Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Jahrgang 1973 Teil I (GBl. I Nr. 1-59, S. 1-594, 5.1.-28.12.1973)Deutsche Demokratische Republik -

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil I 1973, Seite 158 (GBl. DDR I 1973, S. 158); ?158 Gesetzblatt Teil I Nr. 18 Ausgabetag: 24. April 1973 maximal zulaessige Schadstoffmengen je Zeiteinheit in kg/h. Die Bedingungen koennen enthalten: a) Festlegungen ueber die zur ausreichenden Verduennung der Schadstoffe erforderliche Mindesthoehe der Schornsteine, b) besondere technische Anforderungen oder zeitliche Einschraenkungen fuer das Betreiben von Anlagen, c) Beschraenkungen fuer die Verwendung von Rohstoffen, d) Festlegungen ueber die Verwendung bestimmter Brenn-bzw. Kraftstoffe oder deren Zusaetze. (3) Die Emissionsgrenzwerte sind ausgehend von den wissenschaftlich-technischen und oekonomischen Moeglichkeiten und, soweit es sich nicht um Verbrennungsmotore handelt, ausgehend von den territorialen Erfordernissen sowie unter Beruecksichtigung der internationalen Erfahrungen, insbesondere der Sowjetunion und anderer sozialistischer Laender, fest-zulegen. Sie sind zu veraendern, wenn sich die Moeglichkeiten und Erfordernisse gemaess Satz 1 veraendern. (4) Emissionsgrenzwerte fuer Verbrennungsmotoren sind grundsaetzlich in Standards festzulegen. In Standards festgelegte Kennziffern fuer andere Anlagen sind in die Emissionsgrenzwerte aufzunehmen. Soweit auf Grund der territorialen und hygienischen Erfordernisse sowie der oekonomischen Moeglichkeiten in besonderen Faellen eine Differenzierung solcher Kennziffern in den Emissionsgrenzwerten unumgaenglich ist, entscheiden ueber befristete Ausnahmen von den Standards die Raete der Bezirke in Abstimmung mit dem Ministerium fuer Gesundheitswesen. (5) Bei Anlagen, fuer die erst die erforderlichen Vorrichtungen zur Reinhaltung der Luft geschaffen werden muessen, sind als Bestandteil von Emissionsgrenzwerten mit den Plaenen der Emittenten abgestimmte Termine festzulegen, von denen ab diese Emissionsgrenzwerte nach planmaessiger Realisierung der erforderlichen Massnahmen bzw. Investitionen verbindlich sind II. Leitung und Planung der Massnahmen zur Reinhaltung der Luft ?5 I Zentrale staatliche Leitung (1) Der Ministerrat ist fuer die zentrale staatliche Leitung und Planung der Grundfragen der Reinhaltung der Luft in ihrer volkswirtschaftlichen Komplexitaet in Uebereinstimmung mit den gesamtgesellschaftlichen Interessen verantwortlich. (2) Das Ministerium fuer Umweltschutz und Wasserwirtschaft ist fuer die volkswirtschaftliche Einordnung der Aufgaben zur Reinhaltung der Luft in die Gesamtentwicklung des Umweltschutzes verantwortlich. Dazu hat es die Massnahmen zur Reinhaltung der Luft in die gesamtvolkswirtschaftliche Planung des Umweltschutzes einzubeziehen und die Uebereinstimmung der grundsaetzlichen Aufgaben zur Reinhaltung der Luft mit der komplexen Entwicklung des Umweltschutzes zu gewaehrleisten. 3 (3) Das Ministerium fuer Gesundheitswesen ist fuer die staatliche Leitung, Planung und Koordinierung der Massnahmen zur Reinhaltung der Luft verantwortlich. Das Ministerium fuer Gesundheitswesen organisiert die staatliche Ueberwachung und Kontrolle der Luftverunreinigungen. Es hat die MIK-Werte festzulegen und diese entsprechend der Weiterentwicklung der medizinischen Wissenschaft und in Auswertung anderer neuer wissenschaftlicher Ergebnisse jeweils den neuert Erfordernissen entsprechend zu praezisieren. (4) Das Ministerium fuer Verarbeitungsmaschinen- und Fahrzeugbau und das Ministerium fuer Verkehrswesen haben im ; engen Zusammenwirken mit di Ministerien iuer Gesundheitswesen, fuer Schwermaschirten- und Anlagenbau, fuer Bauwesen sowie fuer Land-, Forst- und Nahrungsgueterwirtschaft die staatliche Ueberwachung und Kontrolle der Luftverunrei-i nigungen, die durch Verbrennungsmotoren verursacht werden, zu organisieren. Sie haben vorlaeufige Emissionsgrenzwerte fuer Verbrennungsmotoren festzulegen und die Ausarbeitung und Veroeffentlichung von Emissionsgrenzwerten in Standards fuer Verbrennungsmotoren zu gewaehrleisten. Festlegungen ueber Emissionsgrenzwerte beduerfen der Zustimmung des Ministeriums fuer Gesundheitswesen. ?6 Verantwortung der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe im Bereich (1) Die staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe sind fuer die komplexe Leitung und Planung der Reinhaltung der Luft in ihrem Bereich verantwortlich. Sie haben zu sichern, dass die Emittenten und Herstellerbetriebe notwendige Massnahmen und Erfordernisse zur Reinhaltung der Luft in ihre Plaene aufnehmen. Sie sind in ihrem Bereich fuer die Kontrolle der Durchfuehrung der Massnahmen und die Beachtung der Erfordernisse zur Reinhaltung der Luft verantwortlich. (2) Zur Durchsetzung der Erfordernisse zur Reinhaltung der Luft werden von den zustaendigen staatlichen und wirt- j schaftsleitenden Organen Kennziffern fuer Emissionsgrenz-1 werte erarbeitet und als Standards veroeffentlicht. Sie beduerfen der Zustimmung des Ministeriums fuer Gesundheitswesen. ?7 Aufgaben der Raete der Bezirke (1) Die Raete der Bezirke beschliessen nach Abstimmung mit dem Ministerium fuer Gesundheitswesen und dem Ministerium fuer Umweltschutz und Wasserwirtschaft sowie den Raeten der Kreise, Staedte und Gemeinden, fuer welche durch Emissionen besonders belastete Gebiete (insbesondere industrielle Ballungsgebiete) und fuer welche Kur- und Erholungsgebiete langfristige Sanierungsprogramme zu erarbeiten sind. Die Sanierungsprogramme dienen der planmaessigen schrittweisen Verbesserung der lufthygienischen Verhaeltnisse vorrangig fuer diese Gebiete. (2) Die Raete der Bezirke sind fuer die Ausarbeitung und Festlegung der Emissionsgrenzwerte fuer Anlagen (ausser Verbrennungsmotoren) verantwortlich. Die Ausarbeitung der Emissionsgrenzwerte hat durch die Bezirks-Hygieneinspektion im Zusammenwirken mit den Emittenten und entsprechend den jeweiligen Erfordernissen mit den zustaendigen wirtschaftsleitenden Organen und den zustaendigen Raeten der Kreise, Staedte und Gemeinden zu erfolgen. In Faellen besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung sind die Emissionsgrenzwerte nach Abstimmung mit dem fuer den Emittenten zustaendigen Ministerium oder anderen zentralen Staatsorgan durch Beschluss des Rates des Bezirkes festzulegen. Aufgaben der Raete der Kreise, Staedte und Gemeinden ?8 (1) Die Raete der Staedte und Gemeinden, in deren Territorien erhebliche Immissionen vorhanden sind, sind verpflichtet, im Zusammenwirken mit den Emittenten Massnahmen auf der Grundlage der Plaene durchzufuehren, die eine Verminderung schaedlicher Auswirkungen noch unvermeidlicher Luftverunreinigungen (Anpassungsmassnahmen) und einen Aus-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1973 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 28. Dezember 1973 auf Seite 594. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1973 (GBl. DDR Ⅰ 1973, Nr. 1-59 v. 5.1.-28.12.1973, S. 1-594).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der Vereinbarung der Botschafter der vier Mächte über Probleme Westberlins Neues Deutschland vom Seite Honecker, Die weitere Stärkung der sozialistischen Militärkoalition - Unterpfand des Friedens und der Sicherheit in Europa, Rede vor den Absolventen der Militärakademien am vom. Die Reihenfolge der zu behandelnden Probleme ist in jedem Falle individuell festzulegen und vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich durch die Leiter umzusetzen und zu präzisieren. Durch exakte Vorgaben ist zu gewährleisten, daß mit dem Ziel der Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die Haupt- selbständigen Abteilungen haben darauf Einfluß zu nehmen und dazu beizutragen, daß Operative Vorgänge mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung für die Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung entwickelt werden. Dazu hat die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit nach folgenden Grundsätzen zu erfolgen: Auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes, die Postenbereiche, die Dienstunterlagen und Dienstschlüssel, das Inventar des Wachlokals, die Vollzähligkeit des Inhaftierten- und Strafgefangenenbestandes.

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