Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1972, Seite 3

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972, Seite 3 (GBl. DDR Ⅰ 1972, S. 3); Gesetzblatt Teil I Nr. 1 Ausgabetag: 5. Januar 1972 Mitarbeiter des Konsulats ihre Funktionen ausüben und ihre Rechte, Privilegien und Immunitäten, die im vorliegenden Vertrag und in den Rechtsvorschriften des Empfangsstaates vorgesehen sind, in Anspruch nehmen können. Artikel 8 (1) Wenn der Leiter des Konsulats aus irgendeinem Grunde seine Funktion nicht ausüben kann oder die Stelle des Leiters zeitweilig unbesetzt .ist, kann der Entsendestaat eine konsularische Amtsperson des betreffenden oder eines anderen Konsulats im Empfangsstaat oder einen Diplomaten seiner diplomatischen Vertre-r tung im Empfangsstaat mit der Ausübung der Funktion des Leiters beauftragen. Der Empfangsstaat ist davon rechtzeitig durch den Entsendestaat in Kenntnis zu setzen. (2) Die Person, die mit der zeitweiligen Leitung des Konsulats beauftragt wurde, genießt die gleichen Rechte, Privilegien und Immunitäten, die dem Leiter des Konsulats nach diesem Vertrag zustehen. (3) Die Delegierung eines Diplomaten der diplomatischen Vertretung an das Konsulat entsprechend Absatz 1 dieses Artikels berührt nicht seine Privilegien und Immunitäten, die ihm auf Grund seines diplomatischen Status gewährt werden. Artikel 9 (1) Die in diesem Vertrag vorgesehener! Rechte und Pflichten konsularischer Amtspersonen erstrecken sich gleichermaßen auf Diplomaten der diplomatischen Vertretung des Entsendestaates, die mit konsularischen Funktionen betraut wurden. (2) Die Übernahme konsularischer Funktionen durch die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Personen berührt nicht die Privilegien und Immunitäten, die ihnen auf Grund ihres diplomatischen Status zustehen. Artikel 10 Der Entsendestaat kann in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften des Empfangsstaates Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile für das Konsulat und Wohnungen für konsularische Amtspersonen oder Mitarbeiter des Konsulats, soweit sie Bürger des Entsendestaates sind und nicht ihren ständigen Wohnsitz im Empfangsstaat haben, als Eigentum erwerben oder pachten. Dabei erweist der Empfangsstaat, falls notwendig, dem Entsendestaat jegliche Hilfe und Unterstützung. Artikel 11 (1) Am Gebäude des Konsulats können das Staatswappen und die Bezeichnung des Konsulats in der Sprache des Entsendestaates und des Empfangsstaates angebracht werden. (2) Am Gebäude des Konsulats und an der Residenz des Leiters des Konsulats kann die Flagge des Entsendestaates aufgezogen werden. (3) Der Leiter des Konsulats kann die Plagge des Entsendestaates an den von ihm benutzten Fahrzeugen führen. Artikel 12 (1) Die Gebäude und Gebäudeteile, die ausschließlich für Zwecke des Konsulats genutzt werden, sowie das dazugehörende Gelände sind unverletzlich. Die Organe des Empfangsstaates dürfen die Gebäude und Gebäudeteile, die ausschließlich für Zwecke des Konsulats genutzt werden, sowie das dazugehörende Gelände ohne Erlaubnis des Leiters des Konsulats, des Leiters der diplomatischen Vertretung des Entsendestaates oder einer Person, die von einem von ihnen benannt worden ist, nicht betreten. (2) Die Bestimmungen des Absatzes 1 dieses Artikels gelten auch für Wohnräume der konsularischen Amtspersonen und Mitarbeiter des Konsulats, soweit diese nicht Bürger des Empfangsstaates oder Personen sind, die ihren ständigen Wohnsitz in ihm haben. * Artikel 13 Konsulararchive sind zu jeder Zeit und unabhängig von ihrem Standort unverletzlich. Artikel 14 (1) Das Konsulat hat das Recht, sich mit seiner Regierung oder den diplomatischen Vertretungen und anderen Konsulaten des Pintsendestaates in Verbindung zu setzen, unabhängig davon, wo sie sich befinden. Zu diesem Zweck kann das Konsulat alle allgemeinen Verbindungsmittel, Chiffre, Kuriere sowie Kuriergepäck (Säcke, Taschen usw.) benutzen. Die Errichtung und Inbetriebnahme einer Funkstation darf nur mit Zustimmung des Empfangsstaates erfolgen. Bei der Benutzung allgemeiner Verbindungsmittel gelten für das Konsulat die gleichen Tarife wie für die diplomatische Vertretung. (2) Dienstpost sowie Kuriergepäck des Konsulats, die sichtbar und auf ihren offiziellen Charakter hinweisend gekennzeichnet sind, sind unverletzlich und dürfen durch die Organe des Empfangsstaates weder kontrolliert noch zurückgehalten werden, unabhängig davon, welche Verbindungsmittel benutzt werden. (3) Den Personen, die Konsulargepäck befördern (Konsularkuriere), werden die gleichen Rechte, Privilegien und Immunitäten wie diplomatischen Kurieren des Entsendestaates gewährt. (4) Das Konsulargepäck kann einem Flugzeugführer oder dem Kapitän eines Schilfes anvertraut werden. Er erhält ein offizielles Dokument, aus dem die Anzahl der Gepäckstücke hervorgeht, wird jedoch nicht als Konsularkurier betrachtet. Eine konsularische Amtsperson ist berechtigt, dieses Gepäck vom Flugzeugführer oder vom Kapitän eines Schiffes direkt und unbehindert in Empfang zu nehmen oder zu übergeben. Artikel 15 Eine konsularische Amtsperson ist unantastbar. Ein . Mitarbeiter des Konsulats ist, soweit es sich nicht um einen Bürger des Empfangsstaates oder um eine in diesem Staat ständig lebende Person handelt, ebenfalls unantastbar. Diese Personen dürfen weder verhaftet noch vorläufig festgenommen werden. Der Empfangsstaat ist verpflichtet, sie mit gebührender Achtung zu behandeln und entsprechende Maßnahmen zu treffen, um den Schutz ihrer Person, ihrer Freiheit und Würde zu sichern. Artikel 16 (1) Eine konsularische Amtsperson oder ein Mitarbeiter des Konsulats, soweit es sich nicht um einen Bürger des Empfangsstaates oder um eine in diesem Staat ständig lebende Person handelt, genießt die Immunität;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 20 vom 20. Dezember 1972 auf Seite 290. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972, Nr. 1-20 v. 5.1.-20.12.1972, S. 1-290).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des vor allem von kriminellen Menschenhändlerbanden betriebenen staatsfeindlichen Menschenhandels hat Staatssicherheit durch den zielstrebigen, koordinierten und konzentrierten Einsatz und die allseitige Nutzung seiner spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung -und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Ausgehend davon, daß - die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels angefallenen Bürger intensive Kontakte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Inhaftierung von Ausländern in der konnten im Ergebnis eines engen, koordinierten Zusammenwirkens eine Reihe offensiver, die Positionen der weiter stärkende diplomatische Maßnahmen durchgeführt werden.

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