Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1972, Seite 83

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972, Seite 83 (GBl. DDR Ⅰ 1972, S. 83); Gesetzblatt Teil I Nr. 4 Ausgabetag: 10. März 1972 83 (3) Die Eltern wählen durch .übereinstimmende Erklärung die Staatsbürgerschaft für Minderjährige im Alter von 14 18 Jahren, wozu die Einwilligung der Minderjährigen erforderlich ist. Artikel 4 (1) Personen, die innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Inkrafttreten dieses Vertrages keine Erklärung über die Wahl der Staatsbürgerschaft abgegeben haben, sind nur Staatsbürger der vertragschließenden Seite, auf deren Hoheitsgebiet sie ihren Wohnsitz am Tage des Ablaufs der einjährigen Frist hatten. (2) Personen mit Wohnsitz in einem dritten Staat, die keine Erklärung über die Wahl der Staatsbürgerschaft abgegeben haben, sind nach Ablauf einer Frist von einem Jahr nur Staatsbürger der vertragschließenden Seite, auf deren Hoheitsgebiet sie vor der Ausreise in den dritten Staat ihren Wohnsitz hatten. Artikel 5 Wird für Minderjährige keine Erklärung über die Wahl der Staatsbürgerschaft abgegeben,, sind sie nur Staatsbürger der vertragschließenden Seite, auf deren Hoheitsgebiet die Eltern am Tage des Ablaufs der einjährigen Frist ihren gemeinsamen Wohnsitz hatten; wenn die Eltern am Tage des Ablaufs der einjährigen Frist ihren Wohnsitz in einem dritten Staat hatten, nur Staatsbürger der vertragschließenden Seite, auf deren Hoheitsgebiet die Eltern vor der Ausreise in den dritten Staat ihren gemeinsamen Wohnsitz gehabt haben; wenn die Eltern am Tage des Ablaufs der einjährigen Frist keinen gemeinsamen Wohnsitz auf den Hoheitsgebieten der vertragschließenden Seiten hatten oder vor der Ausreise in einen dritten Staat gehabt haben, Staatsbürger der vertragschließenden Seite, deren Staatsbürgerschaft die Mutter besitzt. Artikel 6 (1) Minderjährige, denen ein Elternteil verstorben ist oder bei denen der Aufenthaltsort eines Elternteils zum Zeitpunkt des Ablaufs einer Frist von einem Jahr nicht bekannt ist oder bei denen das.Erziehungsrecht einem Elternteil entzogen wurde, behalten die Staatsbürgerschaft, die der andere Elternteil besitzt. 2 (2) . Minderjährige, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, geschieden sind oder deren Ehe für nichtig erklärt wurde und für die die Eltern keine Erklärung über die Wahl der Staatsbürgerschaft innerhalb der einjährigen Frist abgegeben haben, besitzen die Staatsbürgerschaft der vertragschließenden Seite, die der Elternteil hat, der das Erziehungsrecht ausübt. (3) Minderjährige, deren Eltern verstorben sind oder deren Aufenthaltsort unbekannt ist oder deren Eltern das Erziehungsrecht entzogen wurde, sind nach Ablauf der einjährigen Frist über die Wahl der Staatsbürgerschaft Staatsbürger der vertragschließenden Seite, auf deren Hoheitsgebiet sie ihren Wohnsitz haben. Artikel 7 Personen, die auf dem Hoheitsgebiet der einen vertragschließenden Seite ihren Wohnsitz haben und die Staatsbürgerschaft der anderen vertragschließenden Seite gewählt haben oder diese gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages besitzen, tragen den Status von Ausländern. Artikel 8 Die vertragschließenden Seiten tauschen spätestens sechs Monate nach Ablauf der in Artikel 2 dieses Vertrages genannten Frist auf diplomatischem Wege Listen mit Angabe der Personalien und Wohnanschriften der Personen aus, die eine Erklärung über die Wahl der Staatsbürgerschaft abgegeben haben. Den Listen ist jeweils ein Exemplar der Erklärungen beizufügen. Abschnitt II Verhinderung doppelter Staatsbürgerschaft Artikel 9 (1) Eltern, von denen ein Eltemteil Staatsbürger der einen und der andere Eltemteil Staatsbürger der anderen vertragschließenden Seite ist, können für die Kinder, die nach Inkrafttreten des Vertrages geboren werden, übereinstimmend eine der beiden Staatsbürgerschaften wählen. (2) Die Eltern wählen die Staatsbürgerschaft der Kinder durch Abgabe einer übereinstimmenden Erklärung bei den zuständigen staatlichen Organen der vertragschließenden Seite, deren Staatsbürgerschaft gewählt wurde. (3) Die Erklärung über die Wahl der Staatsbürgerschaft ist innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes in zweifacher Ausfertigung abzugeben. Wird;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 20 vom 20. Dezember 1972 auf Seite 290. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972, Nr. 1-20 v. 5.1.-20.12.1972, S. 1-290).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit den Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen und seiner Rechte haben in Untersuchungshaft befindliche Ausländer. D-P-P- gruudsätz lieh die gleieh-en Rechte und Pflächten wie - inhaftierte Bürger. Für die praktische Verwirklichung der Rechte und Pflichten muß optimal geeignet sein, die Ziele der Untersuchungshaft zu gewährleisten, das heißt, Flucht-, Verdunklungsgefahr, Wiederholungs- und Fortsetzungsgefahr auszuschließen sowie die Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug müssen einen maximalen Beitrag zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen.

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