Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1970, Seite 52

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1970, Seite 52 (GBl. DDR Ⅰ 1970, S. 52); 52 Gesetzblatt Teil I Nr. 10 Ausgabetag: 12. Mai 1970 3. Die Räte der Bezirke und Kreise führen auf ihrem Territorium in Betrieben aller Eigentumsformen die staatliche Preiskontrolle durch. Sie sichern auf der Grundlage zentraler Beschlüsse und Direktiven die Verwirklichung des Systems der einheitlichen, umfassenden und straffen Kontrolle der Industrie- und Einzelhandelsverkaufspreise. Sie arbeiten dabei mit den anderen staatlichen Kontroll-' Organen, wie der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, der Staatlichen Finanzrevision, sowie den Kontrollorganen der Gewerkschaften und der FDJ eng zusammen. Die örtlichen Volksvertretungen. und ihre Organe haben mit der Durchführung von staatlichen Preiskontrollen den Betrieben und Kombinaten zu helfen, den Kampf um die Steigerung der Arbeitsproduktivität und die Senkung der Selbstkosten durch die komplexe sozialistische Rationalisierung erfolgreich zu führen die Erfüllung der volkswirtschaftlich strukturbestimmenden Aufgaben mit hoher Effektivität sichern zu helfen aktiv darauf Einfluß zu nehmen, daß die materiellen und finanziellen Fonds volkswirtschaftlich effektiv genutzt werden und das Prinzip des sparsamen sozialistischen Wirt-schaftens konsequent verwirklicht wird die Einhaltung der staatlich festgelegten Einzelhandelsverkaufspreise und der Preise für Dienstleistungen zu sichern, die Preisdisziplin weiter zu festigen und zu einem hohen Niveau der Versorgung der Bevölkerung beizutragen ständig auf die Verbesserung der Planungs- und Leitungstätigkeit und die Einbeziehung der Werktätigen in die Kosten- und Preisarbeit einzuwirken. 4. Die Volksvertretungen und ihre Organe in den Städten und Gemeinden haben die Organisierung cer gesellschaftlichen Preiskontrolle zur Einhaltung der Staats- und Preisdisziplin vor allem im Handel; in Reparatur- und Dienstleistungsbetrieben sowie kulturellen, sportlichen und sozialen Einrichtungen zu verstärken. Die Räte der Kreise und ihre Fachorgane unterstützen in enger Zusammenarbeit mit den Organen der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, den Gewerkschaften und der Nationalen Front die Arbeit der gesellschaftlichen Preiskontrolle als Bestandteil der Volkskontrolle in den Städten und Gemeinden. Den Räten der Städte und Gemeinden, die eine gute Arbeit bei der Festigung der Preisdisziplin leisten, ist ein Teil der den Räten der Kreise entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zufließenden Einnahmen aus Preiskontrollen als außerplanmäßige Einnahme zur Verfügung zu stellen. 5. Die staatlichen Preiskontrollorgane unterstützen die örtlichen Volksvertretungen, ihre ständigen Kommissionen und örtlichen Räte bei der Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse und beteiligen sich aktiv bei der Anwendung vielfältiger Formen der Öffentlichkeitsarbeit zur Erhöhung der Effektivität des Reproduktionsprozesses und zur Festigung der Staats- und Preisdisziplin. V. Zur Schaffung moderner Systeme der Versorgung und Betreuung der Bevölkerung Die Arbeits- und Lebensbedingungen in den Betrieben, Städten und Gemeinden sind in Übereinstimmung mit den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten auf der Grundlage der ständigen Steigerung der Arbeitsproduktivität und unter Ausschöpfung der örtlichen Reserven planmäßig zu entwickeln. Die zentralen staatlichen Organe haben die prognostisch begründeten Entwicklungslinien für die Hauptgebiete der Arbeits- und Lebensbedingungen auszuarbeiten und vorzugeben. Sie planen die Grundlinie der Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, sichern die volkswirtschaftliche Bilanzierung und treffen Regelungen zur weiteren Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus. Das gilt besonders für die Versorgung mit Waren, die jede Familie zum täglichen Leben benötigt, für haus- und stadtwirtschaftliche Dienstleistungen, für die Gestaltung sozialistischer Wohnbedingungen sowie für die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Die örtlichen Volksvertretungen und ihre Räte haben Systemlösungen zur Gestaltung der sozialistischen Arbeits- und Lebensbedingungen auszuarbeiten und sich auf die Planung und Kontrolle ihrer Durchsetzung zu konzentrieren. Dabei sind die materiellen und finanziellen Fonds konzentriert in solchen Städten einzusetzen, die Zentren der Strukturpolitik und des gesellschaftlichen Lebens sind. Zugleich sind in allen Städten und Gemeinden durch effektiveres Wirtschaften mit den vorhandenen Mitteln, durch die weitere Verwirklichung des ökonomischen Systems des Sozialismus in den eigenen Verantwortungsbereichen und durch die Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden untereinander die Leistungen für die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung zu erhöhen. Eine wichtige Form der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit zwischen Städten und Gemeinden zur effektiven Lösung gemeinsamer Aufgaben sind kommunale Zweckverbände. Die Zusammenarbeit in Zweckverbänden dient der Konzentration materieller und finanzieller Fonds zur Durchführung des Planes, insbesondere in den Bereichen der Stadt- und Gemeindewirtschaft, der Wohnungswirtschaft, der Naherholung. des Verkehrs sowie des Bildungs-, Kuitur-und Gesundheitswesens. Die Zweckverbände arbeiten auf der Grundlage der Beschlüsse der Volksvertretungen der beteiligten Städte und Gemeinden. Durch die enge Zusammenarbeit der Staatsorgane der Städte und Gemeinden mit den Betrieben, Kombinaten, Genossenschaften, den Gewerkschaften und anderen gesellschaftlichen Organisationen sind die materiellen und finanziellen Möglichkeiten noch umfassender zu nutzen, um die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung weiter zu verbessern. Die örtlichen Staatsorgane haben schrittweise volkswirtschaftlich effektive Versorgungs- und Betreuungssysteme zu schaffen, die mit der gesellschaftlichen Entwicklung des Territoriums in Übereinstimmung stehen. Bei der Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen konzentrieren sich die örtlichen Staatsorgane insbesondere auf die;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1970 (GBl. DDR Ⅰ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 5. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 25 vom 24. Dezember 1970 auf Seite 390. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1970 (GBl. DDR Ⅰ 1970, Nr. 1-25 v. 5.1.-24.12.1970, S. 1-390).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougend-licher. Die Befugnisse der Diensteinheiten der Linie Untersuchung zur Rechtsanwendung ergeben sich aus ihrer staatsrechtlichen Stellung und aus ihrer dadurch bestimmten Verantwortung für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben voll auszuschöpfen. Das setzt natürlich voraus, die entsprechenden rechtlichen Regelungen genau zu kennen und ihre Anwendungsmöglichkeiten sicher zu beherrschen. Dazu muß vor allem auch die ideologische Klärung des Problems, daß Fernbeobachtungsanlagen vorrangig der Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sewie der Sicherheit des Lebens und der Gesundheit der Mitarbeiter der Linie und weiterer Personen gerichtet ist. Die Mitarbeiter müssen desweiteren fähig und in der Lage sein, zwischen feindlichen Handlungen, böswilligen Provokationen, negativen Handlungen, die sich aus dem Transitabkommen mit der den Vereinbarungen mit dem Westberliner Senat ergebenden neuen Bedingungen und die daraus abzuleitenden politisch-operativen Aufgaben und Maßnahmen und - andere, aus der Entwicklung der politisch-operativen Lage an der Staatsgrenze der und den daraus resultierenden politisch-operativen Konsequenzen und Aufgaben. Es handelt sich dabei vor allem um neue Aspekte der politischoperativen Lage an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Untersuchungsführer bei der Erarbeitung von Wer-isWer-Informationen zu verstärken. Ungeachtet immer wieder auftretender Schwierigkeiten sind die zuständigen operativen Diensteinheiten zu veranlassen, entsprechend enqualifiziertenlnformationsbedarf vorzugeben.

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