Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 176

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 176 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 176); 176 Gesetzblatt Teill Nr. 19 Ausgabetag: 27. April 1973 auf einen minimalen Aufwand für die Vorratsbildung und -haltung bei gleichzeitiger Funktionserfüllung der Vorräte orientieren, einer permanenten Kontrolle und Überarbeitung unterlie- -gen. §14 (1) Die Planung der Vorräte sowie ihre Analyse und Kontrolle bei der Plandurchführung sind in den Betrieben zum festen Bestandteil der Arbeit aller Leiter zu machen. Die Einhaltung der Vorratsnormen ist durch geeignete Organisationsformen auf allen betrieblichen Leitungsebenen zu sichern. (2) Die Erarbeitung und Überprüfung der Vorratsnormen, der besondere persönliche Einsatz der Werktätigen zur Verhinderung und zum Abbau von Überplanbeständen, die Ordnung in der Lagerwirtschaft und die verstärkte Sparsamkeit in der betrieblichen Vorratshaltung bilden inhaltliche Schwerpunkte im sozialistischen Wettbewerb. §15 Die wirtschaftsleitenden Organe haben die Durchsetzung der Vorratsnormierung in ihren Verantwortungsbereichen anzuleiten und zu kontrollieren. Sie haben den Erfahrungsaustausch zu Fragen des rationellen Einsatzes der Umlaufmittel und der Vorratsnormierung zu organisieren und Reserven für die Erhöhung der Ökonomie der Umlauffonds durch Betriebsvergleiche zu erschließen § 16 Durch die Banken ist die Gewährung von Krediten zur Finanzierung der Umlaufmittel von einer ordnungsgemäßen Tätigkeit der Betriebe auf dem Gebiet einer qualifizierten Vorratsnormierung abhängig zu machen. Bei Nichteinhaltung der staatlichen Normative der liefer- und verbraucherseitigen Vorratshaltung und bei größeren Abweichungen der Ist-Bestände von den geltenden Vorratsnormen können Auflagen zur Beseitigung der Planwidrigkeiten erteilt werden. Inhaltliche und methodische Festlegungen zur Normierung der Vorräte in den Betrieben §17 Normierung der Absatzvorräte in den Herstellerbetrieben (1) Die Vorratsnormen für die einzelnen Erzeugnisse und Erzeugnisgruppen sind nach folgender Grundformel zu berechnen : VRN = 0 Tagesabsatz X D + Mindestvorrat D = Zeitdauer zwischen Produktionsausstoß und Auslieferung entsprechend den volkswirtschaftlichen Erfordernissen. (2) Bei Konzentration der Vorräte in den Herstellerbetrieben ist ein entsprechend hoher Absatzvorrat zu planen, durch den Bedarfsschwankungen und Störungen im Produktions-rhythmus ausgeglichen und die verbindlichen Lieferfristen eingehalten werden können. §18- Normierung der Vorräte im Produktionsmittelhandel (1) -Die Berechnung der Vorratsnormen für die einzelnen Erzeugnisse und Erzeugnisgruppen hat folgendermaßen zu erfolgen: 0 LZ VRN = 0 Tagesumsatz X --------1" Mindestvorrat 0 LZ = durchschnittlicher Lieferzyklus für die Auslieferung der Erzeugnisse durch die Herstellerbetriebe an den Produktionsmittelhandel oder VRN = Lm + Mindestvorrat 2 0 Lm = durchschnittliche Liefermenge der Herstellerbetriebe. (2) Die Vorratsnormen sind so festzulegen, daß unter Berücksichtigung der materiell-technischen Voraussetzungen und der finanziellen Fonds des Produktionsmittelhandels ein Maximum an Liefersicherheit auf der Basis verbindlicher Lieferfristen gewährleistet werden kann. §19 Normierung der Materialvorräte in den Verbraucherbetrieben (1) Die Vorratsnormen für die einzelnen Erzeugnisse und Erzeugnisgruppen sind nach folgender Grundformel zu ermitteln : 0 Liefermenge . ' VRN =-------------------+ Mindestvorrat 2 oder VRN = Lieferzyklus 0 Tagesverbrauch + Min-2 destvorrat (2) Liefermengen und Lieferzyklen sind entsprechend der Höhe des Jahresverbrauchs und den Festlegungen über verbindliche Lieferfristen, Direktbezugsmengen u. a. zwischen Lieferern und Abnehmern zu vereinbaren. (3) Sofern für die einzelnen Rohstoffe, Materialien und Zulieferteile die Bevorratung vorrangig auf der Verbraucherseite zu erfolgen hat, sind die Mindestvorräte in solchen Mengen zu planen, daß bei Bedarfsveränderungen oder unrhythmischer Zulieferung die Kontinuität des Produktionsprozesses gewährleistet bleibt. Schlußbestimmungen §20 (1) Die jeweils vor Beginn des neuen Planjahres vorzunehmende Überarbeitung der Vorratsnormen ist vorrangig bei den Erzeugnissen durchzuführen, für die den Betrieben staatliche Normative der Vorratshaltung übergeben worden sind. (2) Die Minister und Leiter anderer zentraler Staatsorgane sind berechtigt, für ihre Verantwortungsbereiche Regelungen entsprechend den besonderen Bedingungen im Einvernehmen mit dem Minister für Materialwirtschaft zu erlassen. §21 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: Erste Durchführungsbestimmung vom 29. August 1961 zur Verordnung über Kennziffern und Normen der Materialwirtschaft und Konten für Materialeinsparung Kennziffern und Normen der verbraucherseitigen Materialvorräte - (GBl. II Nr. 67 S. 452), Verfügung Nr. 7 des Volkswirtschaftsrates vom 7. Februar 1964 zur Durchführung der Normung der Produktions- und Zirkulationsvorräte in den Industrie- und Produktionsmittel-Großhandelsbetrieben (Verfügungen und Mitteilungen des Volkswirtschaftsrates Nr. 4/1964). Berlin, den 28. März 1973 Der Minister für Materialwirtschaft I. V.: Dr. Haase Staatssekretär;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem neben der allgemeinen Informationsgewinnung darauf ausgerichtet, Einzelheiten über auftretende Mängel und Unzulänglichkeiten im Rahmen des Untersuchungshaftvollzuges in Erfahrung zu brin-gen. Derartige Details versuchen die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Beschwerden ührungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit die Aufgabenstellung, die politisch-operativen Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen vorwiegend auf das vorbeugende Peststellen und Verhindern von Provokationen Inhaftierter zu richten, welche sowohl die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend geeignete Maßnahmen zu treffen. Dazu sind die mitgeführten Hilfsmittel, wie Handfessel, Führungskette, Schlagstock, bereitzuhalten, um jederzeit Angriffe zurückzuschlagen und Fluchtversuche verhindern zu können.

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