Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1972, Seite 84

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972, Seite 84 (GBl. DDR Ⅰ 1972, S. 84); 84 Gesetzblatt Teil I Nr. 4 Ausgabetag: 10. März 1972 die Erklärung nicht persönlich abgegeben, müssen die Unterschriften der Eltern in gehöriger Form beglaubigt sein. (4) Kinder, denen ein Elternteil zum Zeitpunkt des Ablaufs der einjährigen Frist verstorben ist oder bei denen der Aufenthaltsort nicht bekannt ist oder das Erziehungsrecht entzogen wurde, behalten die Staatsbürgerschaft, die der andere Elternteil besitzt. (5) Zuständige Organe im'Sinne .von Absatz 2 sind: die für den gemeinsamen Wohnsitz der Eltern zuständigen staatlichen Organe, wenn die Staatsbürgerschaft der vertragschließenden Seite gewählt wird, auf deren Hoheitsgebiet sie ihren Wohnsitz haben; das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten oder die diplomatische oder konsularische Vertretung der vertragschließenden Seite, deren Staatsbürgerschaft gewählt wird, wenn die Eltern ihren Wohnsitz auf dem Hoheitsgebiet der anderen vertragschließenden Seite oder auf dem Hoheitsgebiet eines dritten Staates haben. *, Artikel 10 (1) Wird von den Eltern gemäß Artikel 9 keine Erklärung über die Wahl der Staatsbürgerschaft für das Kind abgegeben, ist das Kind Staatsbürger der vertragschließenden Seite, auf deren Hoheitsgebiet es geboren wurde. (2) Wurde das Kind auf dem Hoheitsgebiet eines dritten Staates geboren und haben die Eltern gemäß Artikel 9 keine Erklärung über die Wahl der Staatsbürgerschaft für das Kind abgegeben, ist das Kind Staatsbürger der vertragschließenden Seite, auf deren Hoheitsgebiet die Eltern vor der Ausreise ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz gehabt haben. Hatten die Eltern vor der Ausreise keinen gemeinsamen Wohnsitz, ist das Kind Staatsbürger der. vertragschließenden Seite, deren Staatsbürgerschaft die Mutter besitzt. Artikel 11 (1) Wird die Ehe vor Ablauf der in Artikel 9 genannten Frist geschieden oder für nichtig erklärt und geben die Eltern keine Erklärung über die Wahl der Staatsbürgerschaft für das Kind ab, ist das Kind Staatsbürger der vertragschließenden Seite, deren Staatsbürgerschaft der. Elternteil besitzt, dem das Erziehungsrecht übertragen wurde. 2 (2) Leben die Eltern getrennt und wird von ihnen keine Erklärung über die Wahl der Staatsbürger- schaft für das Kind abgegeben, ist das Kind Staatsbürger der vertragschließenden Seite, deren Staatsbürgerschaft der Eltemteil besitzt, bei dem das Kind am Tage des Ablaufes der einjährigen Frist wohnt oder der das Erziehungsrecht ausübt. Artikel 12 Kinder, deren Eltern verstorben sind oder deren Aufenthaltsort unbekannt ist, sind Staatsbürger der vertragschließenden Seite, auf deren Hoheitsgebiet sie am Tage des Ablaufes der in Artikel 9 genannten Frist ihren Wohnsitz haben. Artikel 13 Die vertragschließenden Seiten übermitteln sich innerhalb der ersten drei Monate jeden Jahres auf diplomatischem Wege Listen mit Angabe der Personalien und Wohnanschriften der Kinder, für die die Eltern im vorangegangenen Jahr eine Erklärung über die Wahl der Staatsbürgerschaft gemäß Artikel 9 abgegeben haben. Den Listen ist jeweils eine Ausfertigung der Erklärung über die Wahl der Staatsbürgerschaft und eine Ausfertigung der Geburtsurkunde des Kindes beizufügen. Abschnitt III Allgemeine Bestimmungen Artikel 14 Für die abgegebenen Erklärungen über die Wahl der Staatsbürgerschaft werden keine Gebühren erhoben. Artikel 15 (1) Für die vor dem Inkrafttreten dieses Vertrages geborenen Personen gilt die gewählte Staatsbürgerschaft von dem Tage an, an dem die Erklärung bei dem zuständigen staatlichen Organ eingegangen ist. Die gemäß den Artikeln 4, 5 und 6 festgelegte Staatsbürgerschaft gilt vom Tage des Ablaufs der Frist gemäß Artikel 2. (2) Für die nach Inkrafttreten dieses Vertrages geborenen Kinder gilt die gewählte Staatsbürgerschaft vom Tage der Geburt an. (3) Die für Kinder gemäß Artikel 9, 10, 11 und 12 dieses Vertrages festgelegte Staatsbürgerschaft gilt vom Tage der Geburt an.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 20 vom 20. Dezember 1972 auf Seite 290. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972, Nr. 1-20 v. 5.1.-20.12.1972, S. 1-290).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung Information des Leiters der Abteilung vom chungsa t: Die aus den politisch-operativen LageBedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuch.ungsh.aftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und offensiven Bekämpfung feindlicher und anderer politischoperativ relevanter Handlungen irn Zusammenhang mit Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die Verhafteten werden in den für sie erforderlichem Umfang mit den Regimebedinqungen in der Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit , vorn Zeitpunkt der Aufnahme an, vertraut gemacht. Sie werden über ihre Rechte und Pflichten und über die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Sekretärs des zuständigen Gerichts zur Klärung insbesondere zivil-, arbeits- und familienrechtlicher Angelegenheiten sowie über die Ordnungs- und Verhaltensregeln von Inhaftierten in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung psGeh.ffä lstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, defür Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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