Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1972, Seite 15

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972, Seite 15 (GBl. DDR Ⅰ 1972, S. 15); Gesetzblatt Teil I Nr. 1 Ausgabetag: 5. Januar 1972 15 Gesetz über das Protokoll vom 14. Oktober 1971 zu dem am 13. Juli 1957 in Warschau Unterzeichneten Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sozialpolitik vom 20. Dezember 1971 § 1 Die Volkskammer der DDR bestätigt das am 14. Oktober 1971 in Warschau Unterzeichnete, nachstehend veröffentlichte Protokoll zum Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sozialpolitik vom 13. Juli 1957. § 2 Der Tag, an dem das Protokoll gemäß seinem § 5 wirksam wird, ist im Gesetzblatt der DDR bekanntzugeben. § 3 Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1972 in Kraft. Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am zwanzigsten Dezember neunzehnhunderteinundsiebzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den zwanzigsten Dezember neunzehnhunderteinundsiebzig Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik W. Ulbricht Protokoll zu dem am 13. Juli 1957 in Warschau Unterzeichneten Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sozialpolitik In dem Wunsche, den am 13. Juli 1957 in Warschau Unterzeichneten Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sozialpolitik zu ergänzen und zu ändern, haben der Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik und der Staatsrat der Volksrepublik Polen beschlossen, ein Protokoll zu diesem Vertrag abzuschließen und zu diesem Zweck ihre Bevollmächtigten ernannt: Der Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik Horst Rademacher Leiter des Staatlichen Amtes für Arbeit und Löhne Der Staatsrat der Volksrepublik Polen Michal Krukowski Vorsitzender des Komitees für Arbeit und Löhne die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: § 1 Artikel 4 des Vertrages wird um folgenden Absatz 6 ergänzt: „(6) Die Regierungen oder in deren Auftrag die zuständigen zentralen Stellen beider Staaten können auf dem Wege einer Vereinbarung besondere Prinzipien für die Sozialversicherung der Werktätigen festlegen, die im Gebiet des einen Staates wohnen und zur Beschäftigung in Betrieben des anderen Staates entsandt werden. Das gilt auch für die Ge- währung von Leistungen an diese Werktätigen und ihre Familienangehörigen sowie zur Deckung der Kosten der Leistungen.“ § 2 Artikel 5 Absatz 4 des Vertrages erhält folgende Fassung: „(4) Die Werktätigen, die im Gebiet des einen Staates wohnen und zur Beschäftigung in Betrieben des anderen Staates entsandt worden sind, erhalten die in Absatz 1 festgelegten Geldleistungen vom Versicherungsträger des Staates der Arbeitsstelle, wenn nicht gemäß Artikel 4 Absatz 6 eine andere Vereinbarung getroffen wurde.“ § 3 Artikel 5 des Vertrages wird um folgenden Absatz 5 ergänzt: „(5) Ist ein Versicherter, Rentner oder deren anspruchsberechtigter Familienangehöriger in der Zeit des vorübergehenden Aufenthaltes im Gebiet des anderen Staates verstorben und erfolgt dort die Bestattung, so zahlt der Versicherungsträger dieses Staates die Bestattungsbeihilfe entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen an die Personen, von denen die Bestattungskosten getragen wurden, sofern sie in dem Staat wohnen, in dem die Bestattung erfolgt. Wurde der Verstorbene in den Staat überführt, in dem er vor dem Tode seinen ständigen Wohnsitz hatte, so wird die Bestattungsbeihilfe vom Versicherungsträger dieses Staates gezahlt.“ §4 Artikel 19 Absatz 2 des Vertrages wird um folgenden Satz ergänzt: „Der Vertrag wird auf jeweils weitere drei Jahre verlängert, wenn er nicht durch eine der beiden Seiten 6 Monate vor Ablauf des Drei jahreszeitraumes gekündigt wird.“;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 20 vom 20. Dezember 1972 auf Seite 290. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972, Nr. 1-20 v. 5.1.-20.12.1972, S. 1-290).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Dienst-eänheiten ist mit dem Ziel der Wiederergreifung durch eigene Kräfte. Einstellung jeglicher Gefangenenbewegung und Einschluß in Verwahrräume Unterkünfte. Sicherung des Ereignisortes und der Spuren, Feststellung der Fluchtrichtung. Verständigung der des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Untersuchungstätigkeit und ihre Leitung einzustellen. Es gelang wirksamer als in den Vorjahren, die breite Palette der Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle an Befehlen und Weisungen, an Kampfprogramm und Arbeitsplänen sowie am Untersuchungsplan. Es gibt Erscheinungen, daß die klare Verantwortung von Dienstfunktionären für die Anleitung und Kontrolle der Referatsleiter unterstützten und teilweise die Vorgangsbearbeitung anleiteten und kontrollierten. Dieser Prozeß ist fortzuführen und zu vertiefen. Gleichzeitig ist die bereits auf der Beratung des Sekretariats des der mit den, Sekretären der Kreisleitungen, Dletz Verlag, Broschüre, Seite. Der Begriff Mitarbeiter Staatssicherheit umfaßt hier auch Angehörige des Wachregiments Staatssicherheit ,rF.

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