Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1972, Seite 156

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972, Seite 156 (GBl. DDR Ⅰ 1972, S. 156); 156 Gesetzblatt Teill Nr. 11 Ausgabetag: 4. August 1972 ropa und in der ganzen Welt beizutragen, die Zusammenarbeit mit den europäischen und den anderen Staaten ohne Unterschied ihrer Gesellschaftsordnung auf der Grundlage der Normen und Prinzipien des Völkerrechts zu entwickeln und gegen Imperialismus, Revanchismus und Militarismus zu kämpfen, entschlossen, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Warschauer Vertrages über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand vom 14. Mai 1955 für den Zeitraum der Gültigkeit dieses Vertrages, der als Antwort auf die Bedrohung durch die Organisation des NATO-Paktes abgeschlossen wurde, zu handeln, überzeugt, daß die souveräne sozialistische Deutsche Demokratische Republik ein wichtiger Faktor für die Herbeiführung der europäischen Sicherheit ist und ihre Friedenspolitik sowie ihre gleichberechtigte Teilnahme am internationalen Leben von wesentlicher Bedeutung für die Festigung des Friedens und der Sicherheit in Europa sind, geleitet von den Prinzipien und Zielen der Charta der Vereinten Nationen, indem sie den gegenwärtigen Stand und die Möglichkeiten zur Entwicklung der allseitigen Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Sozialistischen Republik Rumänien sowie die Veränderungen, die in Europa und in der ganzen Welt vor sich gegangen sind, berücksichtigen, beschlossen, den vorliegenden Vertrag abzuschließen und zu diesem Zweck folgendes vereinbart: Artikel 1 Die hohen vertragschließenden Seiten werden auf der Grundlage der Prinzipien des sozialistischen Internationalismus, des gegenseitigen Vorteils und der kameradschaftlichen gegenseitigen Hilfe, der Achtung der Souveränität und Unabhängigkeit, der Gleichberechtigung und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten die Freundschaft und allseitige Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten entwickeln. Artikel 2 Die hohen vertragschließenden Seiten werden, ausgehend von den Prinzipien, die den Beziehungen zwischen den sozialistischen Staaten zugrunde liegen und den Grundsätzen der internationalen sozialistischen Arbeitsteilung, die wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit entwickeln und vertiefen, die Kooperation in der Produktion und Forschung erweitern und zur weiteren Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen und der Zusammenarbeit im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe sowie mit anderen sozialistischen Staaten beitragen. Artikel 3 Die hohen vertragschließenden Seiten werden die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft, der Bildung, der Kunst, der Kultur, der Presse, des Rundfunks, des Fernsehens, des Films, der Touristik, des Gesundheitswesens, der Körperkultur und auf anderen Gebieten entwickeln und erweitern. Sie werden die Zusammenarbeit zwischen den gesellschaftlichen Organisationen beider Länder unterstützen. Artikel 4 Die hohen vertragschließenden Seiten werden, in dem Bewußtsein, daß die Einheit der sozialistischen Länder Voraussetzung für die Gewährleistung der Sicherheit und des Friedens in der Welt ist, stets für die Entwicklung der Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen den sozialistischen Staaten und für die Festigung ihrer Einheit und Geschlossenheit im Interesse des Sozialismus und des Friedens eintreten. Artikel 5 Die hohen vertragschließenden Seiten werden auch künftig in Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen zur Gewährleistung des Friedens und der Sicherheit in der Welt beitragen. Sie werden konsequent die Politik der friedlichen Koexistenz zwischen Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung verfolgen und für die Schaffung eines Klimas der Entspannung und Zusammenarbeit zwischen den Staaten, für die Beilegung von internationalen Streitfragen mit friedlichen Mitteln, für die Verwirklichung der allgemeinen und vollständigen Abrüstung, für die Beseitigung der Rassendiskriminierung und die endgültige Beseitigung des Kolonialismus und Neokolonialismus gemäß dem Recht der Völker, ihr Schicksal selbst zu bestimmen, eintreten. Artikel 6 Die hohen vertragschließenden Seiten werden weiterhin für die Festigung des Friedens und die Gewährleistung der Sicherheit in Europa und für die Entwicklung gutnachbarlicher Beziehungen zwischen den europäischen Staaten eintreten. Artikel 7 Die hohen vertragschließenden Seiten bekräftigen, daß die Unantastbarkeit der nach dem 2. Weltkrieg in Europa entstandenen Grenzen eine der Hauptvoraussetzungen für die Gewährleistung der europäischen Sicherheit ist. Sie werden in Übereinstimmung mit dem Warschauer Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand vom 14. Mai 1955 die Unantastbarkeit der Grenzen beider Staaten, einschließlich der Staatsgrenze zwischen den beiden deutschen Staaten, gewährleisten. Beide Seiten werden in Übereinstimmung mit den Prinzipien des Völkerrechts die erforderlichen Maßnahmen treffen, um einer Bedrohung des Friedens durch die militaristischen und revanchistischen Kräfte, die eine Revision der Ergebnisse des 2. Weltkrieges anstreben, vorzubeugen. Artikel 8 Im Falle eines bewaffneten Überfalls irgendeines Staates oder irgendeiner Staatengruppe auf eine der hohen vertragschließenden Seiten wird die andere Seite in Ausübung des unveräußerlichen Rechts auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen unverzüglich alle Hilfe, einschließlich militärischer, leisten, die zur Abwehr des bewaffneten Überfalls erforderlich ist. Sie werden dem Sicherheitsrat der Organisation der Vereinten Nationen von den auf Grund dieses Artikels ergriffenen Maßnahmen sofort Mitteilung machen und entsprechend den Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen handeln.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 20 vom 20. Dezember 1972 auf Seite 290. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972, Nr. 1-20 v. 5.1.-20.12.1972, S. 1-290).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - der Anleitung der leitenden Kader zur weiteren Verbesserung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit mit dem Ziel, einen hohen Stand bei der Erfüllung der Schwerpunktaufgaben der informalionsbeschaffungj Wirksamkeit aktiver Maßnahmen; Effektivität und Lücken Am Netz. Nut Atngsiacl der im Netz vor-handelten operativen. Möglichkeiten; Sicherheit des und Aufgaben zur Erhöhung der Qualität der politisch-operativen Untersuchungsarbeit gelang es der Befehl mmni sunter Mehrzahl der Spezialkommissionen und den gemäß gebildeten Referaten die Wirksamkeit der Vor-uchung zu erhöhen und die Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten und die Wirksamkeit der Nutzung der Möglichkeiten staatlicher sowie wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte; die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage eines soliden marxistisch-leninistischen Grundwissens zu widerlegen. Besonders bedeutsam sind diese Kenntnisse und Fähigkeiten hinsichtlich der Arbeit mit den übergebenen GMS.

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