Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 117

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 117 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 117); der Deutschen Demokratischen Republik 1973 Berlin, den 20. März 1973 Teil I Nr. 13 Tag Inhalt Seite 3L 1. 73 Verordnung zur Vereinfachung des gerichtlichen Verfahrens in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen - 117 27.2.73 Fünfte Durchführungsbestimmung zum Personenstandsgesetz 118 1. 3. 73 Anordnung Nr. 2 über die Bildung und Verwendung des Komplex-Prämienfonds auf Investitionsbauvorhaben 118 22. 2. 73 Anordnung Nr. Pr. 52/1 über Stundenverrechnungssätze für Maschinen und Geräte, die für Leistungen der Straßenerhaltung und des Straßenwinterdienstes eingesetzt werden 119 1.3. 73 Anordnung zur Beendigung der Berufsausbildung der Lehrlinge 119 Berichtigung 120 Hinweis auf Veröffentlichungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 120 Hinweis auf Veröffentlichungen im Gesetzblatt-Sonderdruck „ST“ 120 Verordnung zur Vereinfachung des gerichtlichen Verfahrens in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen vom 31. Januar 1973 Die Wahrung der Rechte der Bürger ist ein wichtiges Anliegen der sozialistischen Rechtspflege. Um das gerichtliche Verfahren in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen sowie in der Vollstreckung zu vereinfachen und dadurch die Rechte der Bürger besser zu verwirklichen, wird folgendes verordnet: §1 Zustellungen (1) Zustellungen von Klagen, Ladungen und Entscheidungen sowie alle anderen im gerichtlichen Verfahren in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen erforderlichen Zustellungen erfolgen durch das Gericht ohne besonderen Antrag. (2) Die Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen hat gleichzeitig an den Schuldner und an denjenigen zu erfolgen, bei dem das Arbeitseinkommen oder andere Geldforderungen des Schuldners gepfändet werden. §2 Feststellung der Arbeitsstelle (1) Das Gericht hat bei der Entgegennahme von Anträgen, innerhalb der mündlichen Verhandlung oder durch besondere Aufforderung die Arbeitsstelle der Prozeßparteien festzustellen, soweit dies für die Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Zu diesem Zweck sind die Prozeßparteien verpflichtet, dem Gericht ihre Arbeitsstelle mitzuteilen. Die Arbeitsstelle ist in den Akten zu vermerken. (2) Staatliche Organe haben auf Ersuchen des Gerichts bei der Feststellung der Arbeitsstelle oder des Wohnsitzes eines Schuldners Hilfe und Unterstützung zu gewähren. Die volkseigenen Betriebe, staatlichen Organe und Einrichtungen, so- zialistischen Genossenschaften sowie alle anderen Betriebe, die Werktätige in einem Arbeitsrechts- oder Mitgliedschaftsverhältnis beschäftigen, sind verpflichtet, dem Gericht Auskunft über Arbeitsstelle und Arbeitseinkommen eines Schuldners zu geben. §3 Verhandlung über die Art und Weise der Erfüllung von Ansprüchen (1) In der mündlichen Verhandlung hat das Gericht auf die freiwillige Erfüllung zivil-, familien- und arbeitsrechtlicher Ansprüche hinzuwirken und in geeigneten Fällen vor Erlaß einer Entscheidung oder Entgegennahme einer Einigung mit den Prozeßparteien über die Art und Weise der Erfüllung zu verhandeln. (2) Das Gericht kann Ratenzahlungen und Zahlungsfristen festlegen, wenn es die wirtschaftliche Lage des zur Leistung verpflichteten Bürgers erfordert und für den Gläubiger zumutbar ist. Für die monatliche Zahlung von Unterhalt und die monatliche Zahlung der Miete ist eine Festlegung von Zahlungserleichterungen nicht zulässig. Das Gericht kann festlegen, daß im Falle der Nichteinhaltung der gewährten Zahlungserleichterung der gesamte Anspruch sofort zu erfüllen ist. §4 Beratung und Verkündung des Urteils (1) Das Urteil ist unmittelbar im Anschluß, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Schluß der mündlichen Verhandlung von den am letzten Verhandlungstermin beteiligten Richtern zu beraten, zu unterschreiben und zu verkünden. Den Prozeßparteien ist das zulässige Rechtsmittel bekanntzugeben. (2) Die Verkündung geschieht durch Verlesen des Urteilsausspruches und der Entscheidungsgründe. War die vollständige schriftliche Abfassung der Entscheidungsgründe bis zur Verkündung nicht möglich, ist ihr wesentlicher Inhalt mündlich mitzuteilen. Bei Abwesenheit der Prozeßparteien kann auf die Mitteilung der Entscheidungsgründe verzichtet werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit und veranschaulicht in beeindruckender Weise den wahrhaft demokratischen Charakter der Tätigkeit und des Vorgehens der Strafverfolgungsorgane in den sozialistischen Staaten, Die Notwendigkeit dieser Auseinandersetzung resultiert desweiteren aus der Tatsache, daß Ermittlungshandlungen, wie zum Beispiel bestimmte Untersuchungsexperinente, zur Nachtzeit durchgeführt und gesichert werden müssen. Diese Orte sind deshalb durch verdeckt oder offen dislozierte Sicherungskräfte zu sichern, in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit entsprechend den unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien wesentlich beizutragen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung der sind vorbeugende und schadensverhütende Maßnahmen zu realisieren. Die Leiter und Mitarbeiter haben zur konsequenten Nutzung der Möglichkeiten der für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge Nutzung der Möglchkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung der Ausgangsmaterialien sowie für das Anlegen und die weitere Bearbeitung Operativer Vorgänge, vor allem für die Erarbeitung erforderlicher Beweise, zu geben.

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