie des Kultur-, Sozial-und Prämienfonds der Betriebsberufsschulen, die Liste der Arbeitserschwernisse, die Urlaubsvereinbarung entsprechend den Rechtsvorschriften und Rahmenkollektivverträgen. Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 209 45 01 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 2,50 M, Teil II 3, M Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr Finzel best el langen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, PostschlieBfach 696. Außerdem besteht Kaafmöglichkeit nur bei Selbstabbolung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Bnchhandlnng für amtliche Dokumente, 108 Berlin, Nenstidtische KirchstraBe 15, Telefon: 229 22 23 Gesamthersteilung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen RepubliMRollenoffsetdruck) Index 31817 *®c-uojjq * j £ pejq] e,: Pffl/1 i ipk;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Auf der Grundlage der Erfassung und objektiven Bewertung Pritsche idiings Situationen nuß der ürjtorsi;chiingsfüiirer unter Einschluß anderer Fähigkeiten, seiner Kenntnisse und bereits vorliegender Erfahrungen in der Untersuclrungsarbcit in der Lage sein, die politisch-operative Lage in ihrem Verantwortungsbereich einzuschätzen, einen Beitrag zur Klärung der Frage Wer ist wer? zu leisten und Hinweise auf operativ interessante Personen aus dem Operationsgebiet sowie die allseitige und umfassende Erkundung, Entwicklung und Nutzung der Möglichkeiten der operativen Basis der vor allem der zur Erarbeitung von abwehrmäßig filtrierten Hinweisen zur Qualifizierung der Arbeit mit den und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren.

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