Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1972, Seite 159

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972, Seite 159 (GBl. DDR Ⅰ 1972, S. 159); Gesetzblatt Teill Nr. 11 Ausgabetag: 4. August 1972 159 Gesetz über den Konsularvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Bulgarien vom 1. Juni 1972 vom 19. Juli 1972 §1 Die Volkskammer erteilt dem am 1. Juni 1972 in Berlin Unterzeichneten Konsularvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Bulgarien ihre Zustimmung. §2 Der Tag, an dem der Vertrag gemäß seinem Artikels wirksam wird, ist im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik bekanntzugeben. §3 Mit dem Inkrafttreten des Konsularvertrages zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Bulgarien vom 1. Juni 1972 tritt das Gesetz vom 24. September 1958 über den Konsularvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Bulgarien vom 18. April 1958 (GBl. I Nr. 62 S. 735) außer Kraft. §4 Dieses Gesetz tritt am 1. August 1972 in Kraft. Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am neunzehnten Juli neunzehnhundertzweiundsiebzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den neunzehnten Juli neunzehnhundertzweiundsiebzig Der Vorsitzende de$ Staäfsrates der Deutschen Demokratischen Republik W. Ulbricht Konsularvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Bulgarien Die Deutsche Demokratische Republik und die Volksrepublik Bulgarien haben, vom Wunsch geleitet, die freundschaftlichen Beziehungen in Übereinstimmung mit dem am 7. September 1967 in Sofia Unterzeichneten Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Bulgarien weiterzuentwickeln, und unter Berücksichtigung dessen, daß die konsularischen Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Bulgarien einer neuen vertraglichen Regelung bedürfen, beschlossen, den vorliegenden Konsularvertrag abzuschließen, und zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt: Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik August K1 o b e s, Leiter der Abteilung Konsularische Angelegenheiten des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Deutschen Demokratischen Republik, der Staatsrat der Volksrepublik Bulgarien Iwan S p a s s o w , Leiter der Konsularabteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Volksrepublik Bulgarien, die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: Kapitel I Definitionen Artikel 1 Im Sinne dieses Vertrages haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung: 1. „Konsulat“ ist ein Generalkonsulat, ein Konsulat, ein Vizekonsulat und eine Konsularagentur. 2. „Konsularbezirk“ ist das Gebiet, auf dem eine konsularische Amtsperson berechtigt ist, konsularische Funktionen auszuüben. 3. „Leiter des Konsulats“ ist ein Generalkonsul, ein Konsul, ein Vizekonsul und ein Konsularagent. 4. „Konsularische Amtsperson“ ist eine Person, einschließlich des Leiters des Konsulats, die mit der Wahrnehmung konsularischer Funktionen beauftragt ist. Der Begriff „konsularische Amtsperson“ umfaßt auch eine Person, die zum Praktikum in das Konsulat entsandt wurde. 5. „Mitarbeiter des Konsulats“ ist eine Person, die keine konsularische Amtsperson ist, aber im Konsulat administrative, technische oder andere Aufgaben zur Versorgung des Konsulats ausführt. 6. „Bürger des Entsendestaates“ umfaßt auch juristische Personen. 7. „Konsularräumlichkeiten“ sind Gebäude oder Gebäudeteile, einschließlich der Residenz des Leiters des Konsulats sowie der Grundstücke, die zu diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen gehören und ungeachtet der Eigentumsverhältnisse ausschließlich für konsularische Zwecke genutzt werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 20 vom 20. Dezember 1972 auf Seite 290. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972, Nr. 1-20 v. 5.1.-20.12.1972, S. 1-290).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem neben der allgemeinen Informationsgewinnung darauf ausgerichtet, Einzelheiten über auftretende Mängel und Unzulänglichkeiten im Rahmen des Untersuchungshaft -Vollzuges in Erfahrung zu bringen. Derartige Details versuchen die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Beschwerden ührungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Befehl zur Erfassung, Lagerung und Verteilung Verwertung aller in den Diensteinheiten Staatssicherheit anfallenden Asservate Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern und tsljUlschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit muß sich Staatssicherheit rechtzeitig auf neue Erscheinungen, Tendenzen, Auswirkungen und Kräf- der internationalen Klassenauseinandersetzung einstellen. Unter sicherheitspoiltischem Aspekt kommt es vor allem darauf an, die in der konkreten Klassenkampf situation bestehenden Möglichkeiten für den offensiven Kampf Staatssicherheit zu erkennen und zu nutzen und die in ihr auf tretenden Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners.

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