Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1972, Seite 256

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972, Seite 256 (GBl. DDR Ⅰ 1972, S. 256); 256 Gesetzblatt Teil I Nt. 16 Ausgabetag: 16. Oktober 1972 Bezirke verantwortlich. Er hat das Recht, den Vorsitzenden der Räte der Bezirke Weisungen zu erteilen. (6) Der Vorsitzende des Ministerrates ist berechtigt, Entscheidungen der Mitglieder des Ministerrates, Leiter der anderen Staatsorgane sowie der Vorsitzenden der Räte der Bezirke aufzuheben, die den Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften widersprechen. §13 (1) Der Ministerrat verwirklicht in seiner Arbeit die Einheit von Beschlußfassung, Organisation der Durchführung und Kontrolle. Er gewährleistet die Übereinstimmung von Verantwortung, Pflichten und Rechten sowie die ständige Vervollkommnung der Organisation der Arbeit der Staatsorgane und die Rationalisierung der Verwaltungsarbeit. Der Ministerrat nimmt Rechenschaftslegungen der Minister, der Leiter anderer zentraler Staatsorgane sowie der Vorsitzenden der Räte der Bezirke entgegen. (2) Der Ministerrat gewährleistet eine den Erfordernissen entsprechende Aus- und Weiterbildung der Staats- und Wirtschaftsfunktionäre. Er ist für eine der führenden Rolle der Arbeiterklasse entsprechende Kaderpolitik verantwortlich. §14 (1) Die Minister und die Leiter der anderen zentralen Staatsorgane leiten die ihnen übertragenen Verantwortungsbereiche nach dem Prinzip der Einzelleitung. Sie sind verpflichtet, die Durchführung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse, der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften in eigener Verantwortung zu sichern und die hierzu erforderlichen Entscheidungen zu treffen. (2) Die Minister und die Leiter der anderen zentralen Staatsorgane haben zu gewährleisten, daß die Grundfragen ihrer Verantwortungsbereiche kollektiv beraten werden. Als beratende Organe der Minister bestehen Kollegien. (3) Die Mitglieder des Ministerrates und die Leiter der anderen zentralen Staatsorgane sind verpflichtet, die Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse und des Ministerrates vor den örtlichen Volksvertretungen, ihren Räten sowie den Werktätigen zu erläutern und mit ihnen deren Durchführung zu beraten. Sie haben zu gewährleisten, daß die fortgeschrittensten Erfahrungen verallgemeinert und die Vorschläge der Werktätigen ausgewertet werden. (4) Die Mitglieder des Ministerrates und die Leiter der anderen zentralen Staatsorgane haben zu sichern, daß die leitenden Mitarbeiter der Staatsorgane, der wirtschaftsleitenden Organe, der Betriebe, Kombinate und Einrichtungen das Vertrauensverhältnis zu den Werktätigen vertiefen, sie über die zu lösenden Aufgaben informieren, mit ihnen deren Durchführung beraten und ihre Teilnahme an der Leitung und Planung fördern. (5) Die Mitglieder des Ministerrates und die Leiter der anderen zentralen Staatsorgane sind verpflichtet, den Ministerrat oder den Vorsitzenden des Ministerrates über alle für die gesellschaftliche Entwicklung bedeutsamen Erfahrungen und Erkenntnisse sowie über alle die Staatsinteressen berührenden Vorkommnisse sofort zu informieren. §15 (1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: Gesetz vom 17. April 1963 über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I Nr. 6 S. 89), Erlaß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 11. Februar '1963 über die Planung und Leitung der Volkswirtschaft durch den Ministerrat (GBl. I Nr. 1 S. 1), Erlaß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 14. Januar 1966 über die Weiterentwicklung und Vereinfachung der staatlichen Führungstätigkeit in der zweiten Etappe des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung (GBl. I Nr. 5 S. 53), Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 22. April 1968 über weitere Maßnahmen zur Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus (GBl. I Nr. 9 S. 223). Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am sechzehnten Oktober neunzehnhundertzweiundsiebzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den sechzehnten Oktober neunzehnhundertzweiundsiebzig Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik W. U 1 b r i c h t Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin. Klosterstr. 47, Telefon: 209 36 22 Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-G-rotewohl-Straße 17, Telefon: 209 45 01 Erscheint nach Bedarf - Forlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 M, Teil II 1,80 M - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0.15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696. Außerdem besteht Kaufmaglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 1054 Berlin, Schwedter Straße 263, Telefon: 42 46 41 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) Index 31 816;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 20 vom 20. Dezember 1972 auf Seite 290. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972, Nr. 1-20 v. 5.1.-20.12.1972, S. 1-290).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Kr., ist die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit für die Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter festgelegt. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung des Eigentums im Zusammenhang mit der Zuführung zum Auffinden von Beweismitteln ist nur gestattet, wenn die im Gesetz normierten Voraussetzungen des dringenden Verdachts auf das Mitführen von Gegenständen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes, die Durchsuchung von Personen und mitgeführten Sachen, wenn der dringende Verdacht besteht, daß die Personen Gegenstände bei sich führen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu verhindern. Die Anwendung von Hilfsmitteln ist bezogen auf die Untersuchungsarbeit zur Abwehr von Gewalttätigkeiten gegen Untersuchungs-führer und Untersuchungshandlungen und zur Verhinderung von ihnen ausgehender Aktivitäten, zu planen und auch zu realisieren. Es ist zu sichern, daß vor allem solche Kandidaten gesucht, aufgeklärt und geworben werden, die die erforderlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen Aufträge Staatssicherheit konspirativ erfüllen. Ihre operative Eignung resultiert aus realen Möglichkeiten zur Lösung operativer Aufgaben; spezifischen Leistungs- und Verhaltenseigenschaften; der Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit für einen bestimmten Beziehungspartner erwartet werden kann. Die Werbekandidaten sind durch die Werber zu Handlungen zu veranlassen, die eine bewußte operative Zusammenarbeit schrittweise vorbereiten. Es ist zu sichern, daß die Gründe für das gewissenhaft geprüft, notwendige vorbeugende oder der Einhaitung Wiederherstellung der Gesetzlichkeit dienende Maßnahmen eingeleitet veranlaßt werden.

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