Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 186

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 186 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 186); 186 Gesetzblatt Teil I Nr. 20 Ausgabetag: 30. April 1973 Fachschulen mit den Abteilungsleitern) und mit dem FDJ-Heimkomitee zusammenzuarbeiten. (2) Der Wohnheimleiter berät sich in allen wesentlichen Fragen, die das Leben der Studenten im Wohnheim betreffen, mit dem FDJ-Heimkomitee. Er unterstützt das FDJ-Heimkomitee insbesondere hinsichtlich der klassenmäßigen Erziehung der Studenten, der Entwicklung einer sozialistischen Studienatmosphäre und der Entfaltung des kulturellen, geistigen und sportlichen Lebens. (3) Der Wohnheimleiter übt im Aufträge-des Rektors der Hochschule bzw. Direktors der Fachschule im Wohnheim das Hausrecht aus. (4) Der Wohnheimleiter veranlaßt bei Verstößen gegen die Heimordnung die Einleitung der erforderlichen disziplinarischen Maßnahmen. (5) Der Wohnheimleiter ist an Hochschulen dem Direktor für Erziehung, Aus- und Weiterbildung bzw. an Fachschulen dem Direktor oder dem stellvertretenden Direktor für Studentenangelegenheiten unterstellt. Der Direktor für Erziehung, Aus- und Weiterbildung der Hochschule bzw. der Direktor oder der stellvertretende Direktor für Studentenangelegenheiten der Fachschule sichert die Anleitung, Kontrolle, Qualifizierung und den Erfahrungsaustausch der Wohnheimleiter. § 7 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. Mai 1973 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anweisung des Staatssekretärs für das Hoch- und Fachschulwesen vom 24. Dezember 1953 über die Leitung und Betreuung der Studentenwohnheime an den Universitäten und Hochschulen außer Kraft. Berlin, den 3. April 1973 Der Minister für Hoch- und Fachschulwesen Prof. Böhme Anordnung über die volkseigenen Außenhandelsbetriebe der Deutschen Demokratischen Republik vom 9. April 1973 §1 (1) Die volkseigenen Außenhandelsbetriebe sind juristische Person und arbeiten nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung. (2) Sie haben ein Statut, das vom Minister für Außenwirtschaft bestätigt wird und im Zentralblatt der Deutschen Demokratischen Republik zu veröffentlichen ist. §2 (1) Die volkseigenen Außenhandelsbetriebe verfügen über ein Stammvermögen zur Finanzierung der Grund- und Umlaufmittel und zur Finanzierung von Beteiligungen an Unternehmungen innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Die Höhe des Stammvermögens wird im Statut des volkseigenen Außenhandelsbetriebes festgelegt. §3 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. Anordnung vom 6. Mai 1968 über die Umbenennung von Außenhandelsunternehmen (GBl. III Nr. 7 S. 23), 2. Anordnung vom 18. Februar 1972 über die Bildung und Verwendung des Betriebsergebnisses aus der Außenhandelstätigkeit und der finanziellen Fonds der Außenhandelsbetriebe und der Dienstleistungsbetriebe der Außen- ; Wirtschaft (GBl. II Nr. 15 S. 174). Berlin, den 9. April 1973 Der Minister für Außenwirtschaft Sölle Anordnung zur Aufhebung einer Rechtsvorschrift für das Sonderschulwesen vom 10. April 1973 § 1 Die Anordnung vom 11. Februar 1953 über die Durchführung des Aufnahmeverfahrens für Hilfsschulen (ZB1. Nr. 5, S. 39) wird außer Kraft gesetzt. § 2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 10. April 1973 Der Minister für Volksbildung I. V.: Lorenz Staatssekretär Anordnung über die Ausgabe von Münzen zu 10 Mark der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. April 1973 §1 (1) Die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik gibt auf Grund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 1967 über die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I Nr. 17 S. 132) mit Wirkung vom 7. Mai 1973 neue Münzen im Nennwert von 10 Mark der Deutschen Demokratischen Republik in den Umlauf, die folgendes Aussehen haben: a) Vorderseite Stilisierte Festivalblume der X. Weltfestspiele der Jugend und Studenten, umgeben von zweifacher Um-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Zusammenhänge, aus denen sich die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit ür die Sicherung des persönli-. ohen Eigentums inhaftierter Personen ahleitet. Bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Qualifikation der operativen Mitarbeiter stellt. Darin liegt ein Schlüsselproblem. Mit allem Nachdruck ist daher die Forderung des Genossen Ministen auf dem Führungsseminar zu unterstreichen, daß die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Tatbegehung, der Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten sowie des Verhaltens vor und nach der Tat.

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