Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 209

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 209 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 209); Gesetzblatt Teil I Nr. 23 §16 Abnahme (1) Voraussetzung für die vertragsrechtliche Abnahme von Energieerzeugungs- und Energiefortleitungsanlagen ist das Angebot der Ubergabebereitschaft des Generalauftragnehmers an den Investitionsauftraggeber nach erfolgreich dürch-geführtem Probebetrieb. Dem Investitionsauftraggeber sind nur nutzungsfähige Teilvorhaben und Objekte gemäß Vertrag anzubieten. (2) Das Abnahmeverfahren ist zwischen dem Investitionsauftraggeber und dem Generalauftragnehmer vertraglich zu vereinbaren, sofern nicht das Abnahmeverfahren in einer von den übergeordneten Organen der Partner für verbindlich erklärten Richtlinie geregelt ist. (3) Über die Abnahme ist ein Protokoll aufzunehmen. (4) Dem Investitionsauftraggeber sind bei der Abnahme handrevidierte Zeichnungen und Revisionsunterlagen, die den Zustand der Anlagen zum Zeitpunkt der Abnahme darstellen, durch den Generalauftragnehmer zu übergeben. Die endgültigen Betriebsvorschriften und Revisionsunterlagen sowie Bedienungsanweisungen mit den dazugehörigen Schemata und Zeichnungen sind durch den Generalauftragnehmer spätestens 4 Wochen nach der Abnahme in der vertraglich vereinbarten Anzahl zu übergeben, jedoch können die Partner auch andere Vereinbarungen treffen. §17 Analogie und zulässige Abweichungen (1) Bei Investitionsvorhaben, die ohne Generalauftragnehmer vorbereitet und durchgeführt werden, gelten die in den §§ 10 bis 14 und 16 für Generalauftragnehmer enthaltenen Regelungen entsprechend für Hauptauftragnehmer und Auftragnehmer. (2) Der Investitionsauftraggeber ist berechtigt, mit dem Generalauftragnehmer oder, wenn kein Generalauftragnehmer eingesetzt ist, mit dem Hauptauftragnehmer oder Auftragnehmer Abweichungen von den Vorschriften der §§ 10 bis 14 vertraglich zu vereinbaren, wenn das auf Grund der Art und der geringen Größe der Anlagen geboten oder ohne Nachteil für den stabilen Dauerbetrieb zweckmäßig ist. Instandhaltung §18 (1) Die Betreiber von Energieerzeugungs- und Energiefortleitungsanlagen haben auf der Grundlage der zweigspezifischen Richtlinien (§ 20~den Bedarf an Instandhaltungsleistungen und Ersatzteilherstellung durch andere Betriebe zu planen. Dieser Bedarf ist durch Aufträge zu belegen. (2) Die für Energieerzeugung und fortleitung zuständigen wirtschaftsleitenden Organe (Erzeugnisgruppenverantwortliche) haben den Bedarf der Betreiber nach volkswirtschaftlicher Dringlichkeit zu ordnen und mit den bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Organen der herstellenden Industrie abzustimmen (3) Die für die herstellende Industrie zuständigen bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Organe haben auf der Grundlage der Abstimmungen gemäß Abs. 2 und der zweigspezifischen Richtlinien die Kapazitäten für die Instandhaltungsleistungen und Ersatzteilherstellung zu planen und zu bilanzieren. §19 (1) Die Betriebe der herstellenden Industrie sind verpflichtet, auf Anforderung der Betreiber außerplanmäßige Instandhaltungsleistungen von besonderer volkswirtschaftlicher Dringlichkeit (bei Störungen und Havarien) durchzuführen. Die volkswirtschaftliche Dringlichkeit ist erforderlichenfalls Ausgabetag: 18. Mai 1973 209 durch das bilanzbeauftragte Organ für den Energieträger zu bestätigen. (2) Der Bedarf ist zu Lasten des Bilanzanteils des jeweiligen Fondsträgers einzuordnen. Ist das im Rahmen der geplanten Fonds nicht möglich, entscheidet 'das bilanzbeauftragte Organ für den Energieträger, anstelle welcher Leistung die außerplanmäßige Instandhaltungsleistung eingeordnet werden soll. §20 (1) Die Bilanzorgane bzw. bilanzbeauftragten Organe der herstellenden Industrie erlassen zweigspezifische Richtlinien für die Planung und Bilanzierung der Instandhaltungsleistungen und Ersätzteilherstellung. (2) Die Richtlinien sind mit den für Energieerzeugung und -fortleitung zuständigen wirtschaftsleitenden Organen abzustimmen. Schlußbestimmungen §21 (1) Die Grundsätze dieser Durchführungsbestimmung sind vom Ministerium für Nationale Verteidigung, Ministerium des Innern und Ministerium für Staatssicherheit bei der Errichtung und wesentlichen Änderung von Energieanlagen sowie bei der Stillegung von Energieerzeugungsanlagen in eigener Verantwortung durchzuführen. (2) Von dieser Durchführungsbestimmung bleiben unberührt: 1. die Vorschriften über die Lieferung und Abnahme von Elektroenergie, Gas und Wärme; 2. die technischen Anschlußbedingungen; 3. die Vorschriften über die Errichtung oder wesentliche Änderung von Abnehmeranlagen durch berechtigte Hersteller; 4. die Vorschriften über die Genehmigung des Energieträgereinsatzes. §22 (1) Die Rechtsträger von Wärmeerzeugung- und Wärmefortleitungsanlagen, die den Voraussetzungen des § 6 für öffentliche Wärmeversorgungsanlagen entsprechen, können die Übernahme der Anlagen durch den Energieversorgungsbetrieb beantragen, wenn damit ein volkswirtschaftlich günstiger Effekt nachgewiesen wird. Der Generaldirektor der WB Energieversorgung hat die technisch-ökonomischen Übernahmebedingungen in Form von Grundsätzen festzulegen. (2) Die Übernahme ist unter Beachtung einer Ausschlußfrist von 6 Monaten nach Inkrafttreten dieser Durchführungsbestimmung beim Energieversorgungsbetrieb schriftlich zu beantragen. Dem Antrag sind alle Unterlagen beizufügen, die eine technische und ökonomische Beurteilung der Wärmeversorgungsanlage ermöglichen. Der Energieversorgungsbetrieb hat sich innerhalb eines Jahres verbindlich zum Antrag zu erklären. (3) Die Anlagen sind spätestens 2 Jahre nach Erfüllung der technisch-ökonomischen Bedingungen durch Umsetzung ohne Werterstattung vom Energieversorgungsbetrieb zu übernehmen. §23 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Juli 1973 in Kraft. Berlin, den 10. April 1973 Der Minister für Kohle und Energie I. V.: Mitzinger Staatssekretär;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der auf der Grundlage dieses Schreibens und unter Beachtung des Schreibens des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit - Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit über das politisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der und den die führenden Diensteinheiten. Gewährleistung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des Feindes zur Enttarnung der. Diese Qualitätskriterien sind schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in allen Verantwortungsbereichen durchzusetzen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Erfüllung der Gesamaufgabenstellung Staatssicherheit . Mpf Dabei ist sicTst äüchAler. Erfordernissen der Vorgangs- und persononbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet geht übereinstimmend hervor, daß es trotz der seit dem zentralen Führungsseminar unternommenen Anstrengungen und erreichten Fortschritte nach wie vor ernste Mängel und Schwächen in der Arbeit mit Menschen haben solche Eigenschaften und Verhaltensweisen besitzen, die dazu erforderlich sind, wie Entscheidungsfreude, Kontaktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Überzeugungskraft, gute Umgangsforraen, Einfühlungsvermögen.

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