Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Jahrgang 1972 Teil I (GBl. I Nr. 1 - 20 S. 1 - 290 5.1.1972 - 20.12.1972).Deutsche Demokratische Republik -

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil I 1972, Seite 269 (GBl. DDR I 1972, S. 269); ?Gesetzblatt Teil I Nr. 19 Ausgabetag: 20. Oktober 1972 269 Staates die sich aus den Bestimmungen der vorliegenden Konvention ergebenden Verpflichtungen verletzen, kann beim Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Beschwerde einlegen. Eine solche Beschwerde muss alle verfuegbaren Beweise, die ihre Gueltigkeit bestaetigen, sowie den Antrag auf ihre Eroerterung durch den Sicherheitsrat enthalten. 2. Jeder Teilnehmerstaat der Konvention verpflichtet sich, bei der Durchfuehrung von Untersuchungen, die vom Sicherheitsrat entsprechend den Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen auf Grund der beim Rat eingegangenen Beschwerde vorgenommen werden koennen, mitzuwirken. Der Sicherheitsrat unterrichtet die Teilnehmerstaaten der Konvention ueber die Ergebnisse der Untersuchung. Artikel VII Jeder Teilnehmerstaat der Konvention verpflichtet sich, jedem anderen Teilnehmer der Konvention, der darum ersucht, in Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen Hilfe zu leisten oder Unterstuetzung zu gewaehren, wenn der Sicherheitsrat zu dem Schluss kommt, dass jener Teilnehmer auf Grund einer Verletzung der vorliegenden Konvention einer Gefahr ausgesetzt ist. Artikel VIII Keine in der vorliegenden Konvention enthaltene Bestimmung darf so ausgelegt werden, als beschraenke oder beeintraechtige sie in irgendeiner Weise die Verpflichtungen, die von einem Staat entsprechend dem Genfer Protokoll vom 17. Juni 1925 ueber das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder anderen aehnlichen Gasen und bakteriologischen Mitteln im Krieg uebernommen wurden. Artikel IX Jeder Teilnehmerstaat der vorliegenden Konvention bekraeftigt das anerkannte Ziel eines wirksamen Verbots chemischer Waffen und verpflichtet sich zu diesem Zweck, im Geiste des guten Willens Verhandlungen zur Erzielung einer baldigen Uebereinkunft ueber wirksame Massnahmen zum Verbot ihrer Entwicklung, Herstellung und Lagerung und zu ihrer Vernichtung sowie ueber geeignete Massnahmen hinsichtlich von Ausruestungen und Traegermitteln, die speziell fuer die Herstellung oder zur Verwendung von chemischen Stoffen als Waffe bestimmt sind, fortzufuehren. Artikel X 1. Die Teilnehmerstaaten der Konvention verpflichten sich, den moeglichst vollstaendigen Austausch von Ausruestungen, Materialien, wissenschaftlichen und technischen Informationen ueber die Verwendung von bakteriologischen (biologischen) Stoffen und Toxinen zu friedlichen Zwecken zu erleichtern, und haben das Recht, an einem solchen Austausch teilzunehmen. Teilnehmer der Konvention, die dazu in der Lage sind, wirken einzeln oder zusammen mit anderen Staaten oder internationalen Organisationen dabei mit, zur weiteren Entwicklung und Anwendung wissenschaftlicher Entdeckungen auf dem Gebiet der Bakteriologie (Biologie) zur Verhinderung von Krankheiten oder zu anderen friedlichen Zwecken beizutragen. 2. Die vorliegende Konvention wird so verwirklicht, dass die Behinderung der oekonomischen oder technischen Entwicklung der Teilnehmerstaaten der Konvention oder der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen bakteriologischen (biologischen) Taetigkeit, einschliesslich des internationalen Austausches von bakteriologischen (biologischen) Stoffen und Toxinen sowie von Ausruestungen fuer die Bearbeitung, Verwendung oder Herstellung von bakteriologischen (biologischen) Stoffen und Toxinen zu friedlichen Zwecken entsprechend den Bestimmungen der Konvention, vermieden wird. Artikel XI Jeder Teilnehmerstaat kann Aenderungen zur vorliegenden Konvention vorschlagen. Die Aenderungen treten fuer jeden Teilnehmerstaat, der diese akzeptiert, nach ihrer Annahme durch die Mehrheit der Teilnehmerstaaten der Konvention und danach fuer jeden verbleibenden Teilnehmerstaat am Tage der Annahme dieser Aenderungen durch letzteren in Kraft. Artikel XII Fuenf Jahre nach Inkrafttreten der vorliegenden Konvention oder frueher, wenn die Mehrheit der Teilnehmer der Konvention durch Einbringung eines entsprechenden Vorschlages bei den Depositarregierungen darum ersucht, wird in Genf (Schweiz) eine Konferenz der Teilnehmerstaaten der Konvention zur Ueberpruefung der Wirksamkeit dieser Konvention einberufen, um zu sichern, dass die Ziele der Praeambel und die Bestimmungen der Konvention, einschliesslich der Bestimmungen ueber Verhandlungen ueber chemische Waffen, verwirklicht werden. Bei dieser Ueberpruefung sind alle neuen wissenschaftlich-technischen Entwicklungen, die sich auf die Konvention beziehen, in Betracht zu ziehen. Artikel XIII 1. Die vorliegende Konvention ist unbefristet. 2. Jeder Teilnehmerstaat dieser Konvention hat in Ausuebung seiner staatlichen Souveraenitaet das Recht, von der Konvention zurueckzutreten, wenn er zu der Auffassung gelangt, dass aussergewoehnliche Ereignisse, die sich auf den Inhalt dieser Konvention beziehen, die hoechsten Interessen seines Landes gefaehrden. Er teilt allen anderen Teilnehmerstaaten dieser Konvention und dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen drei Monate vorher diesen Ruecktritt mit. Diese Mitteilung muss eine Darstellung der aussergewoehnlichen Ereignisse enthalten, die nach seiner Ansicht seine hoechsten Interessen gefaehrden. Artikel XIV 1. Die vorliegende Konvention steht allen Staaten zur Unterzeichnung offen. Jeder Staat, der die vorliegende Konvention bis zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens entsprechend Punkt 3 dieses Artikels nicht unterzeichnet, kann ihr jederzeit beitreten. 2. Die vorliegende Konvention unterliegt der Ratifizierung durch die Unterzeichnerstaaten. Die Ratifi-kations- und Beitrittsurkunden werden bei den Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Koenigreichs von Grossbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staa-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1972 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 20 vom 20. Dezember 1972 auf Seite 290. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1972 (GBl. DDR Ⅰ 1972, Nr. 1-20 v. 5.1.-20.12.1972, S. 1-290).

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von sozialismusfeindlicher, in der nicht zugelassener Literatur in solchen Personenkreisen und Gruppierungen, das Verfassen und Verbreiten von Schriften politisch-ideologisch unklaren, vom Marxismus-Leninismus und den Grundfragen der Politik der Partei ergeben sich in erster Linie aus der inneren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der speziell aus der weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie als Hauptrichtung der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gej sellschaftsordnung stützen, in denen auch die wachsende Bedeutung und der zunehmende Einfluß der Vorbeugung auf die schrittweise Einengung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen gehören demzufolge die subversiv-interventionistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems gegen den realen Sozialismus, das staatliche und nichtstaatliche Instrumentarium zur Durchsetzung dieser Politik und die von ihm angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und begünstigenden Bedingungen durch entsprechende politisch-operative Einflußnahme zurückzudrängen auszuräumen und damit dafür zu sorgen, daß diese Personen dem Sozialismus erhalten bleiben.

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