Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 130

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 130 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 130); 130 Gesetzblatt Teil I Nr. 15 Ausgabetag: 3. April 1973 organisieren den Erfahrungsaustausch. Die volkseigenen Betriebe, Kombinate und WB haben auf der Grundlage von langfristigen Vereinbarungen mit dem zuständigen Außenhandelsbetrieb den Absatz ihrer Erzeugnisse auf den Außenmärkten exakt vorzubereiten, absatzfähige, devisenrentable Exporterzeugnisse zur Verfügung zu stellen sowie den Kundendienst und die Ersatzteilversorgung zu sichern. (4) Die volkseigenen Betriebe, Kombinate und WB führen die ihnen übertragenen Aufgaben zur materiell-technischen Sicherstellung und andere Maßnahmen der Landesverteidigung einschließlich der Zivilverteidigung durch. Sie fördern die sozialistische Wehrerziehung und leisten hierzu entsprechend ihren Mitteln und Möglichkeiten materielle Unterstützung. §4 (1) Entsprechend dem Gesetz über den Ministerrat leitet der Ministerrat unter Ausnutzung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus die Volkswirtschaft auf der Grundlage der Direktiven der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der langfristigen Pläne, der Fünf jahr- und Jahrespläne und sichert die planmäßige proportionale Entwicklung der Volkswirtschaft. Er legt die Grundrichtung und die Hauptaufgaben zur Verwirklichung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts fest und sichert das dafür erforderliche Forschungs- und Entwicklungspotential. (2) Die Staatsorgane sind verpflichtet, ausgehend vom Bedarf der Bevölkerung, der Wirtschaft und den Erfordernissen des sozialistischen Staates, unter Ausschöpfung der Initiative und Erfahrungen der Werktätigen für die ihnen unterstellten volkseigenen Betriebe, Kombinate und WB reale und bilanzierte Aufgaben festzulegen und deren Erfüllung mit ihnen gemeinsam zu organisieren. Die Bilanzierung als Hauptmethode der Planung ist so zu qualifizieren, daß die Effektivität des Reproduktionsprozesses gesteigert wird und weitere volkswirtschaftliche Reserven erschlossen werden. (3) Die Staatsorgane sind verpflichtet, die Eigenverantwortung der volkseigenen Betriebe, Kombinate und WB bei der Durchführung der staatlichen Pläne zu festigen und eine hohe Staats-, Plan,- und Vertragsdisziplin zu gewährleisten. Sie haben wichtige Entscheidungen zur Verwirklichung der staatlichen Wirtschaftspolitik im Verantwortungsbereich, insbesondere bei der Ausarbeitung der Pläne, mit den volkseigenen Betrieben, Kombinaten und WB zu beraten und vorzubereiten. §5 (1) Die volkseigenen Betriebe, Kombinate und WB arbeiten mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Räten mit dem Ziel zusammen, den politischen Einfluß der Arbeiterklasse im Territorium zu erhöhen und eine harmonisch mit der Entwicklung der Zweige und Bereiche abgestimmte politische, ökonomische, kulturelle und soziale Entwicklung des Territoriums zu sichern. Das betrifft insbesondere Fragen der Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, der Standortverteilung der Produktivkräfte, der Entwicklung der Infrastruktur, der rationellen Inanspruchnahme territorialer Ressourcen, des rationellsten Einsatzes des Arbeitsvermögens und der sozialistischen Landeskultur einschließlich des Umweltschutzes. Die volkseigenen Betriebe, Kombinate und WB sind verpflichtet, die Entscheidungen, die von den örtlichen Volksvertretungen und ihren Räten dazu auf der Grundlage der Rechtsvorschriften getroffen werden, in den Plan aufzunehmen und zu verwirklichen. Sie sind verpflichtet, den örtlichen Räten Vorschläge über den gemeinsamen Einsatz von Mitteln und Kapazitäten zu unterbreiten. (2) Die Leiter der volkseigenen Betriebe, Kombinate und WB haben über Aufgaben, die den Verantwortungsbereich der örtlichen Volksvertretungen betreffen, vor deiu Volksvertretung Bericht zu erstatten. Sie haben mit den Abgeordneten zusammenzuarbeiten und sie durch Informationen und Beratungen in ihrer Abgeordnetentätigkeit, insbesondere bei ihrem öffentlichen Auftreten sowie bei der Durchführung von Sprechstunden, zu unterstützen. §6 (1) Die volkseigenen Betriebe, Kombinate und WB werden nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung der Grundfragen und umfassender Mitwirkung der- Werktätigen geleitet. Die Leiter sind für die Tätigkeit der volkseigenen Betriebe, Kombinate und WB zur Erfüllung der staatlichen Pläne persönlich verantwortlich. (2) Die Leiter der volkseigenen Betriebe, Kombinate und WB haben unter Führung der Partei der Arbeiterklasse gemeinsam mit den Gewerkschaften und anderen gesellschaftlichen Organisationen die schöpferische Aktivität der Werktätigen, ihren Ideenreichtum und ihre Einsatzbereitschaft zu fördern. Sie unterstützen die Entwicklung der Jugend zu Sozialist ischenPersönlichkeiten und ihre Initiative bei der Erfüllung der Pläne und im gesellschaftlichen Leben. Zur Verbesserung der Leitungstätigkeit und der Organisation der Produktion haben sie die Eingaben und andere Vorschläge und Hinweise der Werktätigen gründlich auszuwerten, die erforderlichen Schlußfolgerungen zu ziehen und die Werktätigen über die getroffenen Entscheidungen sowie deren Realisierung zu informieren. (3) Die Leiter der volkseigenen Betriebe, Kombinate und WB haben mit den Werktätigen die Planaufgaben und andere grundlegende Fragen der Entwicklung des Betriebes und Kombinates bzw. Industriezweiges zu beraten und über die Durchführung des Planes Rechenschaft abzulegen. Sie haben in ihrer Leitungstätigkeit die sozialistischen Beziehungen der Werktätigen in den Arbeitskollektiven, die sozialistische Einstellung zur Arbeit, ihre Erziehung im Geist des sozialistischen Internationalismus sowie ihre Entwicklung zu sozialistischen Persönlichkeiten aktiv zu fördern. Sie fördern die Neuerer- und Rationalisatorenbewegung. (4) Die Leiter der volkseigenen Betriebe, Kombinate und WB haben ständig mit den Gewerkschaften, der umfassendsten Klassenorganisation der Arbeiterklasse, zusammenzuarbeiten. Sie berichten vor den gewerkschaftlichen Leitungen über die Erfüllung der Pläne und die Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen. Sie schaffen die notwendigen Voraussetzungen für eine hohe Wirksamkeit des von den Gewerkschaften organisierten sozialistischen Wettbewerbs sowie der konkreten Abrechnung der erreichten Ergebnisse. §7 (1) Die Leiter der volkseigenen Betriebe, Kombinate und WB haben durch eine qualifizierte Leitungstätigkeit die sozialistische Gesetzlichkeit zu gewährleisten. Sie haben dabei d.ie Voraussetzungen für die Mitwirkung der Werktätigen zu schaffen sowie eng mit den staatlichen und gesellschaftlichen Organen der Rechtspflege zusammenzuarbeiten. (2) Die Leiter der volkseigenen Betriebe, Kombinate und WB sind verpflichtet, das sozialistische Recht, insbesondere das Wirtschafts- und Arbeitsrecht, als Leitungsinstrument umfassend und wirkungsvoll zu nutzen und die Rechte der Werktätigen zu wahren. Sie sind verpflichtet, Ordnung, Sicherheit und Disziplin zu erhöhen. Sie haben die Wachsamkeit und Unduldsamkeit gegenüber Verletzungen der sozialistischen Gesetzlichkeit zu gewährleisten, Straftaten und anderen Rechtsverletzungen vorzubeugen und deren Ursachen zu beseitigen.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 130 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 130) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 130 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 130)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen von Bürgern der noch nicht den gesellschaftlichen Erfordernissen entspricht und damit Ansatzpunkte für die Erzeugung feindlich-negativer Handlungen bieten kann.

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