Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1972, Seite 96

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972, Seite 96 (GBl. DDR Ⅰ 1972, S. 96); 96 Gesetzblatt Teill Nr. 7 Ausgabetag: 16. Mai 1972 Protokoll zu dem am 15. Mai 1969 in Warschau Unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Scbiffahrt auf den Grenzgewässern In dem Wunsche das am 15. Mai 1969 in Warschau Unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Schiffahrt auf den Grenz-gewässem zu ergänzen und zu ändern, haben die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und die Regierung der Volksrepublik Polen beschlossen, ein Protokoll zu diesem Abkommen abzuschließen und zu diesem Zweck ihre Bevollmächtigten ernannt: setzen, so unterliegen diese Personen, Fahrzeuge und Ladungen den entsprechenden Bestimmungen des anderen Abkommenspartners. Die örtlich zuständigen Grenz- und Zollorgane sind über jede Verbindungsaufnahme mit dem Ufer des anderen Abkommenspartners durch den Führer des Fahrzeuges unverzüglich zu benachrichtigen.“ §4 Artikel 7 Abs. 3 des Abkommens erhält folgende Fassung: Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Horst Schlimper Stellvertreter des Ministers für Verkehrswesen „(3) An Bord von Fahrzeugen und Sportbooten befindliche Personen müssen die nach den innerstaatlichen Bestimmungen der Abkommenspartner vorgeschriebenen und gegenseitig anerkannten Personal- Die Regierung der Volksrepublik Polen Dr. Romuald Pietraszek Stellvertreter des Ministers für Schiffahrt oder Schiffahrtsdokumente mitführen.“ §5 die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: 1. Das Protokoll bedarf der Ratifizierung. Der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt in Berlin. §1 2. Das Protokoll tritt am Tage des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft. Artikel 2 Abs. 2 des Abkommens erhält folgende Fassung: 3. Die Abkommenspartner vereinbaren die provisorische Anwendung der Festlegungen dieses Protokolls vom Tage der Unterzeichnung an. „(2) Der Verkehr mit Sportbooten ist auf der Oder und der Westoder zulässig.“ §6 §2 Das Protokoll bleibt so lange wie das am 15. Mai 1969 in Warschau Unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Repu- Artikel 5 Abs. 2 des Abkommens erhält folgende Fassung: blik und- der Regierung der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Schiffahrt auf „(2) Das Anlegen am Ufer des anderen Abkommenspartners ist nicht gestattet.“ den Grenzgewässern in Kraft. Dieses Protokoll wurde in Warschau am 25. Februar 1972 in zwei Exemplaren, jedes in deutscher und pol- ' §3 nischer Sprache, ausgefertigt, wobei beide Texte die Artikel 6 Abs. 1 des Abkommens erhält folgende Fassung: gleiche Gültigkeit haben. „(1) Sind Fahrzeuge, deren Besatzungsmitglieder oder andere Personen gezwungen, am Ufer des anderen Abkommenspartners anzulegen beziehungsweise das Ufer zu betreten oder Ladungen auf dem Ufer abzu- Für die Regierung Für die Regierung der Deutschen der Demokratischen Republik Volksrepublik Polen H. Schlimper R. Pietraszek;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 20 vom 20. Dezember 1972 auf Seite 290. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972, Nr. 1-20 v. 5.1.-20.12.1972, S. 1-290).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß selbst- Insbesondere Artikel der Verfassung der Deutschen Demokratische Republik., des Gesetzes über den Ministerrat, des Gesetzes über die Bildung des Ministeriums für Staatssicherhe., des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR. Mit der ausdrücklichen Fixierung von Aufträgen des Staatsanwalts sowie eigenen Feststellungen der Untersuchungsorgane als jeweils eigenständige Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründen und es keine Hinweise auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat usv sowie unter zielstrebiger Ausnutzung politisch-operativer Überprüfungsmöglichkeiten sind wahre Untersuchungsergebnisse zu erarbeiten und im Ermittlungsverfahren in strafprozessual vorgeschriebener Form auszuweisen.

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