Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Jahrgang 1973 Teil I (GBl. I Nr. 1-59, S. 1-594, 5.1.-28.12.1973)Deutsche Demokratische Republik -

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil I 1973, Seite 537 (GBl. DDR I 1973, S. 537); ?Gesetzblatt Teil I Nr. 54 Ausgabetag: 28. November 1973 537 (3) Als Gebuehrenwort gelten unabhaengig von ihrer Laenge: alle Woerter der zugelassenen Sprachen, alle einzeln stehenden Ziffern oder Buchstaben, alle zusammengeschriebenen Zahlengruppen oder Buchstaben-Zahlengruppen, auch wenn sie durch Zeichen unterteilt sind, der Bestimmungsort (einschliesslich Postleitzahl), die Strassenbezeichnung. (4) Gebraeuchliche sinnvolle Wortzusammenziehungen sind zulaessig, dagegen sind sprachwidrige Veraenderungen von Woertern in Telegrammen offener Sprachen nicht zugelassen. Nicht zugelassen ist auch das Zusammenziehen von Zahlen auch in Buchstaben mit Gewichtsangaben, Masseinheiten und aehnlichen Angaben. (5) Wortkuerzungen muessen allgemein verstaendlich und gebraeuchlich sein. v (6) Woerter, die durch einen Bindestrich verbunden oder durch Auslassungszeichen getrennt sind, gelten als ein Wort, wenn die Schreibweise mit Bindestrich oder Auslassungszeichen einem gebraeuchlichen Woerterbuch der zugelassenen Sprachen entspricht. Anderenfalls gilt jeder Teil als selbstaendiges gebuehrenpflichtiges Wort. ?3 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt am 1. Februar 1974 in Kraft. Berlin, den 26. Oktober 1973 Der Minister fuer Post- und Fernmeldewesen Schulze Anordnung zur Aenderung der Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 154/1 Brenn- und Trockenoefen der Baumaterialien-, der keramischen und der Feuerfest-Industrie vom 5. November 1973 Auf Grund des ? 6 Abs. 2 der Arbeitsschutzverordnung vom 22. September 1962 (GBL II Nr. 79 S. 703) in der Fassung der Zweiten Arbeitsschutzverordnung vom 5. Dezember 1963 (GBL II 1964 Nr. 3 S. 15) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zustaendigen zentralen Staatsorgane und in Uebereinstimmung mit den Zentralvorstaenden der Industriegewerkschaft Bau Holz, Industriegewerkschaft Metall und Industriegewerkschaft Chemie, Glas und Keramik folgendes angeordnet: ?1 (1) Der Abs. 1 des ? 5 der Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 154/1 vom 27. Maerz 1972 Brenn- und Trockenoefen der Baumaterialien-, der keramischen und der Feuerfest-Industrie (Sonderdruck Nr. 733 des Gesetzblattes) erhaelt folgende Fassung: ?(1) Vor Arbeitsbeginn ist der Klimabeanspruchungsbereich an der Arbeitsstelle gemaess Richtlinie des Ministers fuer Gesundheitswesen vom 3. Juli 1972 zur Bewertung der Beanspruchung des Menschen durch das Klima am Arbeitsplatz (Verfuegungen und Mitteilungen des Ministeriums fuer Bauwesen Nr. 4/1973 S. 20, Ber. Nr. 6/1973 S. 32) festzustellen. Die Arbeitszeit- und Pausenregelung ist gemaess Ziff. 3 der Richtlinie vom 3. Juli 1972 festzulegen.? (2) Die Absaetze 3 und 4 des ? 5 der Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 154/1 werden aufgehoben. (3) Der bisherige Abs. 5 des ? 5 der Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 154/1 wird Abs. 3. ?2 Der ? 12 der Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 154/1 erhaelt folgende Fassung: ?? 12 (1) Oefen mit Erdgasfeuerung sind gemaess TGL 190-392 BL 2 Gasanlagen, industrielle Gasabnehmeranlagen fuer Erdgas, sicherheitstechnische Mindestforderungen, verbind-( lieh ab 1. April 1973 einzurichten und zu betreiben. ?? (2) Oefen mit Generatorgasfeuerung sind gemaess TGL 1 190-385 Gasanwendungsanlagen, Mess-, Regel- und Sicher heitseinrichtungen, technische Mindestforderungen, verbindlich ab 1. Januar 1967 sowie Arbeitsschutzanordnung 513 vom 30. Oktober 1952 Generatoren und Generatorgaslei-tungen (GBl. Nr. 162 S. 1222) einzurichten und zu betreiben. (3) Oefen mit Stadtgasfeuerung sind gemaess TGL 190-385 sowie Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 142/1 vom 14. November 1972 Gaserzeugung, Gasverteilung und Gasanwendung (Sonderdruck Nr. 748 des Gesetzblattes) und Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 612/1 vom 15. August 1966 Arbeiten an Gasleitungen (GBL II Nr. 101 S. 655) einzurichten und zu betreiben. (4) Gasdruckmesser in U-Form sind in geschlossenen Raeumen nur zulaessig, wenn die Messfluessigkeit bei zu hohem Gasdruck nicht austreten kann. Messgeraete sind durch festverlegte Leitungen mit der Gasleitung zu verbinden.? ?3 Die Anlage der Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 154/1 wird aufgehoben. ?4 In begruendeten Faellen koennen zu ? 5 Abs. 1 der Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 154/1 abweichende Regelungen, die mit der zustaendigen Bezirksinspektion fuer den Gesundheitsschutz in den Betrieben abgestimmt sein muessen, beim uebergeordneten Organ beantragt werden. Abweichende Regelungen sind nur bis zum 31. Dezember 1975 zulaessig. ?5 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1974 in Kraft. Berlin, den 5. November 1973 Der Minister fuer Bauwesen Junker Anordnung zur Aenderung der Arbeitsschutzanordnung 338/2 Bau, Reparatur und Abbruch von Industrieschornsteinen und Industrieoefen vom 5. November 1973 Auf Grund des ? 6 Abs. 2 der Arbeitsschutzverordnung vom 22. September 1962 (GBL II Nr. 79 S. 703) in der Fassung der Zweiten Arbeitsschutzverordnung vom 5. Dezember 1963 (GBL II 1964 Nr. 3 S. 15) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zustaendigen zentralen Staatsorgane und in Uebereinstimmung mit dem Zentral Vorstand der Industriegewerkschaft Bau Holz folgendes angeordnet: . ?1 (1) Der Abs. 2 des ? 2 der Arbeitsschutzanordnung 338/2 vom 10. Februar 1971 Bau, Reparatur und Abbruch von Indu-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Im Zusammenhang mit den subversiven Handlungen werden von den weitere Rechtsverletzungen begangen, um ihre Aktionsmöglichkeiten zu erweitern, sioh der operativen Kontrolle und der Durchführung von Maßnahmen seitens der Schutz- und Sicherheitsorgane der und der begangener Rechtsverletzungen zu entziehen. Die Aufgabe Staatssicherheit unter Einbeziehung der anderen Schutz- und Sicherheitsorgane besteht darin, die Bewegungen der in der Hauptstadt der und die Übersendung von Informationen abzielende Aufträge und Instruktionen. Die an ihn übermittelten Nachrichten, wurden zur politisch-ideologischen Diversion gegen die genutzt una zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den. Die Arbeit mit den hat auf allen Leitungsebenen ein HauptbesUlder Führungs- und Leitungstätigkeit zu sein. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die G-rößenordnur. der Systeme im einzelnen spielen verschiedene Bedingungen eine Rolle. So zum Beispiel die Größe und Bedeutung des speziellen Sicherungsbereiches, die politisch-operativen Schwerpunkte, die Kompliziertheit der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung, vor allem hinsichtlich ihrer Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit gegenüber dem Staatssicherheit , die ständige Vervollkommnung und Aufrechterhaltung eines unter allen politisch-operativen Lagebedingungen funktionierenden Verbindungssystems.

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