Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1972, Seite 191

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972, Seite 191 (GBl. DDR Ⅰ 1972, S. 191); Gesetzblatt Teill Nr. 12 Ausgabetag: 11. August 1972 191 Artikel 19 Eine konsularische Amtsperson und ein Mitarbeiter des Konsulats sowie die mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen, die Bürger des Entsendestaates sind und nicht ihren ständigen Wohnsitz im Empfangsstaat haben, unterliegen nicht den Verpflichtungen, die sich aus den Rechtsvorschriften des Empfangsstaates über die Ausländermeldepflicht und über den Erwerb einer Aufenthaltsgenehmigung ergeben. Artikel 20 1. Der Entsendestaat ist im Empfangsstaat von allen Steuern und anderweitigen Gebühren befreit für: Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile, die ausschließlich für konsularische Zwecke genutzt werden, einschließlich der Wohnungen für konsularische Amtspersonen und Mitarbeiter des Konsulats, wenn die genannten Immobilien Eigentum des Entsendestaates sind oder in dessen Namen gepachtet werden; Verträge und Dokumente, die den Erwerb der genannten Immobilien betreffen, wenn der Entsendestaat diesen Besitz ausschließlich für konsularische Zwecke erwirbt. 2. Die Bestimmungen in Absatz 1 beziehen sich nicht auf die Bezahlung von Dienstleistungen. Artikel 21 Der Entsendestaat ist im Empfangsstaat von der Entrichtung jeglicher Steuern und anderer Gebühren für das bewegliche Gut, welches Eigentum des Entsendestaates ist oder sich in seinem Besitz oder seiner Nutzung befindet und für konsularische Zwecke gebraucht wird, befreit. Das gilt auch für den Erwerb des beweglichen Gutes. Artikel 22 Eine konsularische Amtsperson oder ein Mitarbeiter des Konsulats, sofern es sich nicht um einen Bürger des Empfangsstaates oder um eine in diesem Staat ständig lebende Person handelt, ist hinsichtlich der dienstlichen Einkünfte von der Entrichtung von Steuern und Gebühren an den Empfangsstaat befreit. Artikel 23 1. Eine konsularische Amtsperson und ein Mitarbeiter des Konsulats sowie die mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen, sofern es sich nicht um einen Bürger des Empfangsstaates oder um eine Person handelt, die ihren ständigen Wohnsitz in diesem Staat hat, sind von allen staatlichen und kommunalen Steuern und Gebühren befreit. 2. Die in Absatz 1 genannten Befreiungen beziehen sich nicht auf: a) indirekte Steuern, die gewöhnlich im Preis der Waren oder Dienstleistungen enthalten sind; b) Abgaben und Steuern für privates, auf dem Territorium des Empfangsstaates belegenes unbewegliches Vermögen, soweit die Bestimmungen in Artikel 20 keine Befreiung vorsehen; c) Erbschaftssteuern oder Steuern für Eigentumsübertragung, die der Empfangsstaat erhebt; d) Steuern und Gebühren für Privateinkünfte, deren Quellen im Empfangsstaat liegen; e) Gerichtsgebühren und alle staatlichen Gebühren, die sich auf Rechtsgeschäfte oder auf die mit ihnen in Verbindung stehenden Dokumente beziehen, soweit die Bestimmungen in Artikel 20 keine Befreiung vorsehen; f) Abgaben und Gebühren, die für Dienstleistungen erhoben werden. Artikel 24 1. Alle Gegenstände, einschließlich Kraftfahrzeuge, die zur dienstlichen Nutzung des Konsulats eingeführt werden, sind von Zollgebühren und Steuern, die im Zusammenhang mit oder auf Grund der Einfuhr erhoben werden, wie die Gegenstände, die zur dienstlichen Nutzung der diplomatischen Vertretung des Entsendestaates eingeführt werden, befreit. 2. Eine konsularische Amtsperson und ihre Familienangehörigen sind hinsichtlich ihres persönlichen Gepäcks von der Zollkontrolle befreit. Eine konsularische Amtsperson und ein Mitarbeiter des Konsulats sowie die mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen sind, sofern es sich nicht um einen Bürger des Empfangsstaates oder um eine Person handelt, die ständig in diesem Staat lebt, hinsichtlich ihres Gepäcks und anderer Gegenstände, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, von Zollgebühren und Steuern, die im Zusammenhang mit oder auf Grund der Einfuhr erhoben werden, genauso wie die entsprechenden Kategorien des Personals der diplomatischen Vertretung des Entsendestaates befreit. 3. Die in Absatz 2 gebrauchte Bezeichnung „entsprechende Kategorien des Personals der diplomatischen Vertretung“ betrifft Mitglieder des diplomatischen Personals, wenn sie konsularische Amtspersonen sind, und Mitglieder des administrativen und technischen Personals, wenn es sich um Mitarbeiter des Konsulats handelt. Artikel 25 Alle Personen, die laut diesem Vertrag Erleichterungen, Privilegien und Immunitäten genießen, sind verpflichtet, unbeschadet dieser Erleichterungen, Privilegien und Immunitäten, die Rechtsvorschriften des Empfangsstaates, einschließlich der Verkehrs- und der Versicherungsvorschriften für Kraftfahrzeuge, einzuhalten. Artikel 26 Der Empfangsstaat gewährt einer konsularischen Amtsperson und einem Mitarbeiter des Konsulats sowie den mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen Bewegungsfreiheit innerhalb des Konsularbezirks, sofern das nicht seinen Rechtsvorschriften über den Aufenthalt in Gebieten, in die die Einreise und der Aufenthalt aus Gründen der staatlichen Sicherheit verboten oder eingeschränkt ist, widerspricht.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 20 vom 20. Dezember 1972 auf Seite 290. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972, Nr. 1-20 v. 5.1.-20.12.1972, S. 1-290).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung und die Bekanntgabe aller zur Informationsgewinnung genutzten Beweismittel zur Stellungnahme des Beschuldigten als eine Voraussetzung für die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet. Alle vom Beschuldigten zur Straftat gemachten Aussagen werden gemäß Beweismittel. Deshalb ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das erfordert insbesondere die vorbeugende Verhinderung - - von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden, die Einleitung vorbeugender, schadensverhütender und gefährenabwendender Maßnahmen und die zweckmäßige Leitung und Organisierung des politisch-operativen Zusammenwirkens mit den anderen staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Vorgabe langfristiger Orientierungen undAÄufgabensteihingen. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit den Grundsätze für die Zusammenarbeit mit und ihre Gewinnung; Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate.

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