Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 116

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 116 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 116); 116 Gesetzblatt Teil I Nr. 12 - Ausgabetag: 14. März 1973 8. Der Vorstand arbeitet eng mit den Betriebsgewerkschaftsleitungen auf der Grundlage der gewerkschaftlichen Beschlüsse und des Gesetzbuches der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. April 1961 (GBl. I Nr. 5 S. 27) in der Neufassung entsprechend Bekanntmachung vom 23. November 1966 (GBl. I Nr. 15 S. 125) zusammen, insbesondere in bezug auf die weitere Entwicklung der AWG und des genossenschaftlichen Lebens. 9. Der Vorstand ist verantwortlich für: a) die Führung der laufenden Geschäfte der AWG, b) die Ausarbeitung und Begründung der von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Pläne und Maßnahmen, c) die Einleitung und Durchführung von Maßnahmen zur Entwicklung des Gemeinschaftslebens in den Wohngebieten, d) die Unterstützung der Arbeit der Hausgemeinschaften sowie Verallgemeinerung guter Methoden und Erfahrungen auf dem Gebiet der gesellschaftlichen Mitarbeit einzelner Hausgemeinschaften in der gesamten AWG, e) den Abschluß von Verträgen mit den Hausgemeinschaften zur Übernahme der Selbstverwaltung der Wohngebäude, f) die Einleitung und Durchführung von Maßnahmen zur Verwaltung und Erhaltung des genossenschaftlichen Eigentums, g) die Organisierung der manuellen Eigenleistungen der Mitglieder, h) den Abschluß von Vereinbarungen über die betrieb-‘ liehe Unterstützung der AWG, i) die Einstellung und Entlassung, Anleitung und Kontrolle hauptamtlich tätiger Mitarbeiter unter Beachtung der entsprechenden Rechtsvorschriften. 10. Nach Ablauf eines Geschäftsjahres hat der Vorstand vor der Mitgliederversammlung vor allem zu berichten über: a) den Erfolg der genossenschaftlichen Arbeit im abgelaufenen Jahr, insbesondere über die Entwicklung der innergenossenschaftlichen Demokratie, die Arbeit der Organe der AWG, der Kommissionen und Aktivs sowie der einzelnen Hausgemeinschaften, b) die Durchführung des Wohnungsneubaues, c) die durchgeführten Maßnahmen zur Erhaltung des W ohnungsbestandes, d) die Entwicklung des genossenschaftlichen Eigentums, e) die Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben des abgelaufenen Jahres. 11. Leiter von volkseigenen iCombinaten und Betrieben, die Hauptträger der AWG sind, bzw. von ihnen Beauftragte können an den Beratungen des Vorstandes ihrer AWG teilnehmen. C. Die Revisionskommission 1. Die Revisionskommission besteht aus mindestens 3 Mitgliedern, die auf die Dauer von 3 Jahren gewählt werden. Die Wiederwahl ist zulässig. In der Regel wird mindestens ein Drittel der Mitglieder der Revisionskommission neu gewählt. Die Mitglieder der Revisionskommission wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und den Stellvertreter des Vorsitzenden. Hauptamtlich Beschäftigte der AWG dürfen nicht Mitglied der Revisionskommission sein. 2. Die Revisionskommission ist das Kontrollorgan der Mitgliederversammlung. Sie ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig. 3. Die Revisionskommission kontrolliert die Geschäfts- und Rechnungsführung des Vorstandes, die Einhaltung der Rechtsvorschriften, des Statuts und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. 4. Die Revisionskommission hat ihre Kontrolltätigkeit fortlaufend durchzuführen, den Vorstand über festgestellte Mängel oder Verstöße sofort zu informieren und Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel vorzuschlagen. Schwerwiegende Verstöße sind dem Prüfungsverband der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften sowie der zuständigen Sparkasse mitzuteilen. In diesem Falle hat die Revisionskommission das Recht, umgehend die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, auf der sie über die festgestellten Verstöße berichtet, zu verlangen. 5. Die Revisionskommission stellt Arbeitspläne auf der Grundlage der verbindlichen Richtlinien des Prüfungsverbandes der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften über die innergenossenschaftliche Revision auf. Jährlich sind mindestens 6 Revisionen durchzuführen. 6. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben hat die Revisionskommission folgende Rechte: a) in alle Akten und Schriftstücke der AWG einzusehen, b) Auskünfte vom Vorstand und den Beschäftigten sowie von allen Mitgliedern der AWG zu verlangen, c) an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teilzunehmen. 7. Die Revisionskommission ist nicht befugt, Weisungen zu erteilen. 8. Die Revisionskommission berichtet der Mitgliederversammlung nach Ablauf jedes Geschäftsjahres über ihre Kontrolltätigkeit sowie über die Prüfung des Jahresabschlusses und schlägt der Mitgliederversammlung die Entlastung des Vorstandes vor. IX. Schlußbestimmungen 1. Die AWG ist dem Prüfungsverband der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften angeschlossen. 2. Die Richtlinien des Prüfungsverbandes der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften sind für die AWG verbindlich. Beschlossen in der Mitglieder-/Gründungsversammlung der AWG Ort Datum Der Vorstand Registriert beim Rat der Stadt/der Gemeinde Registrier-Nr Ort Datum Unterschrift und Siegel Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin. Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 Förden Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grotewohl-tr. 17, Telefon: 209 45 01 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 2.50 M. Teil II 3, M Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M. bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, PostschlieBfach 696. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 108 Berlin, Neustädtische Kirchstraße 15, Telefon: 229 22 23 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffseldruck) Index 31817 ZI eeilSLO'l Htut 1SJÜAX un* pOft* I Ul M;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit Thesen zur Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Heyer, Anforderungen an die Führungs- und Leitungstätigkeit für die optimale Nutzung der operativen Basis in den Bezirken der zur Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine große Verantwortung. Es hat dabei in allgemein sozialer und speziell kriminologischer Hinsicht einen spezifischen Beitrag zur Aufdeckung. Zurückdrängung. Neutralisierung und Überwindung der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und ihres Umschlagens in feindlich-negative Handlungen durchzusetzen. Das rechtzeitige Erkennen der Ursachen und Bedingungen für feindlich-negative Einstellungen und Handlungen gibt. Vielmehr kommt den innerhalb der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der liegenden Er-scheinungen, die am Zustandekommen und am Erhalten von feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen ist die Frogeihrer Erkennbarkeit von besonderem Interesse. Es ist zu beachten, daß niemals kauoalrnechanische Zusammenhänge zwischen Einstellungen und Handlungen bestehen.

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