Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1972, Seite 118

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972, Seite 118 (GBl. DDR Ⅰ 1972, S. 118); 118 Gesetzblatt Teil I Nr. 9 Ausgabetag: 23. Juni 1972 6.19. nimmt die Geschäftsordnung an; 6.20. erörtert und entscheidet weitere Fragen, die sich aus dem Abkommen ergeben. 7. Der Rat soll bemüht sein, seine Beschlüsse einstimmig zu fassen. Wenn das nicht erreicht wird, so gelten die Beschlüsse des Rates als angenommen, wenn für sie mindestens zwei Drittel der Stimmen aller Mitglieder des Rates abgegeben wurden. Die Beschlüsse des Rates sind nicht bindend für jene Mitglieder, die sich nicht für ihre Annahme ausgesprochen haben und ihren Vorbehalt dazu in schriftlicher Form erklärten später jedoch können sich diese Mitglieder den gefaßten Beschlüssen anschließen. 8. In Ausübung seiner im Punkt 6 dieses Artikels vorgesehenen Funktionen wird der Rat im Rahmen der durch die Abkommenspartner festgelegten Mittel tätig. 9. Die erste Tagung des Rates wird von der Regierung des Staates einberufen, in dem der Sitz der Organisation festgelegt wurde, spätestens drei Monate nach Inkrafttreten des vorliegenden Abkommens. Artikel 13 1. Die Direktion besteht aus dem Generaldirektor, seinem Stellvertreter und dem erforderlichen Personal. 2. Der Generaldirektor wird nach dem Prinzip der Einzelleitung tätig, ist Hauptverantwortlicher der Verwaltung der Organisation und vertritt sie in dieser Eigenschaft gegenüber den zuständigen Organen der Mitglieder der Organisation in allen Fragen, die ihre Tätigkeit betreffen, sowie gegenüber anderen Staaten und internationalen Organisationen, mit denen der Rat es für notwendig erachtet, zusammenzuarbeiten. 3. Der Generaldirektor ist verantwortlich gegenüber dem Rat und wird im Rahmen der ihm durch das vorliegende Abkommen und die Beschlüsse des Rates übertragenen Vollmachten tätig. 4. Der Generaldirektor übt folgende Funktionen aus: 4.1. er gewährleistet die Erfüllung der Beschlüsse des Rates; 4.2. er führt Verhandlungen mit den Fernmeldeverwaltungen, den Projektierungsorganisationen und den Industriebetrieben der Mitglieder der Organisation über Fragen der Projektierung des Systems in seiner Gesamtheit sowie über Fragen der Projektierung, Herstellung und Lieferung der Baugruppen und Blöcke der Bordapparaturen der Fernmeldesatelliten der Organisation; 4.3. er führt Verhandlungen zu Fragen des Starts von Fernmeldesatelliten für die Organisation; 4.4. er schließt im Aufträge des Rates im Rahmen der ihm vom Rat erteilten Vollmachten internationale und andere Verträge ab; 4.5. er stellt den Budgetentwurf für das nächste Finanzjahr auf, unterbreitet diesen dem Rat zur Bestätigung und legt dem Rat Rechenschaft über die Erfüllung des Budgets für das vergangene Finanzjahr; 4.6. er bereitet den Bericht über die Tätigkeit der Direktion für das vergangene Jahr für die Vorlage beim Rat vor; 4.7. er arbeitet die Entwürfe der Arbeitspläne der Organisation sowie der Pläne für die Entwicklung und Vervollkommnung des Fernmeldesystems aus und legt diese dem Rat zur Bestätigung vor; 4.8. er gewährleistet die Vorbereitung, Einberufung und Durchführung der Tagungen des Rates. 5. Der Generaldirektor und sein Stellvertreter werden aus Bürgern der Staaten, deren Regierungen Mitglieder der Organisation sind, für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Der Stellvertreter des Generaldirektors kann in der Regel nur für eine Amtsperiode gewählt werden. Der Generaldirektor und sein Stellvertreter dürfen nicht Bürger ein und desselben Staates sein. 6. Das Personal der Direktion setzt sich aus Bürgern der Staaten zusammen, deren Regierungen Mitglieder der Organisation sind, unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung und der gerechten territorialen Verteilung. Artikel 14 1. Die Revisionskommission besteht aus 3 Mitgliedern, die vom Rat für die Dauer von 3 Jahren aus Bürgern verschiedener Staaten, deren Regierungen Mitglieder der Organisation sind, gewählt werden. Der Vorsitzende und die Mitglieder der Revisionskommission dürfen in der Organisation keinerlei andere Ämter ausüben. 2. Der Generaldirektor stellt der Revisionskommission alle für die Durchführung der Revisionen erforderlichen Unterlagen und Dokumente zur Verfügung. 3. Der Bericht der Revisionskommission wird dem Rat der Organisation vorgelegt. Artikel 15 1. Zur Sicherung der Tätigkeit der Organisation wird der Statutenfonds (Grund- und Umlaufmittel) geschaffen. Der Beschluß über die Schaffung und Höhe des Statutenfonds wird von den Abkommenspartnern auf Vorschlag des Rates gefaßt und in einem Zusatzprotokoll formuliert. Die Höhe der anteiligen Beteiligung der Mitglieder der Organisation bei der Bildung des Statutenfonds wird proportional zum Grad ihrer Fernmeldekanalnutzung festgelegt. 2. Wenn bei der Vervollkommnung des Fernmeldesystems die Notwendigkeit auftritt, den Statutenfonds zu erhöhen, so wird die Summe der zusätzlichen Beiträge zwischen den Mitgliedern der Organisation, die zu dieser Erhöhung ihr Einverständnis erklärten, aufgeteilt. 3. Aus den Beiträgen der Mitglieder der Organisation zum Statutenfonds werden folgende Ausgaben der Organisation gedeckt: Die Ausgaben 3.1. für die wissenschaftlichen Forschungs-, Entwick-lungs- und Konstruktionsarbeiten für den kosmischen Komplex und die Bodenfunkstellen; 3.2. für die Projektierung, Errichtung, den Erwerb oder das Mieten des kosmischen Komplexes; 3.3. für die Bezahlung des Starts und die Beförderung der Fernmeldesatelliten der Organisation auf die Umlaufbahn;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 20 vom 20. Dezember 1972 auf Seite 290. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972, Nr. 1-20 v. 5.1.-20.12.1972, S. 1-290).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilung zu lösen: Gewährleistung einer engen und kameradschaftlichen Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und bei Erfordernis mit weiteren Diensteinheiten Staatssicherheit sowie das aufgabenbezogene politisch-operative Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt aus. Es ist vorbeugend zu verhindern, daß durch diese Täter Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter der Linie der Linie des Zentralen Medizinischen Dienstes und der Medi zinischen Dienste der Staatssicherheit , Staatsanwälte, Verteidiger, Kontaktper sonen der Verhafteten bei Besuchen sowie das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der. Aus dem Referat auf der Beratung mit den Sekretären der Kreisleitungen Dietz Verlag Berlin Andropow, Autorenkollekt Hager, Zum IOC.

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