Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1970, Seite 61

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1970, Seite 61 (GBl. DDR Ⅰ 1970, S. 61); Gesetzblatt Teil I Nr. 10 Ausgabetag: 12. Mai 1970 61 3. Das System der Aus- und Weiterbildung der Staatsfunktionäre umfaßt das Lernen am Arbeitsplatz und in den Bildungseinrichtungen der staatlichen Organe, das Studium an Fach- und Hochschulen, insbesondere an der Fachschule für Staatswissenschaft „Edwin Hoernle“ und der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ sowie das organisierte Selbststudium aller Staatsfunktionäre. Es schließt die Nutzung der Kurse der Kammer der Technik, der Urania, der Volkshochschulen sowie anderer Bildungsstätten ein. Es sind systematisch junge geeignete Kader aus der Arbeiterklasse, der Klasse der Genossenschaftsbauern und aus anderen werktätigen Schichten für eine Tätigkeit in den örtlichen Staatsorganen auszubilden. Der Schwerpunkt ist auf die Ausbildung von Kadern aus der Arbeiterklasse zu legen. Die politisch und fachlich fähigsten Kader sind langfristig auf der Grundlage gegenseitiger Vereinbarungen für leitende Funktionen in den örtlichen Staatsorganen auszubilden und vorzubereiten. Der Anteil der Frauen in leitenden Funktionen ist weiter zu erhöhen. Es sind Qualifizierungsmaßnahmen, wie Frauensonderstudium, Frauensonderklassen, Intervall- und Intensivlehrgänge sowie spezielle Seminare, durchzuführen. Die Räte der Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden haben Bedingungen zu schaffen, daß Frauen vorrangig am organisierten Selbststudium der Fachschule für Staatswissenschaft „Edwin Hoernle“ und der Deutschen Akademie für Staatsund Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ teilnehmen können. Die Räte der Bezirke und Kreise haben bei der Aus- und Weiterbildung der Staatsfunktionäre eng mit den Hoch- und Fachschulen sowie mit den Betrieben und Kombinaten der Industrie und Landwirtschaft zusammenzuwirken und deren Potenzen und Erfahrungen bei der Anwendung moderner Methoden in der Kaderqualifizierung zu nutzen. Die örtlichen Staatsorgane sowie die für die Bilanzierung der Hoch- und Fachschulkader verantwortlichen zentralen Organe haben zu gewährleisten, daß der Anteil der Hoch- und Fachschulkader in den örtlichen Staatsorganen systematisch erhöht wird. 4. Es ist ein System der obligatorischen Weiterbildung für alle Staatsfunktionäre zu schaffen. Die obligatorische Weiterbildung umfaßt Grundfragen der Prognose, der Perspektiv- und Jahresplanung sowie der Gestaltung einer effektiven Territorialstruktur ' die neuesten theoretischen Erkenntnisse und fortgeschrittenen praktischen Erfahrungen bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems, insbesondere des ökonomischen Systems des Sozialismus, und die sich daraus ergebenden Aufgaben für die örtlichen Staatsorgane die Hauptprobleme der Entwicklung des sozialistischen Staates und Rechts sowie der sozialistischen Demokratie die fachbezogene Weiterbildung. Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik und der Verfassungskommentar sowie das Buch „Politische Ökonomie des Sozialismus und ihre Anwendung in der DDR“ sind intensiv zu studieren und die gewonnenen Erkenntnisse für die praktische Arbeit auszuwerten. Das organisierte Selbststudium ist die Hauptmethode der obligatorischen Weiterbildung. Dazu sind die Betriebsakademien der Räte der Bezirke und Kreise zu Zentren der Weiterbildung zu entwickeln und ihre Tätigkeit mit den Bildungsmaßnahmen der Fachbereiche zu koordinieren. Als weitere Methoden sind lang- und kurzfristige Lehrgänge, Abendkurse, Seminare, Problemdiskussionen und anderes anzuwenden. Die höhere Verantwortung der Räte der Bezirke und Kreise bei der obligatorischen Weiterbildung aller Staatsfunktionäre besteht vor allem in der Bestimmung der konkreten inhaltlichen und arbeitsbezogenen Anforderungen an die Weiterbildung und in der Entwicklung der Lernbereitschaft aller Staatsfunktionäre. Sie haben zu sichern, daß in allen Qualifizierungsveranstaltungen die Einheit von politisch-ideologischer, klassenmäßiger und fachlicher Bildung und Erziehung, von inhaltlichen Führungsaufgaben und Anwendung moderner Leitungsmethoden hergestellt wird. 5. Die Räte der Bezirke und Kreise haben zu sichern, daß die Aus- und Weiterbildung langfristig geplant und auf der Grundlage von Kaderprogrammen und Qualifizierungsplänen durchgeführt wird. Die Räte der Kreise sind für die Organisierung der systematischen Qualifizierung der Staatsfunktionäre der Städte und Gemeinden in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Räten verantwortlich. In den Städten und Gemeinden, die auf bestimmten Gebieten gute Ergebnisse der staatlichen Leitungstätigkeit haben, sind Konsultationspunkte zur Verallgemeinerung der fortgeschrittensten Erfahrungen einzurichten. Mit den Bürgermeistern und Ratsmitgliedern der Kreisstädte und anderer Mittelstädte sind durch die Räte der Bezirke regelmäßig Beratungen und Erfahrungsaustausche durchzuführen. Das Bemühen und der Wille der Staatsfunktionäre zur Ausbildung und zur ständigen Weiterbildung ist in Verbindung mit den Arbeitsergebnissen durch eine dem ökonomischen System des Sozialismus entsprechende moralische und materielle Stimulierung zu unterstützen. VIII. Schlußbestimmungen 1. Dieser Beschluß tritt am 1. Juni 1970 in Kraft. 2. Gleichzeitig werden aufgehoben: die Abschnitte V und VI der Ordnung vom 28. Juni 1961 über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Bezirkstages und seiner Organe (GBl. I S. 52);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1970 (GBl. DDR Ⅰ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 25 vom 24. Dezember 1970 auf Seite 390. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1970 (GBl. DDR Ⅰ 1970, Nr. 1-25 v. 5.1.-24.12.1970, S. 1-390).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliohe Ordnung und Sicherheit hervorruf. Die kann mündlich, telefonisch, schriftlich, durch Symbole sowie offen oder anonym pseudonym erfolgen. liegt häufig im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen. Sie charakterisieren gleichzeitig die hohen Anforderungen, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der Gestaltung des taktischen Vorgehens bei der Führung der Beschuldigtenvernehmung vielseitig nutzbar. Es ist eine wesentliche Aufgabe, in Ermittlungsverfahren zielgerichtet solche Möglichkeiten für die Führung der Beschuldigtenvernehmung. Erfahrungen der Untersuchungsarbeit belegen, daß Fehleinschätzungen in Verbindung mit falschen Beschuldigtenaussagen stets auf Verletzung dieses Grundsatzes zurückzuführen sind. Es ist deshalb notwendig, die Konsequenzen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Frageund Antwortspiegel zur Person und persönlichen Problemen, Frageund Antwortspiegel zu täglichen Problemen in der Einkaufsscheine, Mitteilung über bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen.

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