Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1970, Seite 73

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1970, Seite 73 (GBl. DDR Ⅰ 1970, S. 73); Gesetzblatt Teil I Nr. 12 Ausgabetag: 28. Mai 1970 73 Umfang der Versorgungsgebiete die Bezirkstage oder Kreistage Gebiete zur Wassergewinnung für die Bevölkerung zu Wasserschutzgebieten erklären, für die Nutzungsbeschränkungen und Verbote ausgesprochen werden können. VI. Reinhaltung der Luft .- §29 Zielsetzung Die Luft als eine notwendige Lebens- und Produktionsbedingung der Gesellschaft sowie wichtige Voraussetzung für die Gesunderhaltung der Bürger und die Verbesserung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen ist in ihrer natürlichen Zusammensetzung weitestgehend zu erhalten. Die Reinhaltung der Luft von Staub, Abgasen und Gerüchen ist eine ständige Aufgabe der Staats- und Wirtschaftsorgane sowie der Betriebe im Zusammenwirken mit der Nationalen Front, den gesellschaftlichen Organisationen und den Bürgern. Schutz der Atmosphäre vor luftverunreinigenden Stoffen §30 (1) Zur Gewährleistung der Reinhaltung der Luft sind von den zuständigen Staatsorganen Grenzwerte entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen unter Berücksichtigung des wissenschaftlich-technischen Erkenntnisstandes differenziert festzulegen. (2) Die Betriebe sind dafür verantwortlich, daß die Luft nicht über die Höhe der ihnen vorgegebenen Grenzwerte hinaus, mit luftverunreinigenden Stoffen belastet wird. Sie haben alle Anlagen zur Reinhaltung der Luft ständig mit einem optimalen Wirkungsgrad zu betreiben. (3) Die Betriebe haben sich bei der Entwicklung, der Fertigung und dem Einsatz von Anlagen und Erzeugnissen darauf zu konzentrieren, daß die Entstehung von Luftverunreinigungen bereits während des Produktionsprozesses oder bei der Nutzung ausgeschlossen bzw. weitgehend eingeschränkt wird. Soweit trotz Anwendung 'moderner Produktionsverfahren und anderer Maßnahmen luftverunreinigende Stoffe im Produktionsprozeß anfallen, sind die Betriebe verpflichtet, entsprechend den vorgegebenen Grenzwerten die erforderlichen Anlagen zur Reinhaltung der Luft planmäßig zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Die Rückgewinnung verwertbarer Inhaltsstoffe aus Staub und Abgasen ist zu sichern. (4) Die zuständigen Staats- und Wirtschaftsorgane haben planmäßig die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Belastung der Luft durch Abgase von Kraftfahrzeugen nicht die festgelegten Grenzwerte überschreitet. (5) Die zuständigen Staatsorgane haben die Einhaltung der Grenzwerte zur Reinhaltung der Luft zu kontrollieren. §31 (I) Die Staats- und Wirtschaftsorgane sowie Betriebe haben zu sichern, daß bei der Planung und Durchführung von Investitionen, der Errichtung und Umgestaltung von Wohngebieten, Kurorten und Erholungsgebieten, dem Ausbau und 'der Rekonstruktion des Verkehrsnetzes sowie der Neu- und Weiterentwicklung von Verkehrsmitteln die notwendigen Maßnahmen und Erfordernisse zur Reinhaltung der Luft unter Berücksichtigung einer zweckmäßigen Standortfestlegung einbezogen und dadurch die Einhaltung der festgelegten Grenzwerte gewährleistet werden. Die zu errichtenden Anlagen zur Reinhaltung der Luft sind zum Zeitpunkt der Produktionsaufnahme oder der Nutzung der Einrichtungen in Betrieb zu nehmen. (2) Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft sind durch die Staats- und Wirtschaftsorgane sowie Betriebe so zu planen, zu koordinieren und durchzuführen, daß eine stufenweise Verbesserung der lufthygienischen Verhältnisse entsprechend den Schwerpunkten im Territorium gewährleistet wird. (3) Die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe haben in den Plänen Maßnahmen vorzusehen, durch die Schadwirkungen infolge noch unvermeidlicher Luftverunreinigungen in ihren Territorien so gering wie möglich gehalten oder andere Einrichtungen und Anlagen zum Ausgleich für die Beeinträchtigung der Arbeits- und Lebensbedingungen geschaffen werden. Die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, volkseigenen Güter und anderen Betriebe der Land-und Forstwirtschaft haben durch langfristige Anpassungsmaßnahmen die schädlichen Auswirkungen noch unvermeidlicher Luftverunreinigungen auf die land-und forstwirtschaftliche Produktion zu verringern. VII. Nutzbarmachung und schadlose Beseitigung der Abprodukte §32 Zielsetzung (1) Die weitere Entwicklung der Volkswirtschaft und die Gestaltung der sozialistischen Landeskultur erfordern die volkswirtschaftlich effektive Nutzbarmachung und die schadlose Beseitigung der Abprodukte, die als feste, flüssige oder gasförmige Reststoffe des Produktionsprozesses sowie als Siedlungsabfälle oder als flüssige oder gasförmige Schadstoffe in den Städten und Gemeinden anfallen. (2) Die zuständigen Staats-und Wirtschaftsorgane sowie die Betriebe haben im Zusammenwirken mit der Nationalen Front, den gesellschaftlichen Organisationen und den Bürgern dafür zu sorgen, daß die Lebensbedingungen der Bürger, die Landschaft und die Volkswirtschaft nicht durch Abprodukte, ihre Aussonderung und ungeordnete Ablagerung beeinträchtigt werden. Die Ablagerung von Abprodukten außerhalb der festgelegten Ablagerungsplätze ist nicht gestattet. §33 Maßnahmen zur Verwertung und schadlosen Beseitigung der Abprodukte (1) Die zuständigen Staats- und Wirtschaftsorgane sowie Betriebe haben zu sichern, daß die notwendigen Anlagen zur zweckmäßigen Verwertung und schadlosen Beseitigung der Abprodukte unter Ausnutzung geeigneter Formen der Kooperation planmäßig geschaffen werden. Das gilt insbesondere bei der Errichtung, Erweiterung und Rekonstruktion von Betrieben und Produktionsanlagen. (2) Die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe sind dafür verantwortlich, daß entsprechend den Erfordernissen der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Hygiene und der Volkswirtschaft’'eben Effektivität die Er- ' fassung sowie die zweckmäßige Verwertung und geordnete Ablagerung der Siedlungsabfälle, einschließlich der dafür geeigneten Rückstände besonders der Industrie und der Abwasserbehandlung, planmäßig erfolgen. Dabei ist insbesondere die Erzeugung von Bodenverbesserungsmitteln zu fördern. VIII. Schutz vor Lärm §34 Zielsetzung Der Schutz vor Lärm Ist eine wichtige Bedingung für die Erhaltung und Förderung der Gesundheit der;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1970 (GBl. DDR Ⅰ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 25 vom 24. Dezember 1970 auf Seite 390. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1970 (GBl. DDR Ⅰ 1970, Nr. 1-25 v. 5.1.-24.12.1970, S. 1-390).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Grundsätze des Wach- und Sicherungsdienstes. Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt.

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