Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 213

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 213 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 213); 213 LMOiinnftiiitM Bibliothek Halb (S.), LcninaHee 22 der Deutschen Demokratischen Republik 1973 Berlin, den 25. Mai 1973 Teil I Nr. 24 Tag Inhalt Seite 18. 4. 73 Beschluß des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik und des Bundes- vorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes zur Richtlinie für die jährliche Ausarbeitung der Betriebskollektivverträge 213 Beschluß des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik und des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes zur Richtlinie für die jährliche Ausarbeitung der Betriebskollektivverträge vom 18. April 1973 1. Der Richtlinie für die jährliche Ausarbeitung der Betriebskollektivverträge wird zugestimmt (Anlage). 2. Die Richtlinie zur Ausarbeitung der Betriebskollektivverträge unter Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen haushaltsgeplanter Einrichtungen beim Abschluß der betrieblichen Vereinbarungen ist in den staatlichen Organen und Einrichtungen (Staatsorgane, Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kultur, des Hoch- und Fachschulwesens, der Volksbildung u. a.) sinngemäß anzuwenden. 3. Es treten außer Kraft: Richtlinie des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik und des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes vom 10. November 1971 für die jährliche Ausarbeitung der Betriebskollektivverträge bis 1975 (GBl. II Nr. 76 S. 653), Beschluß vom 10. November 1971 zur Richtlinie des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik und des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes für die jährliche Ausarbeitung der Betriebskollektivverträge bis 1975 (GBl. II Nr. 76 S. 657). 4. Dieser Beschluß tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 18. April 1973 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender Freier Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand W a r h k e Vorsitzender Anlage zu vorstehendem Beschluß Richtlinie des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik und des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes für die jährliche Ausarbeitung der Betriebskollektivverträge Die vom VIII. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands beschlossene Hauptaufgabe, die in der weiteren Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des ständigen Wachstums der Arbeitsproduktivität besteht, bestimmt den Inhalt der Betriebskollektivverträge. Es entspricht dem gesetzmäßigen Wachstum der führenden Rolle der Arbeiterklasse und der sich daraus ableitenden zunehmenden Bedeutung der Gewerkschaften, die Betriebskollektivverträge zu wirksameren Instrumenten der sozialistischen Demokratie und der Vertretung der Interessen der Werktätigen im Betrieb zu entwickeln. Die konsequente Durchsetzung der Hauptaufgabe verlangt, den arbeitenden Menschen und seine Bedürfnisse, die Entfaltung seiner schöpferischen Fähigkeiten im sozialistischen Wettbewerb zur allseitigen Planerfüllung und die ständige Verbesserung seiner materiellen, kulturellen und sozialen Arbeits- und Lebensbedingungen noch mehr in den Mittelpunkt der Betriebskollektivverträge zu stellen. Durch die breite Einbeziehung der Werktätigen in die Ausarbeitung der Betriebskollektivverträge, die Nutzung ihrer Vorschläge und Gedanken bringen die Betriebskollektivverträge den Gesamtwillen der Belegschaft zur allseitigen Erfüllung der Produktionsaufgaben, vor allem zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität durch Intensivierung der Produktion auf der Grundlage der sozialistischen Rationalisierung in Verbindung mit der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation, und zur planmäßigen Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen zum Ausdruck. Dabei nimmt der Betrieb als Teil der Volkswirtschaft gleichzeitig Einfluß auf die Verwirklichung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Ziel und Weg im gesamtgesellschaftlichen Maßstab. Die Betriebskollektivverträge tragen dazu bei, die Autorität der Gewerkschaften als Klassenorganisation der Arbeiterklasse im Betrieb weiter zu erhöhen und die gesellschaftliche Aufgabe der Gewerkschaften als Interessenvertreter der Werktätigen durchzusetzen. Für die Ausarbeitung der Betriebskollektivverträge wird folgende Richtlinie erlassen: I. Grundsätze 1. Die Betriebskollektivverträge sind jährlich in Übereinstimmung mit dem Volkswirtschaftsplan grundsätzlich bis zum 31. Dezember des Vorjahres abzuschließen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Linie und den zuständigen operativen Diensteinheiten gewährleistet werden muß, daß Verhaftete keine Kenntnis über Details ihrer politischoperativen Bearbeitung durch Staatssicherheit und den dabei zum Einsatz gelangten Kräften, Mitteln und Methoden und den davon ausgehenden konkreten Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der Untersuchungshaft anstalt Staatssicherheit einschließlich der Sicherheit ihres Mitarbeiterbestandes. Den konkreten objektiv vorhandenen Bedingungen für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung nachträglich zu verständigen. Aufgaben des Wachschichtleiters bei Auslösung von Alarm: Die Auslösung von Alarm erfolgt auf Anweisung des Ministers oder seiner Stellvertreter, in den Bezirken durch den Leiter der Unter-euchungshaftanstalt unverzüglich durchzusetzen. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann den beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Unter-. Die beteiligten Organe sind durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angewiesen. Dementsprechend kann der Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung den Mitarbeiter zur Befragung in ein Objekt befehlen.

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