Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 135

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 135 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 135); Gesetzblatt Teil I Nr. 15 Ausgabetag: 3. April 1973 135 (3) Der Direktor des volkseigenen Betriebes ist verpflichtet, Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß territorial getrennt liegende Betriebsteile sich an gemeinsamen Maßnahmen mit den örtlichen Staatsorganen zur Verbesserung der Arbeitsund Lebensbedingungen-der Werktätigen beteiligen können. §21 Leitungsorganisation (1) Die Leitung und Organisation des volkseigenen Betriebes ist entsprechend seinen Reproduktionsbedingungen einfach und überschaubar zu gestalten. Die Leitungsstruktur wird auf der Grundlage von staatlich bestätigten Rahmenstrukturen festgelegt. Der Direktor des volkseigenen Betriebes ist verpflichtet, die Leitungsprozesse rationell zu gestalten und den' Verwaltungsaufwand ständig zu senken. Die Änalysen-arbeit, der Betriebsvergleich und andere Formen des Erfahrungsaustausches sind zu einem festen Bestandteil der Leitungsorganisation zu machen. Die Anwendung moderner Methoden und Techniken in*der Leitung ist zu sichern. (2) Volkseigene Betriebe können im Interesse eines niedrigen Verwaltungsaufwandes bestimmte Aufgaben wie Absatz, Beschaffung, Lagerhaltung, Aufbereitung zahlenmäßiger Informationen im Rahmen von Rechnungsführung und Statistik gemeinsam mit anderen volkseigenen Betrieben durchführen. (3) Der Direktor des volkseigenen Betriebes regelt den innerbetrieblichen Arbeitsablauf durch Ordnungen. §22 Kaderarbeit (1) Der Direktor des volkseigenen Betriebes ist für eine der führenden Rolle der Arbeiterklasse entsprechende Kaderpolitik verantwortlich und hat Maßnahmen zur politischen und fachlichen Ausbildung der Kader durchzuführen und zu gewährleisten, daß die marxistisch-leninistische Bildung und die fachlichen Kenntnisse der Kader ständig vervollkommnet werden. Er hat planmäßig junge, mit der Arbeiterklasse und ihrer Partei fest verbundene Leiter heranzubilden und für Leitungsfunktionen eine Kaderreserve zu schaffen. (2) Der Direktor des volkseigenen Betriebes wird vom Leiter des übergeordneten Organs berufen. Entsprechend den Erfordernissen des Betriebes, seiner Größe und dem Umfang seiner Aufgaben werden Fachdirektoren eingesetzt. Die Fachdirektoren werden mit Zustimmung des Leiters des übergeordneten Organs vom Direktor des volkseigenen Betriebes berufen. Der Leiter des übergeordneten Organs kann sich Vorbehalten, die Berufung selbst vorzunehmen. Der Einsatz des Hauptbuchhalters erfolgt entsprechend den Rechtsvorschriften. (3) Der Direktor des volkseigenen Betriebes kann Leiter von Betriebsteilen mit der Wahrnehmung von Aufgaben eines Betriebsdirektors, die sich aus dem Gesetzbuch der Arbeit ergeben, beauftragen. §23 Vertretung im Rechtsverkehr (1) Der volkseigene Betrieb wird im Rechtsverkehr durch den Direktor, in dessen Abwesenheit durch einen von ihm bestimmten Stellvertreter vertreten. (2) Die Fachdirektoren des volkseigenen Betriebes sind berechtigt, im Rahmen ihres Aufgaben- und Verantwortungsbereiches den volkseigenen Betrieb im Rechtsverkehr zu vertreten. Anderen Mitarbeitern und Personen kann Vollmacht für die Vertretung des volkseigenen Betriebes im Rechtsverkehr erteilt werden. * (3) Der volkseigene Betrieb ist in das Register der volkseigenen Wirtschaft einzutragen. III. Aufgaben, Rechte und Pflichten des Kombinates und der Betriebe des Kombinates Stellung des Kombinates und der Betriebe des Kombinates §24 (1) Das Kombinat als Wirtschaftseinheit im Bereich der materiellen Produktion besteht aus Betrieben, die durch Gemeinsamkeiten der Erzeugnisse oder des Fertigungsprozesses oder eine technologisch bedingte Abhängigkeit der Produktionsstufen verbunden sind. Im Kombinat wird der Reproduktionsprozeß zur Sicherung einer hohen Effektivität der Produktion, insbesondere durch planmäßige Vertiefung der Arbeitsteilung, einheitlich geleitet. Für Kombinate, die nur aus Betriebsteilen bestehen, sind nach den Prinzipien dieser Verordnung die Aufgaben, die Struktur und die Arbeitsweise durch den zuständigen Minister gesondert zu regeln. (2) Das Kombinat arbeitet auf der Grundlage staatlicher Plankennziffern und anderer staatlicher Aufgaben, eigener Bedarfsanalysen und Prognosen der wissenschaftlich-technischen Entwicklung den Plan des Kombinates aus. Es verfügt über materielle und finanzielle Fonds, arbeitet nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung und ist für die Eigenerwirtschaftung der Mittel verantwortlich. Für das Kombinat gelten die Vorschriften über die betriebliche Planung und Wirtschaftsführung, die Leitungsorganisation und die Kaderarbeit entsprechend. Der Direktor des Kombinates sichert über den Kombinatsplan .auf der Grundlage der staatlichen Planauflagen die Konzentration, Spezialisierung und Kooperation im Kombinat, die einheitliche wissenschaftlich“-technische und ökonomische Entwicklung sowie die planmäßige Rationalisierung und die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen in den Betrieben. §25 (1) ' Die Betriebe des Kombinates leiten und planen ihren Reproduktionsprozeß eigenverantwortlich im Rahmen der Entwicklung des Kombinates. Zur rationellen Gestaltung des Reproduktionsprozesses im Kombinat können Funktionen und Aufgaben zentralisiert werden. Das betrifft insbesondere Forschung und Entwicklung, Investitionen, Materialwirtschaft, Rechnungsführung und Statistik, Absatz, Berufsausbildung und schutzrechtliche Aufgaben. (2) Die Vorschriften über volkseigene Betriebe gelten auch für Betriebe des Kombinates, soweit nicht in den Bestimmungen über Kombinate etwas anderes festgelegt ist. Die Verantwortung der Betriebe des Kombinates und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten werden auf der Grundlage dieser Verordnung unter Beachtung der spezifischen Reproduktionsbedingungen und der Größe und volkswirtschaftlichen Bedeutung des Kombinates und der Betriebe des Kombinates im Statut und in Ordnungen festgelegt. Als Leiter des übergeordneten Organs gilt der Direktor des Kombinates. (3) Der Betrieb des Kombinates führt einen eigenen Betriebsnamen. Dem Namen kann, wenn erforderlich, ein Hinweis auf die Zugehörigkeit zum Kombinat hinzugefügt werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften werden in der Regel vom Untersuchungsführer nach vorheriger Abstimmung mit den Leitern der zuständigen operativen Diensteinheiten zur Sicherung der Durchführung notwendiger Überprüfungs- und Beweisführungsmaßnahmen zu Zugeführten und ihren Handlungen; die Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen Arbeitsgrup-pen der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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