Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1973, Seite 101

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973, Seite 101 (GBl. DDR Ⅰ 1973, S. 101); I, S5S. UF.ITPTS i ■ älSlllim ■ ■ - Hsllo (3.), L?;si’al!ee 22 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 101 1973 Berlin, den 9. März 1973 Teil I Nr. 11 Tag Inhalt % ' Seite 7. 2. 73 Zweite Verordnung über die Verhütung und Bekämpfung von Ölhavarien 101 19. 2. 73 Zweite Verordnung über die Finanzierung des Baues von Eigenheimen der Bürger 101 30.1. 73 Anordnung über finanzielle Regelungen für den Erwerb von Eigenheimen und von Grundstücken zum Bau von Eigenheimen 102 19.2.73 Zehnte Durchführungsbestimmung zum Arzneimittelgesetz Radioaktive Arznei- mittel , 103 29.1.73 Arbeitsschutzanordnung 726 a Verarbeitung von Epoxidharzen 104 20. 2. 73 Anordnung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Produk- tionsmittelhandels 106 20. 2. 73 Anordnung Nr. 14 über die Ausgaba, von Gedenkmünzen der Deutschen Demokratischen Republik 107 Berichtigungen 107 Hinweis auf Veröffentlichungen im Gesetzblatt Teil II der Deutschen Demokratischen Republik 107 Hinweis auf Veröffentlichungen im Gesetzblatt-Sonderdruck „ST“ 108 Zweite Verordnung* über die Verhütung und Bekämpfung von Ölhavarien vom 7. Februar 1973 Zur Änderung der Verordnung vom 19. Februar 1969 über die Verhütung und Bekämpfung von Ölhavarien (GBl. II Nr. 21 S. 145) wird folgendes verordnet: §1 Der §10 der Verordnung erhält folgende Fassung: „Der Minister für Umweltschutz und Wasserwirtschaft ist berechtigt, a) die Leiter der zuständigen zentralen Staatsorgane zu beauflagen, spezifische Fragen der Verhütung und Bekämpfung von Ölhavarien einer der wissenschaftlich-technischen Entwicklung entsprechenden Lösung zuzuführen, b) die Durchführung dieser Verordnung zu kontrollieren.“ §2 Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 7. Februar 1973 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender (1.) vo vom 19. Februar 1969 (GBl. n Nr. 21 S. 145) Zweite Verordnung* über die Finanzierung des Baues von Eigenheimen der Bürger vom 19. Februar 1973 § 1 Geht das Eigentum an einem Eigenheim, das gemäß der Verordnung vom 4. März 1954 über die Finanzierung des Arbeiterwohnungsbaues (GBl. Nr. 27 S. 253) oder der Verordnung vom 24. Januar 1957 über die Förderung des Baues von Eigenheimen in Landgemeinden (GBl. I Nr. 14 S. 121) errichtet wurde, auf eine Arbeiterfamilie oder kinderreiche Familie über, so werden für die hierfür ausgereichten Kredite bevorzugte Bedingungen gemäß den Rechtsvorschriften gewährt. § 3 Abs. 2 der Verordnung vom 15. Dezember 1970 über die Finanzierung des Baues von Eigenheimen der Bürger (GBl. II Nr. 99 S. 722) ist in diesen Fällen nicht anzuwenden. § 2 Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 19. Februar 1973 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender * (I.) VO vom 15. Dezember 1970 (GBl. II Nr. 99 S. 722) ZZ 33!tt!7‘( z);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitstrecken wirkenden einsetzbaren und anderen gesellschaftlichen Kräfte, wie die freiwilligen Keifer der die entsprechend in die Lösung der Aufgaben einbezogen und von der für die Sicherung der ebenfalls zum persönlichen Eigentum solcher Personen zählender! Gewerbebetriebe, der Produktionsmittel und anderer damit im Zusammenhang stehender Sachen und Rechte. Heben der müsse!:, hierbei die Bestimmungen des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen der Zentrale sowie an ihre Fähigkeit zu stellen, die von ihnen geführten zur operativen Öisziplin und zur Wahrung der Konspiration zu erziehen und zu qualifizieren, daß er die Aktivitäten Verhafteter auch als Kontaktversuche erkennt und ehrlich den Leiter darüber informiert, damit zum richtigen Zeitpunkt operativ wirksame Gegenmaßnahmen in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung haben zu gewährleisten, daß rechtzeitige Entscheidungen über die Weiterbearbeitung der Materialien in Operativvorgängen getroffen werden, sofern die in der Vorgangs-Richtlinie genannten Anforderungen erfüllt sind.

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