Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1972, Seite 117

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972, Seite 117 (GBl. DDR Ⅰ 1972, S. 117); Gesetzblatt Teil I Nr. 9 Ausgabetag: 23. Juni 1972 117 rungen mit den kompetenten Organen der Staaten festgelegt, auf deren Territorium sie ihre Tätigkeit ausübt. 2. Für die durch das vorliegende Abkommen und die im Punkt 1 dieses Artikels erwähnten vertraglichen Vereinbarungen nicht geregelten Fragen, werden die gesetzlichen Bestimmungen der Staaten angewendet, auf deren Territorium die Tätigkeit der Organisation ausgeübt wird. Artikel 10 1. Die Organisation trägt die materielle Verantwortung für ihre Verpflichtungen im Rahmen des ihr gehörenden Eigentums. 2. Die Organisation trägt keine materielle Verantwortung für die Verpflichtungen der Abkommenspartner ebenso wie die Abkommenspartner nicht für die Verpflichtungen der Organisation verantwortlich sind. Artikel 11 1. Zur Leitung der Tätigkeit der Organisation werden folgende Organe geschaffen: der Rat als leitendes Organ, die Direktion als ständiges ausführendes und administratives Organ mit dem Generaldirektor an der Spitze. Der Zeitpunkt der Schaffung und der Beginn der Tätigkeit der Direktion werden vom Rat bestimmt. 2. Bis zum Beginn der Tätigkeit der Direktion übernimmt der Vorsitzende des Rates die im Punkt 2, Artikel 13, angegebenen Funktionen des Generaldirektors zur Vertretung der Organisation. 3. Zur Kontrolle der Finanztätigkeit der Organisation wird die Revisionskommission geschaffen. 4. Der Rat kann solche Hilfsorgane schaffen, die zur Verwirklichung der Ziele des vorliegenden Abkommens erforderlich sind. Artikel 12 1. Der Rat setzt sich aus je einem Vertreter jedes Mitglieds der Organisation zusammen. 2. Jedes Mitglied der Organisation hat im Rat eine Stimme. 3. Der Rat versammelt sich mindestens einmal im Jahr zu ordentlichen Tagungen. Eine außerordentliche Tagung kann auf Wunsch eines beliebigen Mitglieds der Organisation oder des Generaldirektors einberufen werden, wenn sich für ihre Einberufung mindestens ein Drittel der Mitglieder der Organisation ausgesprochen hat. 4. Die Tagungen des Rates werden in der Regel am Sitz der Organisation durchgeführt. Der Rat kann einen Beschluß über die Durchführung von Tagungen auf dem Territorium anderer Staaten, deren Regierungen Mitglieder der Organisation sind, auf Einladung dieser Mitglieder der Organisation fassen. Bis zum Beginn der Tätigkeit der Direktion tagt der Rat der Reihe nach in den Staaten, deren Regierungen Mitglieder der Organisation sind, entsprechend ihrer Bezeichnung nach dem russischen Alphabet. In diesem Falle werden die Kosten für die Durchführung von Tagungen von den empfangenden Mitgliedern der Organisation getragen. 5. Der Vorsitz auf den Ratstagungen wird von Vertretern der Mitglieder der Organisation der Reihe nach entsprechend den Bezeichnungen dieser Mitglieder der Organisation nach dem russischen Alphabet übernommen. Als Stellvertreter des Vorsitzenden wird ein Vertreter des nach dem Alphabet nächsten Mitgliedes der Organisation benannt. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter üben ihre Funktion bis zur nächsten ordentlichen Ratstagung aus. 6. Zur Zuständigkeit des Rates gehören Fragen, die sich auf das vorliegende Abkommen erstrecken. Der Rat 6.1. erörtert und bestätigt Maßnahmen zur Schaffung, zum Erwerb oder zum Mieten sowie zum Betrieb des kosmischen Komplexes; 6.2. bestätigt die Pläne für die Entwicklung und Vervollkommnung des Fernmeldesystems der Organisation ; 6.3. bestimmt die technischen Forderungen für die Fernmeldesatelliten der Organisation; 6.4. erörtert und bestätigt das Programm für die Beförderung der Fernmeldesatelliten der Organisation auf die Umlaufbahn; 6.5. bestätigt den Plan der Verteilung der Fernmeldekanäle zwischen den Mitgliedern der Organisation sowie den Modus und die Bedingungen der Nutzung der Fernmeldekanäle durch andere Nutzer; 6.6. bestimmt die technischen Forderungen für die Bodenfunkstellen; 6.7. stellt fest, ob die Bodenfunkstellen, die für die Einbeziehung in das Fernmeldesystem der Organisation vorgesehen sind, den technischen Forderungen entsprechen; 6.8. wählt den Generaldirektor und seinen Stellvertreter und kontrolliert die Tätigkeit der Direktion; 6.9. wählt den Vorsitzenden und die Mitglieder der Rivisionskommission und bestätigt die Geschäftsordnung dieser Kommission; 6.10. bestätigt die Struktur und den Stellenplan der Direktion sowie die Personalordnung der Direktion; 6.11. bestätigt den Arbeitsplan der Organisation für das kommende Kalenderjahr; 6.12. erörtert und bestätigt das Budget der Organisation und den Bericht über den Budgetvollzug sowie die Bilanz und die Verteilung des Gewinns der Organisation; 6.13. erörtert und bestätigt die Jahresberichte des Generaldirektors über die Tätigkeit der Direktion; 6.14. bestätigt den Bericht der Revisionskommission; 6.15. nimmt die offiziellen Erklärungen der Regierungen, die dem Abkommen beizutreten wünschen, zur Kenntnis; 6.16. bestimmt den Modus und die Zahlungstermine für die anteiligen Beiträge sowie die Umverteilung der Beitragsanteile gemäß Punkt 5, Artikel 15; 6.17. bestimmt die Gebühr für die Übertragung der Informationseinheiten oder die Mietgebühr für einen Kanal über Fernmeldesatelliten der Organisation; 6.18. erörtert Vorschläge über die Einbringung von Korrekturen zum vorliegenden Abkommen und schlägt diese den Abkommenspartnern zur Billigung vor, wie es in Artikel 24 festgelegt ist;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 20 vom 20. Dezember 1972 auf Seite 290. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972, Nr. 1-20 v. 5.1.-20.12.1972, S. 1-290).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der erfordert, daß wir zu jeder Zeit die Lage im Innern voll beherrschen. Deshalb brauchen wir in verstärktem Maße von den Informationen zum rechtzeitigen Erkennen und Aufklären von feindlich-negativen Kräften und ihrer Wirksamkeit im Innern der DDR. Je besser es uns gelingt, feindlich-negative Aktivitäten bereits im Keime zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit bewußt und konsequent durchzusetzen. In der vom Parteitag umfassend charakterisierten Etappe unserer gesellschaftlichen Entwicklung und infoloe der sich weiter verschärfenden Systemauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus ergebenden enormen gesellschaftlichen AufWendungen für die weitere ökonomische und militärische Stärkung der zum Beispiel vielfältige. Auswirkungen auf Tempo und Qualität der Realisierung der Sozialpolitik. Des weiteren ist zu beachten, daß die in den entsprechenden Vorschriften der geforderten tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind und welche rechtlichen Konsequenzen damit verbunden sind.

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