Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1972, Seite 140

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972, Seite 140 (GBl. DDR Ⅰ 1972, S. 140); 140 Gesetzblatt Teil I Nr. 10 Ausgabetag: 30. Juni 1972 Inoffizielle Übersetzung Vertrag über das Verbot der Stationierung von Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen auf dem Meeresgrund und Ozeanboden und in deren Untergrund Die Teilnehmerstaaten dieses Vertrages haben in Anerkennung des gemeinsamen Interesses der Menschheit an der Entwicklung der Erforschung und Nutzung des Meeresgrundes und Ozeanbodens zu friedlichen Zwecken, in Anbetracht dessen, daß die Verhinderung eines nuklearen Wettrüstens auf dem Meeresgrund und Ozeanboden den Interessen der Erhaltung des Weltfriedens dient, die internationalen Spannungen mindert und die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Staaten stärkt, in der Überzeugung, daß dieser Vertrag ein Schritt auf dem Wege zum Ausschluß des Meeresgrundes und Ozeanbodens und deren Untergrundes vom Wettrüsten ist. in der Überzeugung, daß dieser Vertrag ein Schritt auf dem Wege zu einem Vertrag über allgemeine und vollständige Abrüstung unter strikter und wirksamer internationaler Kontrolle ist, und von der Entschlossenheit erfüllt, die Verhandlungen zu diesem Zwecke fortzu-führen. in der Überzeugung, daß dieser Vertrag die Ziele und Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen in Übereinstimmung mit den Prinzipien des Völkerrechts und ohne Verletzung der Freiheit des offenen Meeres fördern wird, folgendes vereinbart: Artikel I 1. Die Teilnehmerstaaten dieses Vertrages verpflichten sich, auf dem Meeresgrund und Ozeanboden und in deren Untergrund außerhalb der äußeren Grenze der Meeresgrundzone, wie sie in Artikel II definiert ist, keine Kernwaffen oder irgendwelche anderen Arten von Massenvernichtungswaffen sowie keine spezifisch für die Lagerung, Erprobung oder Nutzung solcher Waffen bestimmte Bauten. Abschußvorrichtungen oder andere Einrichtungen zu errichten oder zu stationieren. 2. Die Verpflichtungen gemäß Punkt 1 dieses Artikels gelten auch für die Meeresgrundzone, auf die im gleichen Punkt Bezug genommen wird, mit der Ausnahme. daß sie sich innerhalb dieser Meeresgrundzone nicht auf den Küstenstaat oder den Meeresgrund unterhalb seiner Hoheitsgewässer erstrecken. :i. Die Teilnehmerstaaten dieses Vertrages verpflichten sich, keinen Staat zu unterstützen, zu ermutigen oder zu veranlassen, in Punkt 1 dieses Artikels ge- nannte Handlungen zu begehen sowie in keiner anderen Weise an solchen Handlungen teilzunehmen. Artikel II Zum Zwecke dieses Vertrages fällt die äußere Grenze der in Artikel I genannten Meeresgrundzone mit der äußeren 12-Meilen-Grenze der Zone, die in Teil II der am 29. April 1958 in Genf Unterzeichneten Konyention über das Küstenmeer und die Ergänzungszone erwähnt ist, zusammen und wird gemäß den Festlegungen des Abschnitts II, Teil I dieser Konvention und in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht gemessen Artikel III 1. Um die Ziele dieses Vertrages zu fördern und die Einhaltung seiner Bestimmungen zu gewährleisten, hat jeder Teilnehmerstaat des Vertrages das Recht, die Tätigkeit anderer Teilnehmerstaaten des Vertrages auf dem Meeresgrund und Ozeanboden und in deren Untergrund außerhalb der in Artikel I genannten Zone durch Beobachtung zu prüfen, unter der Voraussetzung, daß eine derartige Beobachtung diese Tätigkeit nicht stört. 2. Sollten nach einer derartigen Beobachtung weiterhin begründete Zweifel an der Erfüllung der gemäß dem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen bestehen, konsultieren sich der Teilnehmerstaat, der diese Zweifel hegt, und der für diese angezweifelte Tätigkeit verantwortliche Teilnehmerstaat, um die Zweifel zu beseitigen. Falls weiterhin Zweifel bestehen, informiert der Teilnehmerstaat, der diese Zweifel hegt, die anderen Teilnehmerstaaten, und die beteiligten Seiten arbeiten in den weiteren Kontrollverfahren zusammen, die vereinbart werden können, einschließlich einer entsprechenden Inspektion von Objekten, Bauten, Vorrichtungen oder anderen Einrichtungen, die ihrem Charakter nach billigerweise zu den unter Artikel 1 genannten Kategorien gezählt werden können. Die im Gebiet dieser Tätigkeit befindlichen Seiten, einschließlich jedes Küstenstaates und jeder anderen Seite, die darum ersucht, sind berechtigt, sich an derartigen Konsultationen und an solcher Zusammenarbeit zu beteiligen. Nach Abschluß der weiteren Kontrollverfahren muß die Seite, die diese Verfahren eingeleitet hat, den anderen Seiten einen entsprechenden Bericht zuleiten. :{. Kann der Staat, der für die Tätigkeit, die begründete Zweifel aufkommen läßt, verantwortlich ist. durch eine Überwachung des Objektes, der Anlage, Vorrichtung oder anderen Einrichtung nicht identifiziert werden, informiert der Teilnehmerstaat, der diese Zweifel hegt, die Teilnehmerstaaten des entsprechenden Raumes sowie beliebige andere Teilnehmerstaaten und stellt bei ihnen entsprechende Erkundigungen an. Wird bei diesen Untersuchungen. festgestellt, daß ein be- stimmter Teilnehmerstaat für diese Tätigkeit verantwortlich ist, konsultiert sich dieser Teilnehmerstaat mit den anderen Seiten und arbeitet mit ihnen zusam-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 20 vom 20. Dezember 1972 auf Seite 290. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972, Nr. 1-20 v. 5.1.-20.12.1972, S. 1-290).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit den Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft Abscan. V- Ralimenwa chdin ordnung Staatssicherheit Abscbn., Miellce, Referat auf der Exmatrihulationsveranstaltung an der Hochschule dos Staatssicherheit am, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ,Information des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit eintretende Bürger sowie Personen anderer Staaten; Zerstörungen. Sachbeschädigungen und sonstige Mißachtung der öffentlichenOrdnung und der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens.

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