Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1972, Seite 102

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972, Seite 102 (GBl. DDR Ⅰ 1972, S. 102); 102 Gesetzblatt Teil I Nr. 8 Ausgabetag: 16. Juni 1972 Handlung als der Auslieferung unterliegende Straftat in jeden zwischen ihnen abzuschließenden Auslieferungsvertrag aufzunehmen. 2. Wenn ein Teilnehmerstaat, welcher die Auslieferung vom Bestehen eines Vertrages abhängig macht, ein Auslieferungsersuchen von einem anderen Teilnehmerstaat erhält, mit dem er keinen Auslieferungsvertrag hat, kann er nach Wahl diese Konvention als die rechtliche Grundlage für eine Auslieferung in Hinsicht auf die strafbaren Handlungen ansehen. Die Auslieferung erfolgt vorbehaltlich der anderen Bedingungen, die das Recht des um Auslieferung ersuchten Staates vorsieht. 3. Die Teilnehmerstaaten, welche die Auslieferung nicht von dem Bestehen eines Vertrages abhängig machen, erkennen im Verhältnis untereinander die strafbaren Handlungen als der Auslieferung unterliegende Straftaten vorbehaltlich der gemäß dem Recht des um Auslieferung ersuchten Staates aufgestejlten Bedingungen an. 4. Jede strafbare Handlung gilt zum Zwecke der Auslieferung im Verhältnis der Teilnehmerstaaten untereinander nicht nur an dem Ort, an dem sie erfolgt ist, sondern auch in dem Gebiet jedes Staates als begangen, der gemäß Artikel 5, Absatz 1 (b), (c) und (d) verpflichtet ist, seine Gerichtsbarkeit-zu errichten. Artikel 9 Teilnehmerstaaten, die gemeinsame Luftverkehrsbetriebsorganisationen oder internationale Betriebsstellen bilden, welche Luftfahrzeuge betreiben, die einer gemeinsamen oder internationalen Eintragung unterliegen, bestimmen durch geeignete Maßnahmen für jedes Luftfahrzeug denjenigen Staat unter ihnen, der die Gerichtsbarkeit ausübt und der die Merkmale des Eintragungsstaates im Sinne dieser Konvention aufweist, und zeigen dies der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation an, die alle Teilnehmerstaaten dieser Konvention von der Anzeige in Kenntnis setzt. Artikel 10 1. Die Teilnehmerstaaten bemühen sich, im Einklang mit dem internationalen und dem nationalen Recht, alle durchführbaren Maßnahmen zur Verhinderung der in Artikel 1 erwähnten strafbaren Handlungen zu ergreifen. 2. Wenn infolge der Begehung einer strafbaren Handlung gemäß Artikel 1 ein Flug verzögert oder unterbrochen worden ist, so hat jeder Teilnehmerstaat, in dessen Gebiet sich das Luftfahrzeug oder Fluggäste. oder Besatzung befinden, es den Fluggästen und der Besatzung zu erleichtern, ihre Reise so schnell wie durchführbar fortzusetzen und das Luftfahrzeug und seine Ladung den rechtmäßigen Besitzern zurückzugeben. Artikel 11 1. Die Teilnehmerstaaten gewähren einander das größte Maß an Unterstützung bei Strafverfahren, die in bezug auf die strafbaren Handlungen eingeleitet werden. Das Gesetz des ersuchten Staates gilt in allen Fällen. 2. Die Bestimmungen des Absatzes 1 dieses Artikels berühren nicht im Rahmen eines anderen bilateralen oder multilateralen Vertrages eingegangenen Verpflichtungen, welcher, gänzlich oder teilweise, die gegenseitige Unterstützung in Strafsachen regelt oder regeln wird. Artikel 12 Hat ein Teilnehmerstaat Grund zu der Annahme, daß eine in Artikel 1 erwähnte strafbare Handlung begangen werden wird, so teilt er, in Übereinstimmung mit seinem Landesrecht, jegliche diesbezügliche, sich in seinem Besitz befindliche Information den Staaten mit, von denen er glaubt, daß sie die in Artikel 5, Absatz 1, erwähnten Staaten sein würden. Artikel 13 Jeder Teilnehmerstaat erstattet dem Rat der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation, in Übereinstimmung mit seinem Landesrecht, so schnell wie. möglich Bericht über jegliche diesbezügliche, sich in seinem Besitz befindliche Information über a) die Umstände der strafbaren Handlung b) die gemäß Artikel 10, Absatz 2, getroffenen Maßnahmen c) die in bezug auf den Täter oder mutmaßlichen Täter ergriffenen Maßnahmen und insbesondere die Ergebnisse von Auslieferungsverfahren oder sonstiger rechtlicher Schritte. Artikel 14 1. Jeder Streit zwischen zwei oder mehr Teilnehmerstaaten hinsichtlich der Auslegung oder Anwendung dieser Konvention', der nicht auf dem Verhandlungswege gelöst werden kann, wird, auf Ersuchen einer Seite, einem Schiedsverfahren unterzogen. Sind die Partner innerhalb von 6 Monaten vom Tage des Schiedsersuchens an gerechnet nicht in der Lage, sich über die Organisierung des Schiedsverfahrens zu einigen, kann jeder der Partner den Streit durch Antrag dem Internationalen Gerichtshof in Übereinstimmung mit dem Statut des Gerichtshofes übertragen. 2. Jeder Staat kann zum Zeitpunkt der Unterzeichnung oder Ratifizierung dieser Konvention oder seines Beitritts zu dieser Konvention erklären, daß er sich nicht durch den vorhergehenden Absatz gebunden fühlt. Die anderen Teilnehmerstaaten sind nicht durch den vorhergehenden Absatz gebunden hinsichtlich des Teilnehmerstaates, der einen solchen Vorbehalt erklärt hat. 3. Jeder Teilnehmerstaat, der in Übereinstimmung mit dem vorhergehenden Absatz einen Vorbehalt erklärt hat, kann zu jeder Zeit diesen Vorbehalt durch Mitteilung an die Depositarregierungen zurückziehen. Artikel 15 1. Diese Konvention wird am 23. September 1971 zur Unterzeichnung durch die Staaten aufgelegt, die an der vom 8. bis 23. September 1971 in Montreal;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 20 vom 20. Dezember 1972 auf Seite 290. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972, Nr. 1-20 v. 5.1.-20.12.1972, S. 1-290).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit nur durch eine höhere Qualität der Arbeit mit erreichen können. Auf dem zentralen Führungsseminar hatte ich bereits dargelegt, daß eine wichtige Aufgabe zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Vorgabe langfristiger Orientierungen undAÄufgabensteihingen. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit den Grundsätze für die Zusammenarbeit mit und ihre Gewinnung; Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate.

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