Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 181

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 181 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 181); 181 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1973 Berlin, den 30. April 1973 Teil I Nr. 20 Tag Inhalt Seite 22.3. 73 Verordnung über die Einweisung und Aufnahme von Säuglingen und Kleinkindern in Kinderkrippen und Dauerheime 181 23.1. 73 Anordnung über die Flaggenführung und Kennzeichnung der Schiffe 182 16.3. 73 Anordnung NT. 1 zur Änderung der Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 346/2 Femmeldebau 183 3.4. 73 Anordnung über die Rahmenordnung für Studentenwohnheime 184 9. 4. 73 Anordnung über die volkseigenen Außenhandelsbetriebe der Deutschen Demokratischen Republik 186 10. 4. 73 Anordnung zur Aufhebung einer Rechtsvorschrift für das Sonderschulwesen 186 19.4. 73 Anordnung über die Ausgabe von Münzen zu 10 Mark der Deutschen Demokratischen Republik ’ 186 Hinweis auf Veröffentlichungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 187 Hinweis auf Veröffentlichungen im Gesetzblatt-Sonderdruck „ST“ 187 Verordnung über die Einweisung und Aufnahme von Säuglingen und Kleinkindern in Kinderkrippen und Dauerheime vom 22. März 1973 Im Interesse der Betreuung und Erziehung der Kinder owie der Förderung der werktätigen Mütter wird in Überinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Jewerkschaftsbundes folgendes verordnet; §1 Geltungsbereich Diese Verordnung gilt für alle kommunalen und betriebdien - Kinderkrippen mit Tages- und Wochenbelegung, Dauerheime für Säuglinge und Kleinkinder, Saisonkrippen m folgenden Krippen und Heime genannt). Grundsätze für die Einweisung und Aufnatune §2 (1) Kinder vollbeschäftigter Mütter bzw. Kinder der Müt-:r, die an einem Direktstudium oder einer Lehrausbildung teilnehmen, sind vorrangig in Krippen und Heime aufzunehmen. Besonders zu berücksichtigen sind: Kinder von alleinstehenden Werktätigen, von Studenten und Lehrlingen, Kinder aus Familien, in denen der Unterhalt allein der Frau obliegt, Kinder aus Familien mit mehreren Kindern, Kinder von weiblichen Berufssoldaten und werktätigen Ehefrauen von Berufssoldaten, Kinder von Schichtarbeiterinnen. Kinder von Müttern, die in der materiellen Produktion sowie in Bereichen der Betreuung und Versorgung der Bevölkerung tätig sind, Kinder von Müttern mit Hoch- und Fachschulabschluß, die in wichtigen Bereichen der Betriebe und Einrichtungen tätig sind. (2) Kinder teilbeschäftigter Mütter können in Krippen aufgenommen werden, sofern die Teilbeschäftigung unter Berücksichtigung der sozialen Lage die einzige Möglichkeit für die Berufstätigkeit der Mütter ist öder die Teilbeschäftigung den betrieblichen Erfordernissen entspricht. (3) Kinder nichtberufstätiger Mütter können in Krippen und Heime aufgenommen werden, wenn ihre soziale Lage es dringend erforderlich macht.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel nicht möglich. Ursächlich dafür ist die politische Lage. Die Organisa toreri und Inspiratoren sind vom Gegner als Symbolfiguren aufgebaut worden.

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