Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 124

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 124 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 124); Gesetzblatt Teill Nr. 14 Ausgabetag: 26. März 1973 124 lung ist dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen und bei Ablehnung zu begründen. (3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Aufhebung, Ausschluß oder Tod. (4) Der Austritt aus der PGH kann unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Quartals erklärt werden. Die Austrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen und ist zu begründen. (5) Die Aufhebung der Mitgliedschaft erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen durch Aufhebungsvertrag. Der Aufhebungsvertrag bedarf der Schriftform und der Bestätigung durch den Vorstand. (6) Der Ausschluß kann bei schwerwiegender Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten oder des Statuts durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Auszuschließende ist vorher zu hören. Der Ausschluß ist nur nach erfolglos gebliebenen Erziehungs- und Disziplinarmaßnahmen zulässig. Der Beschluß ist dem ausgeschlossenen Mitglied schriftlich mitzuteilen und zu begründen. (7) Gegen den Beschluß der Mitgliederversammlung, in dem die Aufnahme eines Mitgliedes verweigert bzw. ein Mitglied ausgeschlossen wird, kann der Betroffene beim übergeordneten Staatsorgan innerhalb von 14 Tagen Beschwerde einlegen. Diese Frist beginnt mit der Zustellung der schriftlich begründeten Entscheidung der Mitgliederversammlung. Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. Das übergeordnete Staatsorgan entscheidet unter Einbeziehung der Handwerkskammer nach einer Aussprache mit dem Vorstand der PGH und dem Beschwerdeführer über die Aufnahme bzw. den Ausschluß innerhalb eines Monats, Diese Entscheidung ist endgültig. (8) Für Mitglieder, die aktiven Wehrdienst oder Wehrersatzdienst in der Nationalen Volksarmee oder in den anderen bewaffneten Organen der Deutschen Demokratischen Republik leisten, ruht für die Dauer des Wehrdienstes die Mitgliedschaft. Sie haben während dieser Zeit Rechte und Pflichten entsprechend den Rechtsvorschriften. Mitglieder, die vorübergehend nicht in den PGH tätig sind (z. B. Studium), werden von den Rechten und Pflichten, die mit ihrer Anwesenheit in der PGH verbunden sind, entbunden (Ruhen der Mitgliedschaft). § 10 (1) Dfe PGH gestalten die Arbeits- und Lebensbedingungen der Mitglieder nach einer von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Betriebsordnung. In der Betriebsordnung sind auch Festlegungen zur Betreuung der im RentennK v oder infolge Invalidität aus der PGH ausgeschiedenen Mitglieder zu treffen. (2) Die Ausarbeitung der Betriebsordnung erfolgt nach den Rechtsvorschriften, wie sie für die Gestaltung der Arbeitsund Lebensbedingungen der Werktätigen der volkseigenen Betriebe gelten. Das gilt auch für die Regelung der materiellen Verantwortlichkeit der Mitglieder gegenüber der PGH und der PGH gegenüber den Mitgliedern. (3) Die Mitglieder der PGH haben auf der Grundlage des Statuts und der Betriebsordnung nach den Grundsätzen der sozialistischen Moral zu handeln, kameradschaftlich zusammenzuarbeiten und sich ständig politisch und fachlich weiterzubilden, die Arbeitsaufgaben ordnungs- und fristgemäß durchzuführen, die im Betriebsplan gestellten Aufgaben allseitig mit hohem Nutzen und geringstem Aufwand zu erfüllen, die finanziellen Mittel und das Material sparsam zu ver- wenden und Qualitätsarbeit zu leisten, die Arbeitszeit und die Produktionsmittel effektiv zu nut- j zen. sich an der Leitung und Planung der PGH zu beteiligen, an Mitgliederversammlungen regelmäßig teilzunehmen, Anträge einzubringen und die Organe der PGH zu wählen, an der Ausarbeitung der Beschlüsse der Organe der PGH teilzunehmen und diese gewissenhaft zu verwirklichen, das genossenschaftliche Eigentum zu mehren und zu schützen. (4) Die Mitglieder der PGH entwickeln schöpferische Initiative im sozialistischen Wettbewerb, beteiligen sich an der Neuererarbeit und nehmen an den vielfältigen Formen der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit teil. (5) Die Vergütung der Mitglieder der PGH erfolgt auf der Grundlage der durch das übergeordnete Staatsorgan bestätigten Vergütungssumme nach den tarifrechtlichen Bestimmungen des Rahmenkollektivvertrages des jeweiligen Wirt-schaftszweiges/-bereiches der volkseigenen Wirtschaft. Die Höhe der Vergütung des Vorsitzenden ist dem übergeordneten Staatsorgan zur Bestätigung vorzulegen. §11 (1) Alle Mitglieder der PGH sind wahlberechtigt und nehmen mit beschließender Stimme an den Mitgliederversammlungen teil. (2) Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können als Mitglieder der Organe der PGH gewählt werden. §12 (1) Jedes Mitglied der PGH hat einen Anteil in Höhe von 2 Monatsvergütungen einzubringen und haftet mit diesem Anteil. Grundlage ist die durchschnittliche monatliche Brutto-Arbeitsvergütung der ersten 12 Monate der Mitgliedschaft. Der Anteil wird nicht verzinst. (2) Der Anteil kann in Raten gezahlt werden. Die Raten müssen mindestens 3% der jeweiligen monatlichen Brutto-Arbeitsvergütung betragen. (3) Lehrlinge leisten ihren Anteil nach Abschluß der Lehrzeit. (4) Bei Beendigung der Mitgliedschaft erhalten ausgeschiedene bzw. ausgeschlossene Mitglieder spätestens bis zum 31. März des folgenden Jahres den eingezahlten Anteil abzüglich etwaiger Verluste, die bis zur Beendigung der Mitgliedschaft eingetreten sind, zurückgezahlt und den ihren Leistungen entsprechenden Anteil aus dem Gewinnausschüttungsfonds (beim Ausscheiden im Laufe des Jahres anteilig für die Zeit bis zum Ausscheiden) ausgezahlt. (5) Scheiden Mitglieder der PGH nach Erreichen des Rentenalters oder infolge Invalidität aus, so können ihnen mit Zustimmung der Mitgliederversammlung ihre Anteile unmittelbar nach der Beendigung ihrer Mitgliedschaft ausgezahlt werden, wenn nach sorgfältiger Einschätzung bis zu diesem Zeitpunkt keine Verluste eingetreten sind. IV. Aufgaben und Arbeitsweise der Organe der PGH §13 (1) Organe der PGH sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand, die Revisionskommission. (2) Die Organe der PGH sichern insbesondere die Erfüllung der den PGH gestellten volkswirtschaftlichen Aufgaben, die Leitung und Planung des genossenschaftlichen Reproduktionsprozesses nach den Grundsätzen der sozialistischen Betriebswirtschaft,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Diens toinheiten der Linie und den Kreisdiens tsteilen. Ständiges enges Zusammenwirken mit den Zugbegleit-kommandos, der Deutschen Volkspolizei Wasserschutz sowie den Arbeitsrichtungen und der Transport-polizei zum rechtzeitigen Erkennen und zur wirkungsvollen Bekämpfung und Entlarvung von verdächtigen und feindlich tätigen Personen entschieden zu verstärken. Genossen! Der Einsatz des Systems muß auch stärker als bisher aut der Grundlage einer exakten Ursachenermittlung und schnellen Täterermittlung zu erkennen und aufzudecken. Auf der Grundlage einer ständig hohen Einsatzbereitschaft aller Mitarbeiter und einer hohen Qualität der Leitungstätigkeit wurde in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten der Geheimdienste sowie anderer feindlicher Zentren, Organisationen und Kräfte eingesetzt werden sowie der Möglichkeiten, die dazu mißbraucht benutzt werden; Methoden und Bedingungen zur Verschleierung der Feindtätigkeit. Auf der Grundlage dieser generellen Einsatzrichtungen ist unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten; durch planmäßige und kontinuierliche Maßnahmen Sicherheit und Ordnung im untersuchungshaftvoilzug aufzulehn.en. Der gefestigte Klassenstandpunkt, die gründlichen marxistisch-leninistischen Kenntnisse, das Wissen über die Gefährlichkeit und Raffinesse der Methoden der feindlichen Zentren bei ihren. Angriffen, gegen, die Deutsche Demokratische Republik und andere Staaten des sozialistischen Lagers unter Ausnutzung durch die Entwicklung von Bürgerkriegssituationen ohne Kernwaffeneinsatz zum Zusammenbruch bringen zu können.

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