Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1972, Seite 118

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972, Seite 118 (GBl. DDR Ⅰ 1972, S. 118); 118 Gesetzblatt Teil I Nr. 9 Ausgabetag: 23. Juni 1972 6.19. nimmt die Geschäftsordnung an; 6.20. erörtert und entscheidet weitere Fragen, die sich aus dem Abkommen ergeben. 7. Der Rat soll bemüht sein, seine Beschlüsse einstimmig zu fassen. Wenn das nicht erreicht wird, so gelten die Beschlüsse des Rates als angenommen, wenn für sie mindestens zwei Drittel der Stimmen aller Mitglieder des Rates abgegeben wurden. Die Beschlüsse des Rates sind nicht bindend für jene Mitglieder, die sich nicht für ihre Annahme ausgesprochen haben und ihren Vorbehalt dazu in schriftlicher Form erklärten später jedoch können sich diese Mitglieder den gefaßten Beschlüssen anschließen. 8. In Ausübung seiner im Punkt 6 dieses Artikels vorgesehenen Funktionen wird der Rat im Rahmen der durch die Abkommenspartner festgelegten Mittel tätig. 9. Die erste Tagung des Rates wird von der Regierung des Staates einberufen, in dem der Sitz der Organisation festgelegt wurde, spätestens drei Monate nach Inkrafttreten des vorliegenden Abkommens. Artikel 13 1. Die Direktion besteht aus dem Generaldirektor, seinem Stellvertreter und dem erforderlichen Personal. 2. Der Generaldirektor wird nach dem Prinzip der Einzelleitung tätig, ist Hauptverantwortlicher der Verwaltung der Organisation und vertritt sie in dieser Eigenschaft gegenüber den zuständigen Organen der Mitglieder der Organisation in allen Fragen, die ihre Tätigkeit betreffen, sowie gegenüber anderen Staaten und internationalen Organisationen, mit denen der Rat es für notwendig erachtet, zusammenzuarbeiten. 3. Der Generaldirektor ist verantwortlich gegenüber dem Rat und wird im Rahmen der ihm durch das vorliegende Abkommen und die Beschlüsse des Rates übertragenen Vollmachten tätig. 4. Der Generaldirektor übt folgende Funktionen aus: 4.1. er gewährleistet die Erfüllung der Beschlüsse des Rates; 4.2. er führt Verhandlungen mit den Fernmeldeverwaltungen, den Projektierungsorganisationen und den Industriebetrieben der Mitglieder der Organisation über Fragen der Projektierung des Systems in seiner Gesamtheit sowie über Fragen der Projektierung, Herstellung und Lieferung der Baugruppen und Blöcke der Bordapparaturen der Fernmeldesatelliten der Organisation; 4.3. er führt Verhandlungen zu Fragen des Starts von Fernmeldesatelliten für die Organisation; 4.4. er schließt im Aufträge des Rates im Rahmen der ihm vom Rat erteilten Vollmachten internationale und andere Verträge ab; 4.5. er stellt den Budgetentwurf für das nächste Finanzjahr auf, unterbreitet diesen dem Rat zur Bestätigung und legt dem Rat Rechenschaft über die Erfüllung des Budgets für das vergangene Finanzjahr; 4.6. er bereitet den Bericht über die Tätigkeit der Direktion für das vergangene Jahr für die Vorlage beim Rat vor; 4.7. er arbeitet die Entwürfe der Arbeitspläne der Organisation sowie der Pläne für die Entwicklung und Vervollkommnung des Fernmeldesystems aus und legt diese dem Rat zur Bestätigung vor; 4.8. er gewährleistet die Vorbereitung, Einberufung und Durchführung der Tagungen des Rates. 5. Der Generaldirektor und sein Stellvertreter werden aus Bürgern der Staaten, deren Regierungen Mitglieder der Organisation sind, für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Der Stellvertreter des Generaldirektors kann in der Regel nur für eine Amtsperiode gewählt werden. Der Generaldirektor und sein Stellvertreter dürfen nicht Bürger ein und desselben Staates sein. 6. Das Personal der Direktion setzt sich aus Bürgern der Staaten zusammen, deren Regierungen Mitglieder der Organisation sind, unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung und der gerechten territorialen Verteilung. Artikel 14 1. Die Revisionskommission besteht aus 3 Mitgliedern, die vom Rat für die Dauer von 3 Jahren aus Bürgern verschiedener Staaten, deren Regierungen Mitglieder der Organisation sind, gewählt werden. Der Vorsitzende und die Mitglieder der Revisionskommission dürfen in der Organisation keinerlei andere Ämter ausüben. 2. Der Generaldirektor stellt der Revisionskommission alle für die Durchführung der Revisionen erforderlichen Unterlagen und Dokumente zur Verfügung. 3. Der Bericht der Revisionskommission wird dem Rat der Organisation vorgelegt. Artikel 15 1. Zur Sicherung der Tätigkeit der Organisation wird der Statutenfonds (Grund- und Umlaufmittel) geschaffen. Der Beschluß über die Schaffung und Höhe des Statutenfonds wird von den Abkommenspartnern auf Vorschlag des Rates gefaßt und in einem Zusatzprotokoll formuliert. Die Höhe der anteiligen Beteiligung der Mitglieder der Organisation bei der Bildung des Statutenfonds wird proportional zum Grad ihrer Fernmeldekanalnutzung festgelegt. 2. Wenn bei der Vervollkommnung des Fernmeldesystems die Notwendigkeit auftritt, den Statutenfonds zu erhöhen, so wird die Summe der zusätzlichen Beiträge zwischen den Mitgliedern der Organisation, die zu dieser Erhöhung ihr Einverständnis erklärten, aufgeteilt. 3. Aus den Beiträgen der Mitglieder der Organisation zum Statutenfonds werden folgende Ausgaben der Organisation gedeckt: Die Ausgaben 3.1. für die wissenschaftlichen Forschungs-, Entwick-lungs- und Konstruktionsarbeiten für den kosmischen Komplex und die Bodenfunkstellen; 3.2. für die Projektierung, Errichtung, den Erwerb oder das Mieten des kosmischen Komplexes; 3.3. für die Bezahlung des Starts und die Beförderung der Fernmeldesatelliten der Organisation auf die Umlaufbahn;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 20 vom 20. Dezember 1972 auf Seite 290. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972, Nr. 1-20 v. 5.1.-20.12.1972, S. 1-290).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage die notwendige Einsatzbereitschaft, Opferbereitschaft und andere wichtige Eigenschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf gegen den Feind hervorbringen. Diese Erkenntnis ist durch die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Besuchen mit Verhafteten kann nur gewährleistet werden durch die konsequente Durchsetzung der Dienstanweisungen und sowie der Hausordnung und der Besucherordnung.

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