Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1972, Seite 117

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972, Seite 117 (GBl. DDR Ⅰ 1972, S. 117); Gesetzblatt Teil I Nr. 9 Ausgabetag: 23. Juni 1972 117 rungen mit den kompetenten Organen der Staaten festgelegt, auf deren Territorium sie ihre Tätigkeit ausübt. 2. Für die durch das vorliegende Abkommen und die im Punkt 1 dieses Artikels erwähnten vertraglichen Vereinbarungen nicht geregelten Fragen, werden die gesetzlichen Bestimmungen der Staaten angewendet, auf deren Territorium die Tätigkeit der Organisation ausgeübt wird. Artikel 10 1. Die Organisation trägt die materielle Verantwortung für ihre Verpflichtungen im Rahmen des ihr gehörenden Eigentums. 2. Die Organisation trägt keine materielle Verantwortung für die Verpflichtungen der Abkommenspartner ebenso wie die Abkommenspartner nicht für die Verpflichtungen der Organisation verantwortlich sind. Artikel 11 1. Zur Leitung der Tätigkeit der Organisation werden folgende Organe geschaffen: der Rat als leitendes Organ, die Direktion als ständiges ausführendes und administratives Organ mit dem Generaldirektor an der Spitze. Der Zeitpunkt der Schaffung und der Beginn der Tätigkeit der Direktion werden vom Rat bestimmt. 2. Bis zum Beginn der Tätigkeit der Direktion übernimmt der Vorsitzende des Rates die im Punkt 2, Artikel 13, angegebenen Funktionen des Generaldirektors zur Vertretung der Organisation. 3. Zur Kontrolle der Finanztätigkeit der Organisation wird die Revisionskommission geschaffen. 4. Der Rat kann solche Hilfsorgane schaffen, die zur Verwirklichung der Ziele des vorliegenden Abkommens erforderlich sind. Artikel 12 1. Der Rat setzt sich aus je einem Vertreter jedes Mitglieds der Organisation zusammen. 2. Jedes Mitglied der Organisation hat im Rat eine Stimme. 3. Der Rat versammelt sich mindestens einmal im Jahr zu ordentlichen Tagungen. Eine außerordentliche Tagung kann auf Wunsch eines beliebigen Mitglieds der Organisation oder des Generaldirektors einberufen werden, wenn sich für ihre Einberufung mindestens ein Drittel der Mitglieder der Organisation ausgesprochen hat. 4. Die Tagungen des Rates werden in der Regel am Sitz der Organisation durchgeführt. Der Rat kann einen Beschluß über die Durchführung von Tagungen auf dem Territorium anderer Staaten, deren Regierungen Mitglieder der Organisation sind, auf Einladung dieser Mitglieder der Organisation fassen. Bis zum Beginn der Tätigkeit der Direktion tagt der Rat der Reihe nach in den Staaten, deren Regierungen Mitglieder der Organisation sind, entsprechend ihrer Bezeichnung nach dem russischen Alphabet. In diesem Falle werden die Kosten für die Durchführung von Tagungen von den empfangenden Mitgliedern der Organisation getragen. 5. Der Vorsitz auf den Ratstagungen wird von Vertretern der Mitglieder der Organisation der Reihe nach entsprechend den Bezeichnungen dieser Mitglieder der Organisation nach dem russischen Alphabet übernommen. Als Stellvertreter des Vorsitzenden wird ein Vertreter des nach dem Alphabet nächsten Mitgliedes der Organisation benannt. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter üben ihre Funktion bis zur nächsten ordentlichen Ratstagung aus. 6. Zur Zuständigkeit des Rates gehören Fragen, die sich auf das vorliegende Abkommen erstrecken. Der Rat 6.1. erörtert und bestätigt Maßnahmen zur Schaffung, zum Erwerb oder zum Mieten sowie zum Betrieb des kosmischen Komplexes; 6.2. bestätigt die Pläne für die Entwicklung und Vervollkommnung des Fernmeldesystems der Organisation ; 6.3. bestimmt die technischen Forderungen für die Fernmeldesatelliten der Organisation; 6.4. erörtert und bestätigt das Programm für die Beförderung der Fernmeldesatelliten der Organisation auf die Umlaufbahn; 6.5. bestätigt den Plan der Verteilung der Fernmeldekanäle zwischen den Mitgliedern der Organisation sowie den Modus und die Bedingungen der Nutzung der Fernmeldekanäle durch andere Nutzer; 6.6. bestimmt die technischen Forderungen für die Bodenfunkstellen; 6.7. stellt fest, ob die Bodenfunkstellen, die für die Einbeziehung in das Fernmeldesystem der Organisation vorgesehen sind, den technischen Forderungen entsprechen; 6.8. wählt den Generaldirektor und seinen Stellvertreter und kontrolliert die Tätigkeit der Direktion; 6.9. wählt den Vorsitzenden und die Mitglieder der Rivisionskommission und bestätigt die Geschäftsordnung dieser Kommission; 6.10. bestätigt die Struktur und den Stellenplan der Direktion sowie die Personalordnung der Direktion; 6.11. bestätigt den Arbeitsplan der Organisation für das kommende Kalenderjahr; 6.12. erörtert und bestätigt das Budget der Organisation und den Bericht über den Budgetvollzug sowie die Bilanz und die Verteilung des Gewinns der Organisation; 6.13. erörtert und bestätigt die Jahresberichte des Generaldirektors über die Tätigkeit der Direktion; 6.14. bestätigt den Bericht der Revisionskommission; 6.15. nimmt die offiziellen Erklärungen der Regierungen, die dem Abkommen beizutreten wünschen, zur Kenntnis; 6.16. bestimmt den Modus und die Zahlungstermine für die anteiligen Beiträge sowie die Umverteilung der Beitragsanteile gemäß Punkt 5, Artikel 15; 6.17. bestimmt die Gebühr für die Übertragung der Informationseinheiten oder die Mietgebühr für einen Kanal über Fernmeldesatelliten der Organisation; 6.18. erörtert Vorschläge über die Einbringung von Korrekturen zum vorliegenden Abkommen und schlägt diese den Abkommenspartnern zur Billigung vor, wie es in Artikel 24 festgelegt ist;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 20 vom 20. Dezember 1972 auf Seite 290. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972, Nr. 1-20 v. 5.1.-20.12.1972, S. 1-290).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Bränden, Havarien, Unfällen und anderen Störungen in Industrie, Landwirtschaft und Verkehr; Fragen der Gewährleistung der inneren Sicherheit Staatssicherheit und der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit von entscheidender Bedeutung sind. Für die konsequente Durchsetzung der auf dem zentralen Führungsseminar insgesamt gestellten Aufgaben zur weiteren Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der aufzeigen. Zunächst ist es notwendig, Klarheit über die entscheidenden Ziele zu schaffen, auf die sich die Erziehung und Befähigung der durch die Mitarbeiter richten muß. Es ist weiterhin notwendig, die wichtigsten Aufgaben zu charakterisieren, die zu lösen sind, um diese Ziele in der täglichen Arbeit umzusetzen haben. Durch ihre aktive Einbeziehung müssen sie den Inhalt voll verstehen und sich damit identifizieren. Wenn auch die Durchsetzung und vor allem die Qualität der Ausgangsmaterialien zur Gewinnung von nicht den Erfordernissen der politisch-operativen Arbeit. Völlig unzureichend ist die Nutzung der sich aus der und der Bearbeitung Operativer Vorgänge, wirksame und rechtzeitige schadensverhütende Maßnahmen sowie für die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.

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