Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1972, Seite 119

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972, Seite 119 (GBl. DDR Ⅰ 1972, S. 119); Gesetzblatt Teil I Nr. 9 Ausgabetag: 23. Juni 1972 119 3.4. für andere Zwecke in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Organisation. 4. Bis zur Bildung des Statutenfonds erfolgt d'e Tätigkeit der Organisation in Übereinstimmung mit dem für jedes Kalenderjahr aufgestellten speziellen Budget. Die im Budget für den Unterhalt des Personals der Direktion, die Durchführung von Tagungen des Rates und andere Maßnahmen mit Verwaltungscharakter vorgesehenen Ausgaben werden von den Mitgliedern der Organisation in der Höhe gedeckt, die von den Abkommenspartnern auf Vorschlag des Rates festgelegt und in einem Zusatzprotokoll formuliert wird. 5. Beim Eintritt neuer Mitglieder in die Organisation oder im Falle des Austritts eines Mitglieds aus der Organisation verändern sich entsprechend die Beiträge. 6. Die Valuta, in der die Beiträge zum Statutenfonds und Budget der Organisation zu leisten sind, werden von den Abkommenspartnern auf Vorschlag des Rates festgelegt. 7. Für eine Summe, die nicht zum festgelegten -Termin bezahlt wurde, werden Verzugszinsen in Höhe von 3 % der jährlichen Beiträge berechnet. 8. Wenn Mitglieder der Organisation ihren finanziellen Verpflichtungen im Laufe eines Jahres nicht nachkommen, entscheidet der Rat über die teilweise oder vollständige Aussetzung der sich aus der Mitgliedschaft in der Organisation ergebenden Rechte. 9. Der aus dem Betrieb des Fernmeldesystems erzielte Gewinn wird zwischen den Mitgliedern der Organisation proportional zu ihrer Beitragssumme aufgeteilt. Auf Beschluß der Mitglieder der Organisation kann der Gewinn für die Erhöhung des Statutenfonds oder die Bildung beliebiger spezieller Fonds verwendet werden. 10. Die Kosten für den Unterhalt der Teilnehmer an Tagungen und Sitzungen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben der Organisation, darunter Sitzungen des Rates, tragen die Abkommenspartner, die ihre Vertreter zu diesen Tagungen und Sitzungen entsenden. Artikel 16 1. Die Organisation betreibt den kosmischen Komplex und stellt die Fernmeldekanäle ihren Mitgliedern und anderen Nutzern in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des vorliegenden Abkommens zur Verfügung. 2 3 2. Die Fernmeldekanäle, über die die Organisation verfügt, werden zwischen den Mitgliedern der Organisation, ausgehend von ihrem Bedarf an Kanälen, aufgeteilt. Die Fernmeldekanäle, die den Gesamtbedarf aller Mitglieder der Organisation überschreiten, können an andere Nutzer vermietet werden. 3. Die Fernmeldekanäle werden gegen Bezahlung nach Tarifen, die vom Rat festgelegt werden, zur Verfügung gestellt. Die Höhe der Tarife muß auf dem Stand der in Goldfranken berechneten Weltdurchschnittstarife sein. Der Zahlungsmodus für die Fernmeldeleistungen wird vom Rat festgelegt. Artikel 17 1. Jeder Abkommenspartner kann das vorliegende Abkommen kündigen, indem er eine schriftliche Mitteilung hierzu der Depositärregierung übersendet. Die Kündigung des Abkommens durch diesen Abkommenspartner tritt bei Beendigung des Finanzjahres in Kraft, in dem die Einjahresfrist vom Tag der Benachrichtigung der Depositärregierung über diese Kündigung abläuft. Dieser Abkommenspartner hat zu den vom Rat festgelegten Terminen die Beitragssumme zu zahlen, die ihm für das Finanzjahr berechnet wurde, in dem die Kündigung in Kraft tritt, sowie alle anderen von ihm übernommenen finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. 2. Die Höhe des finanziellen Ausgleichs für den Abkommenspartner, der das Abkommen kündigt, wird vom Rat in Übereinstimmung mit der Summe der Beiträge dieses Abkommenspartners am Statutenfonds der Organisation unter Berücksichtigung des physischen und moralischen Verschleißes der Grundmittel festgelegt. Der finanzielle Ausgleich wird gezahlt, nachdem der Rat den Bericht über das Budget für das Finanzjahr bestätigt hat, in dem die Kündigung in Kraft tritt. Artikel 18 1. Das vorliegende Abkommen kann mit Zustimmung aller Abkommenspartner außer Kraft gesetzt werden. Die Außerkraftsetzung des Abkommens bedeutet die Auflösung der Organisation. Das Verfahren für die Auflösung der Organisation wird vom Rat festgelegt. 2. Bei Auflösung der Organisation werden ihre Grundmittel veräußert, und den Mitgliedern der Organisation wird der finanzielle Ausgleich in Übereinstimmung mit ihrer anteiligen Beteiligung an den Kapitalinvestitionen zur Schaffung des Nachrichtensystems unter Berücksichtigung des physischen und moralischen Verschleißes der Grundmittel gezahlt. Die baren Umlaufmittel, ausgenommen die Mittel für die Tilgung der Verpflichtungen der Organisation, werden zwischen den Mitgliedern der Organisation proportional den tatsächlich bis zum Tage der Auflösung der Organisation eingebrachten finanziellen Beiträgen verteilt. Artikel 19 Die Sprachen der Organisation sind Englisch, Spanisch, Russisch und Französisch. Der Rat entscheidet in Abhängigkeit von den tatsächlichen Bedürfnissen der Organisation, welche Sprachen angewendet werden. Artikel 20 Das vorliegende Abkommen liegt bis 31. Dezember 1972 in M o s k a u zur Unterzeichnung aus. Das Abkommen unterliegt der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden der Regierung der UdSSR, die als Depositär des vorliegenden Abkommens bestimmt wird, zur Aufbewahrung übergeben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 20 vom 20. Dezember 1972 auf Seite 290. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972, Nr. 1-20 v. 5.1.-20.12.1972, S. 1-290).

In der politisch-operativen Arbeit ist schöpferische erforderlich; denn Entwerfen von Varianten, Entwickeln von operativen Kombinationen, Aufbau von Legenden, Planung komplexer operativer Maßnahmen und Aufklärung der Pläne und Absichten des Gegners und die Einleitung offensiver Gegenmaßnahmen auf politischem, ideologischem oder rechtlichem Gebiet, Aufdeckung von feindlichen Kräften im Innern der deren Unwirksammachung und Bekämpfung, Feststellung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen der konkreten Straftat sowie effektiver Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Straftaten und zur Festigung Ordnung und Sicherheit im jeweiligen Bereich; zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen im Referat. Bei Abwesenheit des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft müssen dabei durchgesetzt und die Anforderungen, die sich aus den Haftgründen, der Persönlichkeit des Verhafteten und den Erfоrdernissen der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung.

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