Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 101

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 101 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 101); I, S5S. UF.ITPTS i ■ älSlllim ■ ■ - Hsllo (3.), L?;si’al!ee 22 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 101 1973 Berlin, den 9. März 1973 Teil I Nr. 11 Tag Inhalt % ' Seite 7. 2. 73 Zweite Verordnung über die Verhütung und Bekämpfung von Ölhavarien 101 19. 2. 73 Zweite Verordnung über die Finanzierung des Baues von Eigenheimen der Bürger 101 30.1. 73 Anordnung über finanzielle Regelungen für den Erwerb von Eigenheimen und von Grundstücken zum Bau von Eigenheimen 102 19.2.73 Zehnte Durchführungsbestimmung zum Arzneimittelgesetz Radioaktive Arznei- mittel , 103 29.1.73 Arbeitsschutzanordnung 726 a Verarbeitung von Epoxidharzen 104 20. 2. 73 Anordnung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Produk- tionsmittelhandels 106 20. 2. 73 Anordnung Nr. 14 über die Ausgaba, von Gedenkmünzen der Deutschen Demokratischen Republik 107 Berichtigungen 107 Hinweis auf Veröffentlichungen im Gesetzblatt Teil II der Deutschen Demokratischen Republik 107 Hinweis auf Veröffentlichungen im Gesetzblatt-Sonderdruck „ST“ 108 Zweite Verordnung* über die Verhütung und Bekämpfung von Ölhavarien vom 7. Februar 1973 Zur Änderung der Verordnung vom 19. Februar 1969 über die Verhütung und Bekämpfung von Ölhavarien (GBl. II Nr. 21 S. 145) wird folgendes verordnet: §1 Der §10 der Verordnung erhält folgende Fassung: „Der Minister für Umweltschutz und Wasserwirtschaft ist berechtigt, a) die Leiter der zuständigen zentralen Staatsorgane zu beauflagen, spezifische Fragen der Verhütung und Bekämpfung von Ölhavarien einer der wissenschaftlich-technischen Entwicklung entsprechenden Lösung zuzuführen, b) die Durchführung dieser Verordnung zu kontrollieren.“ §2 Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 7. Februar 1973 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender (1.) vo vom 19. Februar 1969 (GBl. n Nr. 21 S. 145) Zweite Verordnung* über die Finanzierung des Baues von Eigenheimen der Bürger vom 19. Februar 1973 § 1 Geht das Eigentum an einem Eigenheim, das gemäß der Verordnung vom 4. März 1954 über die Finanzierung des Arbeiterwohnungsbaues (GBl. Nr. 27 S. 253) oder der Verordnung vom 24. Januar 1957 über die Förderung des Baues von Eigenheimen in Landgemeinden (GBl. I Nr. 14 S. 121) errichtet wurde, auf eine Arbeiterfamilie oder kinderreiche Familie über, so werden für die hierfür ausgereichten Kredite bevorzugte Bedingungen gemäß den Rechtsvorschriften gewährt. § 3 Abs. 2 der Verordnung vom 15. Dezember 1970 über die Finanzierung des Baues von Eigenheimen der Bürger (GBl. II Nr. 99 S. 722) ist in diesen Fällen nicht anzuwenden. § 2 Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 19. Februar 1973 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender * (I.) VO vom 15. Dezember 1970 (GBl. II Nr. 99 S. 722) ZZ 33!tt!7‘( z);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse die Pflicht und das Recht, den Verhafteten Weisungen zu erteilen und deren Erfüllung durchzusetzen. Zusammenwirken der beteiligten Organe. Das Zusammenwirken zwischen dem Vollzugsorgan Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Veränderung der politisch-operativen Lage ergeben, realisiert. Zum. Mit führen von Funkanlagen aller- Art ist im Transitverkehr zwischen der und Westberlin von den Transitreisenden an den Grenzübergangsstellen der DDR. Unverändert nutzen sowohl die Geheimdienste der als auch der amerikanische Geheimdienst sowie teilweise der englische und französische Geheimdienst die Einrichtungen des Befragungswesens innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalt zu klären. Dies bedeutet, daß eine Zuführung von Personen erfolgen kann, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der eine gefährdende öder störende Auswirkung auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen.

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